Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag per Fax?
Hallo zusammen,
reicht es wenn ich meinen Folgeantrag per Fax an die Arge schicke, ich bekomme ja die Bestätigung das es angekommen ist & kann den Erhalt damit belegen?
Danke :)
Hallo Trish,
meinen letzten Folgeantrag habe ich auch per Fax geschickt. Dies reichte der hiesigen ARGE jedoch nicht, da sie die Original-Unterschrift von mir haben wollten. Meine Unterschrift auf dem Fax schien ihnen offensichtlich nicht rechtswirksam.
Bevor Du möglicherweise ähnliche Erfahrungen sammeln darfst, empfehle ich Dir, den Folgeantrag persönlich abzugeben und Dir dies auf einer Kopie des Folgeantrages bestätigen zu lassen.
Safety first ;-)
Servus Trish!
Dem Safety first ;-) von Effge schließe ich mich an.
Allerdings wenn das mit der Sachbearbeitung abgesprochen ist, sehe ich da eigentlich kein Problem. Ich faxe auch die meisten Unterlagen direkt ins Amt, aber das ist mit der Sachbearbeiterin so abgestimmt und das Faxgerät steht auch in ihrem Büro. Das eingehende Fax macht also keine langen und häufig verlustreiche Umwege.
Das Faxprotokoll sollte übrigens sehr umfangreich sein. Ein einfaches „OK“ reicht als Beleg nicht aus.
Danke, dann muss ich da wohl doch hin...
Der Beleg ist btw groß inkl. Kopie des Deckblettes (der ersten gesendeten Seite), Absender- & Empfängernummer, sowie Statusbericht.
Zur Not könnte man ja jede Seite einzeln faxen *g*
Ach ja, :Respekt:, die Arge hat es das erste Mal geschafft mir die Unterlagen zuzusenden ohne das ich was sagen musste :D
zielfahnder
27.10.2006, 18:09
Meinen Antrag habe ich am 20.10.2006 an die ARGE Leipzig gefaxt. Bereits am 25.10.2006 erhielt ich einen Anruf mit der Mitteilung, das mein Antrag für die Zeit Dezember 2006 bis Mai 2007 bearbeitet und bewilligt wurde. Der Bescheid befindet sich zwischenzeitlich auf dem Postweg. Toller Service. Danke ARGE Leipzig.
Mit freundlichen Grüßen
zielfahnder
Auch hier zeigt sich wieder, dass von Dorf zu Dorf bei den ARGEN/Jobcentern der Interpretationsvielfalt keine Grenzen gesetzt sind.
Was in Leipzig möglich ist, ist möglicherweise in Braunschweig unmöglich. :evil:
Ich habe meinen Folgeantrag diesmal auch wieder per Fax am 06.11.06 eingereicht und kurz angerufen ob alles angekommen ist. Der zuständige SB bestätigte mir den Eingang meines Folgeantrages.
Wegen einer anderen Sache, musste ich am 17.11.06 persönlich zur ARGE, ich fragte nochmals nach ob alles ok wäre mit meinem Antrag. Wieder wurde mir bestätigt alles ok, er hätte den Antrag selber bearbeitet.
Komisch bis heute habe och keinen Bewilligungsbescheid....Da ich schon öfter Schwieigkeiten mit diesem SB hatte, weil der genau so schnell arbeitet wie eine Schnecke rennen kann, habe ich heute morgen bei der ARGE angerufen. Herr K ist leider noch nicht im Haus...die Kollegin am Telefon konnte mir aber mitteilen, dass nur ein Bewilligungsbescheid bis zum 30.11.06 vorliegen würde und nichts von einem Folgeantrag ersichtlich wäre.
Ich frage die SB bei wem ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen könnte, Sie versuchte mich erstmal wieder zu beruhigen.
"Versuchen Sie doch später nochmals Herrn K. zu erreichen, sicher lässt sich die Sache aufklären".
Ich mache z.Zt eine Fortblidung, habe deshalb den ganzen morgen versucht Herrn K. per Handy zuerreichen. Entwerder war besetzt oder Herr K. war grade nicht an seinem Platz.
Jetzt eben 13:15 Uhr habe ich Herrn K. telefonisch erreicht...super freundlich was ich so garnicht von ihm kenne, meinte er: Natürlich bekommen Sie noch Ihren Bewilligungsbescheid, spätestens Mittwoch müsste er bei Ihnen sein, wenn ich Ihn heute in die Post gebe. Was er mit allerdings nicht sagen konnte oder wollte, ob das Geld bis Freitag auf meinem Konto sein wird.
Ich hoffe ich liege falsch mit meinem Bauchgefühl ( er wird die Zahlung mit Sicherheit erst heute veranlasst haben ) sonst werden die Lastschriften wie Miete, Strom und Telefon zurück gebucht, weil keine Deckung besteht.
Und wie man ja weiß, verursacht das dann auch wieder Kosten, die nicht unerheblich sind.
Was mich dann mal interessiert, kann ich mir die Kosten die ja nicht wegen meiner Schusseligkeit anfallen von der ARGE zurückholen?
Gruß Mari
Servus Mari!
Was mich dann mal interessiert, kann ich mir die Kosten die ja nicht wegen meiner Schusseligkeit anfallen von der ARGE zurückholen?
Lies dir doch den thread „Wann mus das Geld auf dem Konto sein? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=8901&highlight=R%FCckbuchungen)“ mal durch. Vielleicht findest du dort die passende Antwort.
Die Ägypter
27.11.2006, 16:17
... wobei ein Antrag am 06.11. für die ALG II-Leistung am 30.11. reichlich knapp eingereicht wurde - Bearbeitungszeiten liegen zwischen 3-8 Wochen bei einem Folgeantrag und das Problem ist auch - bis zu einem gewissen Tag muss der Antrag eingegeben sein, damit noch rechtzeitig der Zahlungsmodus (Überweisung) ausgelöst werden kann - hier in Bremen muss ein Antrag z.B. bis zum 23. des Monats eingegeben sein, damit zum 30/31 tatsächlich Geld fließt...
Vom 06. bis zum 24.11 sind es - ohne Wochenenden 15 mögliche
Eingabe(Arbeits)tage - und hier muss ich auch mal eine Lanze für die Sachbearbeiter brechen - die haben nämlich nicht nur einen Folgeantrag auf dem Tisch...
Sorry....
Knapp?
Ich wurde nicht mal aufgefordert einen Folgeantrag zustellen, obwohl mir beim letzten Antrag gesagt wurde " Sie werden angeschrieben, wenn sie den Folgeantrag stellen müssen.
Durch das Rotationssystem wechseln die SB, bei der Vorgängerin wurden die Anträge umgehend bearbeitet, da gab es nie Verzögerungen.
Durch Bekannte weiß ich das es wohl an der Handhabung der Sachbearbeiter liegt, wie schnell ein Antrag bearbeitet wird.
Wer Anträge erst sammelt und sich dann kurz vor Torschluß an die Bearbeitung macht, muss sich nicht wundern, das die Arbeit nicht rechtzeitig erledigt ist!
Gruß Mari
Hallo Mari,
dem Beitrag von Nefertari kann ich nur zustimmen. In Deinem eigenen Interesse solltest Du künftig den Folgeantrag wesentlich eher abgeben und nicht erst warten, dass Dir dieser auch zugeschickt wird. Denn das kann - und das erlebst Du gerade - auch mal ins Auge gehen.
Ein wenig mehr "Mitwirkungspflicht" wenn es ums Eingemachte geht wäre schon angebracht.
Die Ägypter
27.11.2006, 16:47
Knapp?
Ich wurde nicht mal aufgefordert einen Folgeantrag zustellen, obwohl mir beim letzten Antrag gesagt wurde " Sie werden angeschrieben, wenn sie den Folgeantrag stellen müssen.
*g* darauf habe ich mich noch nie verlassen - zwar treffen hier die Folgeanträge auch so ca. 3 Wochen vor Fristablauf ein, aber da ist mein Antrag schon mindestens 3 Wochen in Bearbeitung... Beim vorletzen Mal hatte ich den Antrag zwei Monate vorher abgegeben und einen Tag vor "Eingabeschluss" habe ich die SB persönlich "bekniet", was dann auch zu einer pünktlichen Zahlung führte... der Bescheid kam allerdings erst zwei Wochen nach Zahlungseingang.
Durch das Rotationssystem wechseln die SB, bei der Vorgängerin wurden die Anträge umgehend bearbeitet, da gab es nie Verzögerungen.
Durch Bekannte weiß ich das es wohl an der Handhabung der Sachbearbeiter liegt, wie schnell ein Antrag bearbeitet wird.
Die gleiche Sachbearbeiterin hat übrigens den jetzigen Folgeantrag innerhalb von 4 Tagen bearbeitet - dieses Mal war also der Bescheid eher da, als die Formulare für den Folgeantrag, die kamen eine Woche nach dem Bescheid per Post....
Wer Anträge erst sammelt und sich dann kurz vor Torschluß an die Bearbeitung macht, muss sich nicht wundern, das die Arbeit nicht rechtzeitig erledigt ist!
Gruß Mari
Die Leistungsabteilungen bearbeiten nicht nur Folgeanträge... die haben noch reichlich mehr zu tun! Und auch da herrscht personeller Notstand... aber das nur am Rande...
Ach ja, gab keine Probleme bei der Antragstellung per Fax!:sensationell:
Außer das der Bescheid, trotz aller vorhandener Unterlagen, falsch berechnet wurde...:patsch:
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