Pappikrokodil
18.08.2010, 23:56
Hallo liebe Netzgemeinde,
ich hoffe, ich bin hier in der richtigen Abteilung.
Die Tage erhielt ich von der ARGE eine Mitteilung nach §33 Abs.3 SGB II sowie Auskunftsersuchen über meine Einkommens- u. Vermögensverhältnisse gemäß §60 Abs.2 SGB II in Verbindung mit §1605 Abs.1 BGB.
In diesem Schreiben teilt mir die ARGE mit, dass meine Noch-Ehefrau Leistungen bezieht und so wie ich das sehe, möchten sie diese Leistung gerne von mir zurück.
Vorangegangen ist, dass meine Noch-Ehefrau im März aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist. Wir haben eine gemeinsame Tochter und sind nach einigem Hickhack beide im Besitz des Sorgerechts und des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Für das Kind gibt es inzwischen einen Umgangsregelung nach einem Wechselmodell. Das Kind lebt also bei uns beiden.
Derzeit befinde ich mich mit meiner Frau jedoch schon wieder in einem Sorgerechsstreit. Kurze Zeit vorher hatten wir uns aber ja auf ein gemeinsames Sorgerecht in einem EV vor Gericht geeinigt. Möglich, dass die ARGE meine Frau zu diesem neuen Rechtsstreit aufgefordert/genötigt hat, damit diese ihren Leistungsanspruch rechtfertigt bzw. auch auf das Kind zu erweitern kann. Der gegnerische Antrag auf EV zur Übertragung des Sorgerechts, ersatzweise des ABR, wurde vor einigen Tagen nach einem erbitterten Kampf gerichtlich abgelehnt.
Nun ist es so, dass ich selbst im Moment nahezu leistungsbedürftig bin. Einen Unterhalt für meine Frau könnte ich garnicht leisten, zumal ich auch das Kind versorge. Ausserdem hat sich meine Ehefrau m.E. mir gegenüber in mehreren Fällen grob unbillig verhalten und hat sehr wahrscheinlich Ihre Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt.
So hat sie z.B. nach ihrem Auszug im März plötzlich ihr Gerwerbe abgemeldet und hat bei der ARGE Leistung beantragt. PKH war sicher auch ein Thema, zumal ich durchblicken ließ, dass ich mir das Kind nicht einfach mal so nehmen lasse. Auch hat die AOK sie im März aus der gemeinsamen Familienversicherung ausgeschlossen. Sie hätte sich nun selbst versichern müssen. So war die ARGE für sie sicher der beste Griff aus ihrer Sicht.
Ich selbst bin auch selbstständig und unter normalen Umständen würde es für mich und meine Tochter knapp schon auch reichen, was ich erwirtschafte. Jedoch stürzt im Moment eine derbe Kostenlawine auf mich ein, vor allem an Anwaltskosten. Auch wird es auf Druck der KM in 4-6 Monaten auf ein Eltern- und kindspsychologisches Gutachten hinauslaufen. Hier wird richtig Geld verbrannt und mein Ruin ist sozusagen vorprogrammiert. Die KM will halt nun mit Macht das Sorgerecht und hat sich nicht gescheut, mich vor dem Gericht und beim Jugendamt in diesem neuen Sorgerechtsstreit übelst zu verleumden. Gespräche beim Familiennotruf hatte sie boyqottiert. Auch hatte sie sich vor ihrem Verschwinden hartnäckig geweigert, den gemeinsamen Lebensunterhalt fair zu teilen. Auch von daher hatte ich bereits Schulden und sie verschwand völlig überraschend mit einem gut gefüllten Konto und dem Kind. Wegen all dem nehme ich an, dass hier ein Fall von grober Unbilligkeit vorliegt.
Gelesen bei http://www.finanztip.de/recht/familie/unbilligkeit-allgemein.htm
Nun meine Frage: Was würdet ihr mir in meiner Situation empfehlen? Es reicht hinten und vorne nicht mehr. Ich und meine Tochter leben derzeit noch von meinem Dispokredit der aber bald ausgeschöpft sein wird. Ich würde das Gewerbe jedoch gerne weiter ausüben.
Welche Leistungen könnte ich für den Moment in Anspruch nehmen?
Es gehört vielleicht nicht hierher, aber vielleicht weiß jemand btw, ob ich aufgrund der angenommenen "groben Unbilligkeit" der ARGE gegenüber überhaupt auskunftspflichtig bin. Meine Ex hat ja aufgrund ihres Verhaltens, schon ihren Anspruch auf Unterhalt verwirkt, oder sehe ich das falsch?
Herzlichen Dank schon einmal für jeden Tipp. Schön das es dieses Forum gibt!
Liebe Grüße,
Pappikrokodil
ich hoffe, ich bin hier in der richtigen Abteilung.
Die Tage erhielt ich von der ARGE eine Mitteilung nach §33 Abs.3 SGB II sowie Auskunftsersuchen über meine Einkommens- u. Vermögensverhältnisse gemäß §60 Abs.2 SGB II in Verbindung mit §1605 Abs.1 BGB.
In diesem Schreiben teilt mir die ARGE mit, dass meine Noch-Ehefrau Leistungen bezieht und so wie ich das sehe, möchten sie diese Leistung gerne von mir zurück.
Vorangegangen ist, dass meine Noch-Ehefrau im März aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist. Wir haben eine gemeinsame Tochter und sind nach einigem Hickhack beide im Besitz des Sorgerechts und des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Für das Kind gibt es inzwischen einen Umgangsregelung nach einem Wechselmodell. Das Kind lebt also bei uns beiden.
Derzeit befinde ich mich mit meiner Frau jedoch schon wieder in einem Sorgerechsstreit. Kurze Zeit vorher hatten wir uns aber ja auf ein gemeinsames Sorgerecht in einem EV vor Gericht geeinigt. Möglich, dass die ARGE meine Frau zu diesem neuen Rechtsstreit aufgefordert/genötigt hat, damit diese ihren Leistungsanspruch rechtfertigt bzw. auch auf das Kind zu erweitern kann. Der gegnerische Antrag auf EV zur Übertragung des Sorgerechts, ersatzweise des ABR, wurde vor einigen Tagen nach einem erbitterten Kampf gerichtlich abgelehnt.
Nun ist es so, dass ich selbst im Moment nahezu leistungsbedürftig bin. Einen Unterhalt für meine Frau könnte ich garnicht leisten, zumal ich auch das Kind versorge. Ausserdem hat sich meine Ehefrau m.E. mir gegenüber in mehreren Fällen grob unbillig verhalten und hat sehr wahrscheinlich Ihre Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt.
So hat sie z.B. nach ihrem Auszug im März plötzlich ihr Gerwerbe abgemeldet und hat bei der ARGE Leistung beantragt. PKH war sicher auch ein Thema, zumal ich durchblicken ließ, dass ich mir das Kind nicht einfach mal so nehmen lasse. Auch hat die AOK sie im März aus der gemeinsamen Familienversicherung ausgeschlossen. Sie hätte sich nun selbst versichern müssen. So war die ARGE für sie sicher der beste Griff aus ihrer Sicht.
Ich selbst bin auch selbstständig und unter normalen Umständen würde es für mich und meine Tochter knapp schon auch reichen, was ich erwirtschafte. Jedoch stürzt im Moment eine derbe Kostenlawine auf mich ein, vor allem an Anwaltskosten. Auch wird es auf Druck der KM in 4-6 Monaten auf ein Eltern- und kindspsychologisches Gutachten hinauslaufen. Hier wird richtig Geld verbrannt und mein Ruin ist sozusagen vorprogrammiert. Die KM will halt nun mit Macht das Sorgerecht und hat sich nicht gescheut, mich vor dem Gericht und beim Jugendamt in diesem neuen Sorgerechtsstreit übelst zu verleumden. Gespräche beim Familiennotruf hatte sie boyqottiert. Auch hatte sie sich vor ihrem Verschwinden hartnäckig geweigert, den gemeinsamen Lebensunterhalt fair zu teilen. Auch von daher hatte ich bereits Schulden und sie verschwand völlig überraschend mit einem gut gefüllten Konto und dem Kind. Wegen all dem nehme ich an, dass hier ein Fall von grober Unbilligkeit vorliegt.
Gelesen bei http://www.finanztip.de/recht/familie/unbilligkeit-allgemein.htm
Nun meine Frage: Was würdet ihr mir in meiner Situation empfehlen? Es reicht hinten und vorne nicht mehr. Ich und meine Tochter leben derzeit noch von meinem Dispokredit der aber bald ausgeschöpft sein wird. Ich würde das Gewerbe jedoch gerne weiter ausüben.
Welche Leistungen könnte ich für den Moment in Anspruch nehmen?
Es gehört vielleicht nicht hierher, aber vielleicht weiß jemand btw, ob ich aufgrund der angenommenen "groben Unbilligkeit" der ARGE gegenüber überhaupt auskunftspflichtig bin. Meine Ex hat ja aufgrund ihres Verhaltens, schon ihren Anspruch auf Unterhalt verwirkt, oder sehe ich das falsch?
Herzlichen Dank schon einmal für jeden Tipp. Schön das es dieses Forum gibt!
Liebe Grüße,
Pappikrokodil