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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Leistung für Selbstständigen Unterhaltspflichtigen mit Kind?


Pappikrokodil
18.08.2010, 23:56
Hallo liebe Netzgemeinde,

ich hoffe, ich bin hier in der richtigen Abteilung.

Die Tage erhielt ich von der ARGE eine Mitteilung nach §33 Abs.3 SGB II sowie Auskunftsersuchen über meine Einkommens- u. Vermögensverhältnisse gemäß §60 Abs.2 SGB II in Verbindung mit §1605 Abs.1 BGB.

In diesem Schreiben teilt mir die ARGE mit, dass meine Noch-Ehefrau Leistungen bezieht und so wie ich das sehe, möchten sie diese Leistung gerne von mir zurück.

Vorangegangen ist, dass meine Noch-Ehefrau im März aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist. Wir haben eine gemeinsame Tochter und sind nach einigem Hickhack beide im Besitz des Sorgerechts und des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Für das Kind gibt es inzwischen einen Umgangsregelung nach einem Wechselmodell. Das Kind lebt also bei uns beiden.

Derzeit befinde ich mich mit meiner Frau jedoch schon wieder in einem Sorgerechsstreit. Kurze Zeit vorher hatten wir uns aber ja auf ein gemeinsames Sorgerecht in einem EV vor Gericht geeinigt. Möglich, dass die ARGE meine Frau zu diesem neuen Rechtsstreit aufgefordert/genötigt hat, damit diese ihren Leistungsanspruch rechtfertigt bzw. auch auf das Kind zu erweitern kann. Der gegnerische Antrag auf EV zur Übertragung des Sorgerechts, ersatzweise des ABR, wurde vor einigen Tagen nach einem erbitterten Kampf gerichtlich abgelehnt.

Nun ist es so, dass ich selbst im Moment nahezu leistungsbedürftig bin. Einen Unterhalt für meine Frau könnte ich garnicht leisten, zumal ich auch das Kind versorge. Ausserdem hat sich meine Ehefrau m.E. mir gegenüber in mehreren Fällen grob unbillig verhalten und hat sehr wahrscheinlich Ihre Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt.

So hat sie z.B. nach ihrem Auszug im März plötzlich ihr Gerwerbe abgemeldet und hat bei der ARGE Leistung beantragt. PKH war sicher auch ein Thema, zumal ich durchblicken ließ, dass ich mir das Kind nicht einfach mal so nehmen lasse. Auch hat die AOK sie im März aus der gemeinsamen Familienversicherung ausgeschlossen. Sie hätte sich nun selbst versichern müssen. So war die ARGE für sie sicher der beste Griff aus ihrer Sicht.

Ich selbst bin auch selbstständig und unter normalen Umständen würde es für mich und meine Tochter knapp schon auch reichen, was ich erwirtschafte. Jedoch stürzt im Moment eine derbe Kostenlawine auf mich ein, vor allem an Anwaltskosten. Auch wird es auf Druck der KM in 4-6 Monaten auf ein Eltern- und kindspsychologisches Gutachten hinauslaufen. Hier wird richtig Geld verbrannt und mein Ruin ist sozusagen vorprogrammiert. Die KM will halt nun mit Macht das Sorgerecht und hat sich nicht gescheut, mich vor dem Gericht und beim Jugendamt in diesem neuen Sorgerechtsstreit übelst zu verleumden. Gespräche beim Familiennotruf hatte sie boyqottiert. Auch hatte sie sich vor ihrem Verschwinden hartnäckig geweigert, den gemeinsamen Lebensunterhalt fair zu teilen. Auch von daher hatte ich bereits Schulden und sie verschwand völlig überraschend mit einem gut gefüllten Konto und dem Kind. Wegen all dem nehme ich an, dass hier ein Fall von grober Unbilligkeit vorliegt.
Gelesen bei http://www.finanztip.de/recht/familie/unbilligkeit-allgemein.htm

Nun meine Frage: Was würdet ihr mir in meiner Situation empfehlen? Es reicht hinten und vorne nicht mehr. Ich und meine Tochter leben derzeit noch von meinem Dispokredit der aber bald ausgeschöpft sein wird. Ich würde das Gewerbe jedoch gerne weiter ausüben.

Welche Leistungen könnte ich für den Moment in Anspruch nehmen?

Es gehört vielleicht nicht hierher, aber vielleicht weiß jemand btw, ob ich aufgrund der angenommenen "groben Unbilligkeit" der ARGE gegenüber überhaupt auskunftspflichtig bin. Meine Ex hat ja aufgrund ihres Verhaltens, schon ihren Anspruch auf Unterhalt verwirkt, oder sehe ich das falsch?

Herzlichen Dank schon einmal für jeden Tipp. Schön das es dieses Forum gibt!

Liebe Grüße,
Pappikrokodil

Ophelia
19.08.2010, 01:01
Also mal ganz grundsätzlich und bei allem Mitgefühl: Die Arge hat es überhaupt nicht zu interessieren, welche Motivation hinter was steht. Ob grob unbillig oder nicht: Wenn Leistungen fließen (und bei diesen Leistungen handelt es sich um öffentliche Gelder), so sind Pflichten damit verbunden. dies bedeutet, dass Du auskunftspflichtig bist. (Und auch unterhaltspflichtig). Der Rest ist Sache der Anwälte und Deine ganz private...

Pappikrokodil
19.08.2010, 01:23
Also mal ganz grundsätzlich und bei allem Mitgefühl: Die Arge hat es überhaupt nicht zu interessieren, welche Motivation hinter was steht. Ob grob unbillig oder nicht: Wenn Leistungen fließen (und bei diesen Leistungen handelt es sich um öffentliche Gelder), so sind Pflichten damit verbunden. dies bedeutet, dass Du auskunftspflichtig bist. (Und auch unterhaltspflichtig). Der Rest ist Sache der Anwälte und Deine ganz private...

So, du meinst das ich unterhaltspflichtig bin, wenn ich selbst leistungsbedürftig bin?

Kann das jemand bestätigen?

Tapir
19.08.2010, 09:38
Seufz.

Warum müssen abgelebte Lieben nur immer so hässlich enden.....:wut:

Also zunächst mal wirst Du Deine Hilfsbedürftigkeit auch nachweisen müssen. Dafür musst Du Deine Vermögensverhältnisse offenlegen. Und: Du bist erst dann hilfsbedürftig, wenn Du auch einen entsprechenden Antrag abgegeben hast und dem stattgegeben wurde.

Ansonsten würde ich Dir empfehlen, einen Anwalt zum komplexen Sachverhalt zu befragen, da wir hier im Forum ohnehin keine Rechtsberatung machen dürfen.

Gruß, T.:)

P.S. und vielleicht dem Kinde zu liebe noch mal nachdenken, ob man mit einem Mediator im Trennungs-und Unterhalts-Sorgerechts-Desaster nicht einen Schritt weiterkommt!

Pappikrokodil
19.08.2010, 20:47
Hallo Tapir, vielen Dank für deine konstruktive Antwort.

Seufz.

Warum müssen abgelebte Lieben nur immer so hässlich enden.....:wut:

Das ist eine gute Frage.

Mangelnde Gemeinsamkeiten, Eifersucht, Egoismus, Hass und Geiz fällt mir dazu ein. Ich meine in 10 Jahren Ehe so etwas bemerkt zu haben, mit zunehmender Tendenz.


Also zunächst mal wirst Du Deine Hilfsbedürftigkeit auch nachweisen müssen. Dafür musst Du Deine Vermögensverhältnisse offenlegen. Und: Du bist erst dann hilfsbedürftig, wenn Du auch einen entsprechenden Antrag abgegeben hast und dem stattgegeben wurde.

Meine nicht existenten Vermögensverhältnisse muß ich ja scheinbar ohnehin jetzt offen legen. Ich denke, ich werde die ARGE erst einmal um eine Fristverlängerung bitten. Dann sofort aufstockendes ALG II beantragen.

Eine Einmalleistung würde uns vielleicht auch genügen. Gibt es so etwas noch?


Ansonsten würde ich Dir empfehlen, einen Anwalt zum komplexen Sachverhalt zu befragen, da wir hier im Forum ohnehin keine Rechtsberatung machen dürfen.

Kann ich mir im Moment nicht leisten. Mein Anwalt kostet mich 250€ pro Stunde und er wartet derzeit auf ca 5.000 € Honorar von mir.



P.S. und vielleicht dem Kinde zu liebe noch mal nachdenken, ob man mit einem Mediator im Trennungs-und Unterhalts-Sorgerechts-Desaster nicht einen Schritt weiterkommt!

Hatten wir bereits beim Familiennotruf. Neben der Umgangsvereinbarung wurde uns das im ersten Verfahren gerichtlich auferlegt. Allerdings hat die Kindsmutter erste Gespräche beim Notruf erst garnicht abgewartet und sofort eine neue Verfügung zwecks Übertragung des Sorgerechts beantragt.

Sie hat kein Interesse an einer Mediation. Sie will die alleinige Macht und sie will Geld.

Da wir eine rechtswirksame Umgangsvereinbarung bereits geschlossen hatten, scheute sie sich auch nicht, im neuen Verfahren die übelsten Verleumdungen gegen mich anzubringen, um mich als schlechten Vater darzustellen. Dies hatte ich dann auch bei der Mediation vorgebracht. Darauf hin hat sie die Sitzung verlassen und kam auch nicht mehr.

Der einzige Weg mit dieser Frau zu kommunizieren, ist die volle Anerkenntnis ihrer verdrehten Rechtsauffassung.

Mit Recht wurde ihr Antrag jetzt vor Gericht abgelehnt. Doch hat sie auf diesem Wege unsere Umgangsregelung angenagt und nun läuft es auf ein Sachverständigengutachten hinaus.

Dies verursacht in Zukunft weitere Kosten und nun kommt die ARGE daher und will auch noch Geld von mir, was ich nicht habe.

Gerade kam mir in den Sinn, ich schicke denen einfach ihr Formular und meine letzten drei Steuerbescheide und reiche gleichzeitig einen Antrag auf ALG II ein. Dann habe ich alles in einem Aufwasch.

Danke nochmals.