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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anrechnung Grundstück OK oder nicht verwertbares Vermögen


SuSa
10.09.2005, 10:45
hallo User,

meine tante hat die ablehnung für ALG II bekommen.

Grund: zu viel Grundstückseigentum

Daten dazu: sie und ihr mann haben nebenbei eine landwirtschaft nur für sich selbst, also kein verkauf etc. also 2 schweine 5 hühner, 5 schafe etc.
wirklich nur für sich selbst.

dazu hat noch 9 hektar landwirschaftliche flächen, anbau von kartoffeln und rüben.... verkehrswert pro qm 0,25 Euro!!!!

ist dies wirklich verwertbares vermögen, es wird dafür NIE kaufinteressenten geben, denn wer will heute noch so viel bewirtschaften, deshalb haben sie auch die ganzen tiere, denn was sollen sie sonst mit dem land machen!!!


Problem weiter: der onkel ist privatversichert und somit muss sich meine tante selbst versichern. momentan zahlt sie zwar noch selbst bei der aok aber woher soll sie das geld dazu nehmen. selbst mein onkel kann nicht mehr in die private einbezahlen, ist seit monaten nicht mehr krankenversichert....

wer kann mir weiterhelfen, oder links geben? kann im internet nichts finden bei landw. grundstücken.....

vielen dank im voraus
Susa

StephanK
10.09.2005, 11:23
:welcome: SuSa
in erster Linie solltest Du Dir mal die Durchführungshinweise zu § 12 SGB II (Berücksichtigung von Vermögen) anschauen, vor allem die Seiten 7 und 13 der PDF-Datei (nicht die Seitenzahlen auf dem "Papier", weil das PDF-Dokument aus mehreren Papier-Dokumenten zusammengesetzt wurde und deswegen die Reihenfolge der Seitenzahlen nicht stimmt).
Du findest das unter
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/sgb2&localparams=1&db=sgb2&cmd=list&range=0,50&cmd=all&Id=7

Im übrigen kann die Behörde es sich nicht so einfach machen: Wenn sie Vermögen als verwertbar betrachtet und deswegen den Alg II-Anspruch ablehnt, muss sie die Verwertbarkeit auch begründen.
Es sollte also Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt werden mit der Begründung, dass die Verwertbarkeit nicht ausreichend belegt wurde. Weitere mögliche Argumente wären die Unwirtschaftlichkeit der Verwertung und evtl. auch, dass eine Verwertung eine unbillige Härte bedeuten würde. Auch zu diesen beiden letzten Punkten findest Du Erläuterungen in den genannten Durchführungshinweisen.

Thema Krankenversicherung: Die AOK sollte über den Stand der Dinge informiert werden, also über die Ablehung des Alg II-Antrages und die Erhebung des Widerspruchs. Oft lassen die gesetzlichen Kassen sich darauf ein, bis zur verbindlichen Entscheidung sozusagen still zu halten, also den Versicherten weiter als versichert zu führen und ihre Beitragsforderungen zurückzuhalten, bis die Angelegenheit geklärt ist. Also informieren, reden, verhandeln!
Private Krankenversicherungsunternehmen sind in dieser Hinsicht wahrscheinlich weniger langmütig, aber ich habe keine eigene Erfahrung damit.

Gutes Gelingen!

SuSa
12.09.2005, 13:10
@StefanK

Super, danke für deine ausführliche antwort!!! :Respekt:

nochmal wegen krankenkasse: es ist d.M. nach möglich die Zahlung der KV so lange ruhen zu lassen,bis zur endgültigen entscheidung von hartz IV?

danke,
SuSa


Ein guter Rat kann nicht angenommen werden, wenn er nicht verstanden wird.....

StephanK
12.09.2005, 13:23
re Krankenkasse: Das ist, wie geschrieben, vor allem Verhandlungssache. Natürlich können die auch "auf stur schalten" und sagen: versichern sie sich erst mal freiwillig (wobei Du dann erst mal das Geld dafür aufbringen musst) - und wenn der Alg II-Bescheid kommt, wird alles rück-abgewickelt. Das bedeutet aber auch für die Kasse einigen Aufwand, und darin liegt das Argument dafür, dass die Kasse selbst vielleicht besser dran ist, wenn sie noch ein wenig abwartet, bis die Angelegenheit geklärt ist.
Also wünsche ich eine geölte Zunge und gutes Gelingen! :lol: