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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mutter will ausziehen- Anspruch auf eigene Wohnung ?


Kitty
20.08.2010, 19:30
Hallo,

da ich hier komplett neu bin und noch keine Ahnung habe wie was funktioniert erstmal sorry fals irgendwas so nicht Stimmen sollte :)

Also die Situation ist folgende:

Ich, 20 Jahre, fange ab 01. September eine BaE an und wohne derzeit mit meiner Mutter ( bezieht Hartz IV) zusammen, meine Mutter plant allerdings mit ihrem Lebenspartner zusammen zu ziehen.
Nun hat sie mir und meinem Freund ( 25 Jahre, Berufstätig) angeboten, dass wir zusammen in unsere jetztige Wohnung ziehen könnten , sodass wir uns die Miete teilen könnten ( wären rund 200 Euro für jeden) und keinen neuen Haushalt herrichten müssten ( Kühlschrank, Waschmaschine etc würde alles hier bleiben)

Da meine Mutter dann aus dem Hartz IV rausfallen würde, sobald sie wirklich mit ihrem Partner zusammen ziehen sollte und ich mit Kindergeld und der Ausbildungsvergütung nur knapp über 400 Euro hätte (wovon die 200 Euro Miete abgehen würden) ist meine Frage jetzt ob ich dann anspruch auf BaB hätte?

Wie ich meine Mutter kenne, würde der Umzug frühstens in 3 Monaten von statten gehen, meine Ausbildung beginnt aber wie gesagt zum 01. September schon, wann sollte ich wenn dann also den Antrag auf BaB am besten ausfüllen?

Weiterhin ist vllt. noch interessant zu wissen, dass unsere jetzige Wohnung viel näher am Betrieb wäre als die Wohnung ihres Lebenspartners, sodass ein Umzug von mir mit zu ihm ja eigentlich (meiner Meinung nach) kompletter schwachsinn wäre oder ?

Wäre euch echt super dankbar, wenn ihr mir helfen könnten, denn bin zur Zeit echt ein bisschen überfragt... und heiraten oder mich schwängern lassen möchte ich auch noch nicht unbedingt, bin ja froh ne Ausbildung endlich zu haben :D


lg

Kitty

Badmax
20.08.2010, 22:25
Hallo Kitty,:welcome:

ich versuche es mal aber es ist nicht einfach. Es könnte sein das du Hartz4 beantragen mußt und dann "Aufstocker" wirst. BAB hatte unsere Tochter auch und ich würde unverzüglich einen Antrag stellen. Dieses war so niedrig das Sie kein Wohngeld erhielt. (Habe ich auch nicht verstanden.) Solltest du kein BAB erhalten würde ich Wohngeld beantragen. Bei Hartz4 werden die aber eine BG annehmen (wegen deinem Freund) und je nachdem wieviel er verdient erhälst du kein Alg2. Möglich wäre auch, da deine Mutter noch Alg2 bezieht und du noch unter 25 bist das die AfA sagt das du mitziehen mußt. Oder eben deine Mutter ist dir gegenüber Unterhaltspflichtig (was ich mir nicht vorstellen kann, aber ich kenne auch die genaue Rechtslage nicht). Je nachdem. Hängt halt alles davon ab wie es läuft. Ich schätze jetzt habe ich dich ganz durcheinander gebracht. Sorry dafür, aber ich wollte dir die Möglichkeiten und Erwägungen mitteilen. Und wenn alles nicht klappt kannst du doch zu deinem Freund ziehen oder? Du wirst noch mehr und bessere Antworten erhalten die dich weiter bringen. Viel Glück (auch für deine Ausbildung) wünscht dir

Badmax

Kitty
21.08.2010, 15:43
Hallo Badmax,

erstmal danke für deine schnelle Antwort.
Stimmt schon bin jetzt noch ein wenig mehr durcheinder aber macht nix :D... ist mit diesem ganzen Ämtern und Rechtslagen usw ja auch kein wunder

Also werde ich Montag mal zum Amt gehen und die persönlich fragen und um meinen BAB Antrag abzugeben
und dann heißt es eben wieder warten...

Die Möglichkeit, dass ich dann mit zu ihm ziehen würde, geht leider nicht, da er bei seiner Oma mit im Haus wohnt und sein Zimmer da eh schon voll klein ist =(
sonst wär es ja auch zu einfach.... :wut:

Aber trotzdem schonmal ein gaaaanz dickes :danke: für die schnelle Antwort und den versuch zu helfen

& sobald sich irgendwas ergeben sollte, kann ich euch ja mal aufschlauen ^^

ela1953
21.08.2010, 18:41
Jetzt noch ein wenig mehr Verwirrung, bzw. Punkte, die beachtet werden müssen.

Bei Hartz IV ist erst mal deine Mutter dir zu Unterhalt verpflichtet, bis du 25 bist bzw. eine abgeschlossene Ausbildung hast.

Bei BAB wird auch das Einkommen der Mutter berücksichtigt. Bekommt sie ALGII ist das kein Problem. Ich weiß aber nicht, ob der Partner dann für dich aufkommen muss.
Denn wenn ihr alle zusammen in einer Wohnung leben würdet, müsste er es.

Im BAB ist schon ein geringes Wohngeld mit drin, deshalb bekommt man kein "normales" Wohngeld mehr.

Solange du mit deiner Mutter zusammenwohnst, bekommst du aber kein BAB. Aber da deine Mutter ALGII bekommt, kann sie für deinen KdU Anteil "normales" Wohngeld beantragen.

Du hättest dann als Einkommen deine Vergütung, das Kindergeld und Wohngeld.

Ist deine Mutter nicht mehr da, fällt auch das Wohngeld weg und du musst BAB beantragen.

Azubis haben zunächst keinen Anspruch auf ALGII, können aber einen Zuschuss zu den ungedeckten KdU beantragen.

Das wäre, wenn du alleine wohnen würdest. dann wäre aber die Wohnung zu groß und zu teuer.

Wie das jetzt beim Zuzug deines Freundes ist, weiß ich so nicht.

Habe gehört, dass manche Argen sofort eine BG annehmen, bei anderen hast du ein Jahr Schonfrist.

Kitty
21.08.2010, 19:35
Soo okay, ich versuch es mal zusammenzufassen wie ich es bisher verstanden habe:seufz:

Also Harz 4 direkt würde ich erstmal nicht bekommen, da ich azubi bin...
BAB bekomme ich erst, wenn meine Mutter wirklich auszieht, solange sie das nicht tut kann sie aber einen Antrag für mich stellen, dass sie Wohngeld für mich bekommt ( wäre das dann auch bei der Arge oder wäre das beim Rathaus? )

Sollte sie dann ausziehen, kann es aber sein, dass beim BAB mein Freund quasi für mich mit aufkommen muss... das kommt dann wahrscheinlich auf sein Einkommen an
- wisst ihr wie hoch das Einkommen nur sein "darf", dass dieser Fall nicht eintritt?

Sollte ich BAB dann auch nicht bekommen, bleibt noch Wohngeld, was ich beantragen könnte...

Summersumarum würde mein Einkommen dann (jee nach fall ) so aussehen:

Variante 1: Ausbildungsvergütung+ Kindergeld+ Unterhalt Mama
Variante 2: Ausbildungsvergütung + Kindergeld + BAB
Variante 3: Ausbildungsvergütung+ Kindergeld+ Wohngeld

oder der schlimmste fall der eintreten könnte

Ausbildungsvergütung+ Kindergeld+ mein Freund muss mit für mich aufkommen

Hab ich das bisher so richtig verstanden?

Sorry wenn ich mich so doof anstelle, hab zwar gewusst,dass es kompliziert ist aber hätt nicht gedacht das es sooo kompliziert is:confused: .... oder ich stell mich extrem doof an :D