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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verrechnung Arbeitsmittel mit Nebenverdienst


Nojob
24.08.2010, 16:03
Guten Tag,

ab und an verdiene ich mit Fotografie und Webseitenerstellung/Content Geld dazu, was ich auch dem Arbeitsamt angebe.
Jedoch frage ich mich wie es aussieht mit der Anrechnung von Arbeitsmittel. Ich benötigte neulich eine neue Speicherkarte für meine Kamera, um einen Fotoauftrag zu machen.
Dem Arbeitsamt muss ich doch den Gewinn mitteilen und nicht nur die Einnahmen, oder? Bzw. dürfte doch nur der Gewinn ausschlaggebend für die Berechnung des A-Amtes sein... Ist das richtig? Was wird denn da anerkannt?
Ich habe zuvor auch schon meine monatlichen Ausgaben für das Webseitenhosting angegeben, also gegengerechnet und das hat das A-Amt akzeptiert. Bzw. haben sie nichts dagegen gesagt. In deren Berechnung habe ich da nichts konkret gesehen.

Hat davon jemand Ahnung oder weiß, wo ich darüber etwas finden kann?

Vielen Dank!

S.

Seebarsch
24.08.2010, 17:11
Hallo nojob,
:welcome:
ausführlich informieren kannst du dich hier (http://www.arbeitsagentur.de/nn_164878/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-aktuell.html#d1.5) unter § 141 SGB III!
:razz:

Nojob
24.08.2010, 18:01
Zunächst einmal vielen Dank für den Link!

Nur leider werde ich nicht so recht schlau aus dem Beamten-/Wirtschaftsdeutsch:

Es gibt zwar einen Abschnitt zu den Arbeitsmittel, dies aber unter der Überschrift:

Minderung des Erwerbseinkommens
5.1 Minderung des Arbeitsentgelts aus Arbeitnehmertätigkeit

Darin heißt es dann:

(2) Die Werbungskosten sind in der Höhe abzuziehen, wie sie steuerrechtlich anerkannt werden (§ 9 EStG, R 9.1 LStR).

Werbungskosten sind in der Höhe insoweit nicht zu berücksichtigen, als Arbeitseinkommen wegen Einräumung eines pauschalen Steuervorteils nicht angerechnet werden kann (z. B. Aufwandsentschädigung nach DA 4). Werbungskosten sind insbesondere

b) Aufwendungen für Arbeitsmittel (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG),

Aber was bedeutet das konkret für mich?
Wer zieht wo was ab?

:confused:

Mir ist das einfach nicht klar.

Danke!

Seebarsch
25.08.2010, 20:23
Recht einfach!
Du gibst deinen Umsatz an und die dabei entstandenen Kosten für die Arbeitsmittel etc.. Die werden dann, wenn belegt, vom Umsatz abgezogen und der verbleibende Rest vorläufig als Nebeneinkommen, nach Abzug des Freibetrages, angerechnet.
Eine genaue Endabrechnung kann man dann erst im Folgejahr vornehmen, wenn der Steuerbescheid da ist!
:)