Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug nach Österreich - gibt es dort auch Kindergeld?
hallo,
ich hab mal ne frage bezüglich des kindergeldes.
da ich für mich und meinen sohn hier in deutschland keine zukunft mehr sehe,möchte ich gerne nach östereich ziehen.ich habe dort einen freund,der schon arbeit hat.
meine fragen,steht mir da eigentlich noch das kindergeld zu? und kann ich trotzdem noch weiter hartz IV beziehen,bis ich dort eine arbeit gefunden habe.
hat jemand da ahnung von?
lg schatz
meine fragen,steht mir da eigentlich noch das kindergeld zu? und kann ich trotzdem noch weiter hartz IV beziehen,bis ich dort eine arbeit gefunden habe.
hat jemand da ahnung von?
Hallo,
nur zu Deiner ersten Frage: ALG II ist nicht wie ALG I "EU-kompatibel", d.h. in Österreich stehen Dir keine ALG II - Leistungen zu.
Zum Thema Kindergeld muss ich leider passen; gehe jedoch davon aus, dass Dir auch diese Frage beantwortet wird.
Gruss
@effge,
danke für die beantwortung meiner frage.
vllt findet sich ja noch wer,der das mit dem kindergeld weiß.
lg schatz
Servus ,öh Schatz!
Ist glaube ich ganz einfach in Österreich, sofern du EU-Bürgerin bist und deinen Wohnsitz dort hast.
Familienbeihilfe/Kinderabsetzbetrag
Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, haben grundsätzlich dann Anspruch auf Familienbeihilfe für ihr minderjähriges Kind, wenn dieses bei ihnen haushaltszugehörig ist (Kinder im Sinne des Gesetzes sind hiebei die Nachkommen, die Wahlkinder und deren Nachkommen, die Stiefkinder und Pflegekinder). Gehört ein Kind zum gemeinsamen Haushalt der Eltern, ist die Mutter vorrangig anspruchsberechtigt. Sie kann jedoch zu Gunsten des Vaters verzichten.
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt der Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn das Kind über eigene zu versteuernde Einkünfte von mehr als EUR 8.725,-- pro Kalenderjahr verfügt (ohne 13. und 14. Gehalt). Dieser Betrag beinhaltet auch Bezüge aus Ferialarbeit und gilt auch für erheblich behinderte Kinder.
Quelle (http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080700.html)
Du kannst es, dort nennt man es Kinderbeihilfe und/oder Familienbeihilfe, Vorort beantragen. Von Deutschland aus wird da wohl nix bezahlt.
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