7xela6
20.08.2010, 10:03
Hallo!
Ich bin neu hier und hätte gerne mal Euren Rat. Musste die Sachverhalte etwas ausführlicher umschreiben, damit es verstanden wird. Ich hoffe es nimmt sich trotzdem jemand die Zeit und liest es und unterstützt mich in meinen Fragen!!!!:-o
1. Sachverhalt:
Ich bin seit 1.3.2010 arbeitslos und beziehe ALG I. Bin zwar gelernte Bürokauffrau, aber habe das letzte Jahr in einer Kinderkrippe gearbeitet. Da das voll mein Ding ist, habe ich im März mit meiner Sachbearbeiterin in der EGV festgehalten, dass ich für eine Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson vorgesehen bin und mir bei Beginn ein Bildungsgutschein ausgestellt wird. Die Qualifizierung hat bis heute noch nicht begonnen, weil dem Bildungsträger Leute fehlen:(! Den nächsten Termin sollte ich für Ende Juli bekommen. Doch es kam keine Einladung. Als ich am 1.8.2010 dann auf mein Konto guckte, war mein Konto überzogen, weil kein ALG gezahlt wurde. Habe dann am 3.8. nachgefragt woran das liegt. Da wurde mir gesagt, dass ich zum 16.7. eine Einladung bekommen hätte und ich den Termin nicht eingehalten habe. Daraufhin hat mir mein neuzugewiesener Sachbearbeiter mein Geld gesperrt ohne einer schriftlichen Vorankündigung. Ich sollte an dem Tag gleich persönlich vorsprechen und ich wurde wieder in die EDV aufgenommen, damit mir das Geld gezahlt wird.
Frage: Ist das überhaupt erlaubt einfach so das Geld nicht zu zahlen? Denn m. E. steht im §66 SGB I Abs. 3, dass es bei Nichteinhaltung der Mitwirkungspflicht einer Vorankündigung bedarf und eine Frist zur Nachholung gesetzt werden muss, oder gilt das für andere Belange? Ich stell mir nämlich jetzt die Frage, ob meine Anspruchsdauer jetzt um die Zeit der Sperrung gekürzt wird, weil ich ja nicht beweisen kann, dass ich die Einladung mit dem Termin NICHT erhalten habe?!
2. Sachverhalt:
Habe dann einen neuen Termin bei meinem neuen Sachbearbeiter bekommen. Mein Wunsch ist es nach wie vor die Qualifizierung zur "Tagesmutter" zu machen. Ich habe mich trotzdem nebenbei um andere Arbeitsstellen bemüht, weil mein Geld Anfang Oktober ausläuft und ich keine Lust auf Hartz IV habe, zumal ich das wahrscheinlich eh nicht bekommen werde. Habe meinen Sachbearbeiter bei dem Termin auf die Qualifizierung angesprochen ob sich da was getan hat. Da wurde er patzig und hat mir gesagt, dass ich von IHM darüber gar nichts mehr hören würde, da müsste ich mich mit dem Bildungsträger in Verbindung setzen und die müssten mir Bescheid geben wann die Maßnahme losgeht. Aufgrund meines Berufes (Bürokauffrau) wollte er mich dann in eine Maßnahme stecken, die bereits schon 4 Tage lief. Diese Maßnahme habe ich bereits 2008 schon einmal gemacht und hat mich in keinster Weise weiter gebracht. Weil ich unschlüssig war, gab er mir ein Prospekt mit und ich sollte es mir über Nacht überlegen. Entweder sollte ich am nächsten Tag bei dem Bildungsträger aufschlagen und wenn nicht, sollte ich ihm bescheid sagen, dann nimmt er mich aber aus seiner Kartei raus, damit er mich nicht mehr mit Angeboten versorgen braucht (kommt ja leider eh nichts). Gesagt getan. Ich habe die Maßnahme nicht wahrgenommen.
Frage: Ich habe darüber jetzt nichts schriftliches und er hat mich in keinster Weise darüber aufgeklärt wie es weiter geht, wenn ich bis Auslaufen des Geldes Anfang Oktober keine Arbeit gefunden habe bzw.die Qualifizierung bis dahin auch noch nicht angefangen hat. Bekomme ich automatisch bescheid, wann ich mich bei der Arge melden muss?
3. Sachverhalt:
Habe einen Tag (freitags) nach dem Termin bei meinem Sachbearbeiter telefonisch im Servicecenter um einen Antrag zur Einreichung für Bewerbungskosten gebeten, wo mir gesagt wurde, dass er mir zugeschickt wird. Montags ergab sich für den gleichen Tag ein Vorstellungsgespräch, was ich telefonisch meldete. Habe auch für die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch einen Antrag verlangt, wo mir wieder gesagt wurde, dass er mir zugeschickt wird. Auf Nachfragen, ob der Antrag für die Bewerbungskosten bereits losgeschickt wurde, wurde mir das bejaht. Einen Tag später ruft mich mein Sachbearbeiter an und klärt mich darüber auf, dass es keine Pauschalen mehr für Bewerbungen und Fahrtkosten gibt. Er fragte dann nach dem Nettogehalt meines Lebensgefährten. Daraufhin sagte er mir, dass er mir diese Kosten nicht erstatten kann, weil mein Freund zuviel verdient. Auf die Frage, warum man mir das am Telefon nicht gleich gesagt hat, dass der Sachbearbeiter das entscheidet, redete er sich damit raus, dass die Damen ja nur kurz Zeit hätten, die es im Computer aufnehmen, er dann eine Nachricht bekommt und die Leute dann anruft, um festzustellen, ob die Voraussetzung der Kostenübernahme bestehen. Als ich dann fragte wo ich das nachlesen kann (wußte nämlich nicht, dass es da Gesetzesänderungen gab!), hat er mich auf einen Rückruf vertröstet, weil er selbst erst gucken mußte wo das steht. Habe das dann so hingenommen. 2 Tage später kam dann mit einem Mal trotzdem der Antrag für die Fahrtkosten:confused:. Ich denke, die werden mir auch nicht erstattet?
Frage: Ist es rechtens für seine Entscheidung das Gehalt meines Freundes zu erfragen? Füll ich jetzt trotzdem den Antrag aus und reiche ihn einfach ein? Mal gucken was passiert? Hat es Sinn an die Geschäftsleitung zu schreiben wegen der Ablehnung der Bewerbungskostenübernahme? Schließlich bemühe ich mich ja trotzdem um irgendeine Stelle, obwohl es ja nicht mal in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten wurde!!!
So ich hoffe ich konnte es plausibel rüber bringen und hoffe auf Antworten von Euch! Vielen lieben Dank!
LG
7xela6
Ich bin neu hier und hätte gerne mal Euren Rat. Musste die Sachverhalte etwas ausführlicher umschreiben, damit es verstanden wird. Ich hoffe es nimmt sich trotzdem jemand die Zeit und liest es und unterstützt mich in meinen Fragen!!!!:-o
1. Sachverhalt:
Ich bin seit 1.3.2010 arbeitslos und beziehe ALG I. Bin zwar gelernte Bürokauffrau, aber habe das letzte Jahr in einer Kinderkrippe gearbeitet. Da das voll mein Ding ist, habe ich im März mit meiner Sachbearbeiterin in der EGV festgehalten, dass ich für eine Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson vorgesehen bin und mir bei Beginn ein Bildungsgutschein ausgestellt wird. Die Qualifizierung hat bis heute noch nicht begonnen, weil dem Bildungsträger Leute fehlen:(! Den nächsten Termin sollte ich für Ende Juli bekommen. Doch es kam keine Einladung. Als ich am 1.8.2010 dann auf mein Konto guckte, war mein Konto überzogen, weil kein ALG gezahlt wurde. Habe dann am 3.8. nachgefragt woran das liegt. Da wurde mir gesagt, dass ich zum 16.7. eine Einladung bekommen hätte und ich den Termin nicht eingehalten habe. Daraufhin hat mir mein neuzugewiesener Sachbearbeiter mein Geld gesperrt ohne einer schriftlichen Vorankündigung. Ich sollte an dem Tag gleich persönlich vorsprechen und ich wurde wieder in die EDV aufgenommen, damit mir das Geld gezahlt wird.
Frage: Ist das überhaupt erlaubt einfach so das Geld nicht zu zahlen? Denn m. E. steht im §66 SGB I Abs. 3, dass es bei Nichteinhaltung der Mitwirkungspflicht einer Vorankündigung bedarf und eine Frist zur Nachholung gesetzt werden muss, oder gilt das für andere Belange? Ich stell mir nämlich jetzt die Frage, ob meine Anspruchsdauer jetzt um die Zeit der Sperrung gekürzt wird, weil ich ja nicht beweisen kann, dass ich die Einladung mit dem Termin NICHT erhalten habe?!
2. Sachverhalt:
Habe dann einen neuen Termin bei meinem neuen Sachbearbeiter bekommen. Mein Wunsch ist es nach wie vor die Qualifizierung zur "Tagesmutter" zu machen. Ich habe mich trotzdem nebenbei um andere Arbeitsstellen bemüht, weil mein Geld Anfang Oktober ausläuft und ich keine Lust auf Hartz IV habe, zumal ich das wahrscheinlich eh nicht bekommen werde. Habe meinen Sachbearbeiter bei dem Termin auf die Qualifizierung angesprochen ob sich da was getan hat. Da wurde er patzig und hat mir gesagt, dass ich von IHM darüber gar nichts mehr hören würde, da müsste ich mich mit dem Bildungsträger in Verbindung setzen und die müssten mir Bescheid geben wann die Maßnahme losgeht. Aufgrund meines Berufes (Bürokauffrau) wollte er mich dann in eine Maßnahme stecken, die bereits schon 4 Tage lief. Diese Maßnahme habe ich bereits 2008 schon einmal gemacht und hat mich in keinster Weise weiter gebracht. Weil ich unschlüssig war, gab er mir ein Prospekt mit und ich sollte es mir über Nacht überlegen. Entweder sollte ich am nächsten Tag bei dem Bildungsträger aufschlagen und wenn nicht, sollte ich ihm bescheid sagen, dann nimmt er mich aber aus seiner Kartei raus, damit er mich nicht mehr mit Angeboten versorgen braucht (kommt ja leider eh nichts). Gesagt getan. Ich habe die Maßnahme nicht wahrgenommen.
Frage: Ich habe darüber jetzt nichts schriftliches und er hat mich in keinster Weise darüber aufgeklärt wie es weiter geht, wenn ich bis Auslaufen des Geldes Anfang Oktober keine Arbeit gefunden habe bzw.die Qualifizierung bis dahin auch noch nicht angefangen hat. Bekomme ich automatisch bescheid, wann ich mich bei der Arge melden muss?
3. Sachverhalt:
Habe einen Tag (freitags) nach dem Termin bei meinem Sachbearbeiter telefonisch im Servicecenter um einen Antrag zur Einreichung für Bewerbungskosten gebeten, wo mir gesagt wurde, dass er mir zugeschickt wird. Montags ergab sich für den gleichen Tag ein Vorstellungsgespräch, was ich telefonisch meldete. Habe auch für die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch einen Antrag verlangt, wo mir wieder gesagt wurde, dass er mir zugeschickt wird. Auf Nachfragen, ob der Antrag für die Bewerbungskosten bereits losgeschickt wurde, wurde mir das bejaht. Einen Tag später ruft mich mein Sachbearbeiter an und klärt mich darüber auf, dass es keine Pauschalen mehr für Bewerbungen und Fahrtkosten gibt. Er fragte dann nach dem Nettogehalt meines Lebensgefährten. Daraufhin sagte er mir, dass er mir diese Kosten nicht erstatten kann, weil mein Freund zuviel verdient. Auf die Frage, warum man mir das am Telefon nicht gleich gesagt hat, dass der Sachbearbeiter das entscheidet, redete er sich damit raus, dass die Damen ja nur kurz Zeit hätten, die es im Computer aufnehmen, er dann eine Nachricht bekommt und die Leute dann anruft, um festzustellen, ob die Voraussetzung der Kostenübernahme bestehen. Als ich dann fragte wo ich das nachlesen kann (wußte nämlich nicht, dass es da Gesetzesänderungen gab!), hat er mich auf einen Rückruf vertröstet, weil er selbst erst gucken mußte wo das steht. Habe das dann so hingenommen. 2 Tage später kam dann mit einem Mal trotzdem der Antrag für die Fahrtkosten:confused:. Ich denke, die werden mir auch nicht erstattet?
Frage: Ist es rechtens für seine Entscheidung das Gehalt meines Freundes zu erfragen? Füll ich jetzt trotzdem den Antrag aus und reiche ihn einfach ein? Mal gucken was passiert? Hat es Sinn an die Geschäftsleitung zu schreiben wegen der Ablehnung der Bewerbungskostenübernahme? Schließlich bemühe ich mich ja trotzdem um irgendeine Stelle, obwohl es ja nicht mal in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten wurde!!!
So ich hoffe ich konnte es plausibel rüber bringen und hoffe auf Antworten von Euch! Vielen lieben Dank!
LG
7xela6