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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stromsperre bei erheblichen Nebenkosten-Schulden


Forumadmin
27.10.2006, 11:13
Wohnungseigentümern oder Mietern,
die die Nebenkosten nicht zahlen, darf nicht ohne weiteres Strom, Gas und Wasser abgestellt werden.

Diese Regelung hat jedoch ihre Grenzen.

Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Aktenzeichen: V ZR 235/04) hervor,
über das die Landesbausparkassen in Berlin berichten.

Im verhandelten Fall war ein Eigentümer die Gebühren für Energie und Wasser mehr als ein halbes Jahr lang schuldig geblieben.
Deshalb beschloss die Wohneigentümergemeinschaft, einen Installateur mit dem Kappen der entsprechenden Leitungen zu beauftragen.

Das wollte der Wohnungseigentümer nicht hinnehmen und zog vor Gericht.

Das BGH entschied zu Gunsten der Gemeinschaft
- mit Verweis auf deren bestandskräftigen Beschluss und den erheblichen Zahlungsrückstand des Klägers.
Zudem habe die Gemeinschaft dem Mann vorher angedroht, ihm Wasser und Energie abstellen zu lassen.