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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 1 und Kind über 25


Kugelente
22.08.2010, 18:07
Hallo an alle,

ich habe schon eine Menge im Forum gelesen und muss sagen, Hut ab!
Soviel kompetente Antworten, soviel geballtes Wissen! Toll, dass es Euch gibt.

Aber zu meiner Frage:
58 Jahre und werde ab 01.01.11 nach 42 Jahren ununterbrochener Berufstätigkeit (Glück gehabt!) arbeitslos werden.
Mein Sprößling befindet sich noch ein Jahr lang in einer schulischen Berufsausbildung, ist aber schon 25, also wird nächstes Jahr nicht mehr auf der Steuerkarte stehen.

Schülerbafög wird nicht gezahlt, da die Eltern noch unterhaltspflichtig sind, da noch keine abgeschlossene Berufsausbildung.
Auch mit Alg 1 werde ich für das Bafög an noch einen Teil Unterhalt zahlen müssen.

Ich nehme an, mein Alg1 wird aber trotzdem nur 60 % des letzten Einkommens betragen, da Kind auf der Steuerkarte ja nicht eingetragen ist. Richtig?
Danke schon jetzt für Eure Antworten...

ela1953
22.08.2010, 22:03
Ich weiß nur, wie es bei Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gerechnet wird.

Da wird auch das Einkommen der Mutter des vorletzten Jahres genommen.

Bekommt die Mutter aber aktuell weniger (bei mir war es ALG II), dann wird das aktuelle Einkommen die Berechnungsgrundlage

Bei dir wird also nicht dein Verdienst vor der Arbeitslosigkeit genommen, sondern die Höhe des ALGI

Kugelente
23.08.2010, 09:05
@ela1953

danke für die Antwort.
Ja, man kann wohl einen Anpassungsantrag stellen.

Meine Frage war anders gemeint:
Ich muß zwar Unterhalt für ein Kind zahlen, habe aber kein Kind auf der Steuerkarte eingetragen, da ja über 25.

Wird Alg1 nun zu 60 % oder zu 67 % des früheren Verdienstes gezahlt?:confused:

ela1953
23.08.2010, 09:34
@ela1953

danke für die Antwort.
Ja, man kann wohl einen Anpassungsantrag stellen.

Meine Frage war anders gemeint:
Ich muß zwar Unterhalt für ein Kind zahlen, habe aber kein Kind auf der Steuerkarte eingetragen, da ja über 25.

Wird Alg1 nun zu 60 % oder zu 67 % des früheren Verdienstes gezahlt?:confused:

das mit über 25 wusste ich noch nicht - da es ja eigentlich heißt, dass man unterhaltspflichtig ist, bis das Kind eine Ausbildung abgeschlossen hat.

ich werde mal heute einen Bekannten fragen, wie das bei ihm und seinem Sohn war