Kugelente
22.08.2010, 18:07
Hallo an alle,
ich habe schon eine Menge im Forum gelesen und muss sagen, Hut ab!
Soviel kompetente Antworten, soviel geballtes Wissen! Toll, dass es Euch gibt.
Aber zu meiner Frage:
58 Jahre und werde ab 01.01.11 nach 42 Jahren ununterbrochener Berufstätigkeit (Glück gehabt!) arbeitslos werden.
Mein Sprößling befindet sich noch ein Jahr lang in einer schulischen Berufsausbildung, ist aber schon 25, also wird nächstes Jahr nicht mehr auf der Steuerkarte stehen.
Schülerbafög wird nicht gezahlt, da die Eltern noch unterhaltspflichtig sind, da noch keine abgeschlossene Berufsausbildung.
Auch mit Alg 1 werde ich für das Bafög an noch einen Teil Unterhalt zahlen müssen.
Ich nehme an, mein Alg1 wird aber trotzdem nur 60 % des letzten Einkommens betragen, da Kind auf der Steuerkarte ja nicht eingetragen ist. Richtig?
Danke schon jetzt für Eure Antworten...
ich habe schon eine Menge im Forum gelesen und muss sagen, Hut ab!
Soviel kompetente Antworten, soviel geballtes Wissen! Toll, dass es Euch gibt.
Aber zu meiner Frage:
58 Jahre und werde ab 01.01.11 nach 42 Jahren ununterbrochener Berufstätigkeit (Glück gehabt!) arbeitslos werden.
Mein Sprößling befindet sich noch ein Jahr lang in einer schulischen Berufsausbildung, ist aber schon 25, also wird nächstes Jahr nicht mehr auf der Steuerkarte stehen.
Schülerbafög wird nicht gezahlt, da die Eltern noch unterhaltspflichtig sind, da noch keine abgeschlossene Berufsausbildung.
Auch mit Alg 1 werde ich für das Bafög an noch einen Teil Unterhalt zahlen müssen.
Ich nehme an, mein Alg1 wird aber trotzdem nur 60 % des letzten Einkommens betragen, da Kind auf der Steuerkarte ja nicht eingetragen ist. Richtig?
Danke schon jetzt für Eure Antworten...