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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenversicherung nach Scheidung bei ALG II


loreley
10.09.2005, 17:07
Hallo liebes Forum,

leider muss ich mal wieder von meinem geliebten Felsen runter :shock: !

Folgendes Problem hat mich dazu bewogen:

Ich bin seit 07.09.05 geschieden (Gottseidank!). Ich habe auf Rechtsmittel verzichtet und deshalb ist das Urteil am gleichen Tag rechtskräfig geworden.

Wie verhält es sich nun mit der Krankenversicherung? Ich habe mal gelesen (weiss nicht wo..), dass es eine sog. Übergangsfrist zwischen Rechtskraft der Scheidung und dem Verlust des Krankenversicherungsschutzes von drei Monaten gibt. Danach müsste ich mich freiwillig versichern (frage mich von welchem Einkommen).

Meine Krankenkasse meinte dazu, dass ich ihnen eine Kopie des Scheidungsurteils zusenden soll (die Ausstellung eines solchen Papierfetzens dauert allerdings dank unserer gründlichen Bürokratie zwischen 14 Tage und 4 Monate, wie ich mir von einem Rechtspfleger habe sagen lassen).
Meiner zuständigen ALG II-Behörde habe ich noch am gleichen Tag schriftlich eine Änderung des Personenstands bei mir mitgeteilt (soll schließlich keiner sagen, er hätte nix gewusst oder so).

In den ALG II-Infos habe ich darüber nur etwas über eheähnliche Gemeinschaften bzw. Ehepaare gelesen (Familienversicherung) - trifft ja beides für mich nicht (mehr) zu...

Bin ich jetzt ohne (in dem Wort schwingt ja eine gewisse "Ironie" mit, ich geb's gerne zu)? Was soll ich jetzt am besten tun, damit ich mir sicher sein kann, dass ich noch krankenversichert bin..?

Ich danke schon mal für euren - wie immer - sehr kompetenden Rat :D !

Grüße
Loreley

StephanK
10.09.2005, 17:41
Hallo Loreley,
wie Du es schilderst, seit Ihr wohl ohne großes Drama voneinander geschieden (worden), also darf man Dir wohl zu einem neuen Lebensabschnitt Glück wünschen :!:

Hinsichtlich der Krankenversicherung denke ich, dass Du Dich entspannt zurücklehnen kannst, denn als Alg II-Bezieherin bist Du selbst für Dich in der Krankenversicherung versicherungspflichtig, soweit Deine Krankenversicherung nicht auf dem Weg der Familienversicherung sichergestellt ist. Letzteres ist aber mit Rechtskraft des Scheidungsurteils nicht mehr der Fall. Du musst Dich jetzt nur entscheiden, WO, also bei welcher Versicherung Du versichert werden willst. Dafür hast Du maximal zwei Monate Zeit, aber natürlich wäre es besser, wenn Du das ziemlich bald in die Wege leitest. Bei dem ganzen Ab- und Ummelde-Kram ist Dir die neue Kasse behilflich und bestätigt Dir auch die Anmeldung, die Du dann wiederum der ARGE mitteilen musst, damit die die Beiträge korrekt überweist.

Nur der Vollständigkeit halber: Ich denke, dass Dir auch das alleinige Sorgerecht für die bei Dir lebenden Kinder zusteht; dann kannst Du sie auch gleich als bei Dir mit- / familienversichert anmelden.

Gutes Gelingen!

loreley
10.09.2005, 20:47
Hallo

und erstmal wieder "Dankeschön" für's anworten, StephanK!

Ich habe 19 Jahre "Ehedrama" mit einem ignoranten Frauenunterdrücker hinter mir - deshalb war für die Scheidung selber nicht mehr viel "Drama" übrig (allerdings von meiner Seite betrachtet 8) ).

Früher zu Mini-Job-Zeiten war ich ja mit dem Ex familienversichert. Dann habe ich über das AA eine Weiterbildungsmaßnahme gemacht. Danach - also ab März diesen Jahres, bin ich dann in dieses ALG II "gefallen". Irgendwann wenn mich meine gestressten Hirnzellen nicht so ganz arg täuschen, habe ich dazwischen mal eine neue Krankenversicherungskarte der IKK erhalten, obwohl die bisherige noch gar nicht abgelaufen ist...Habe das auf das ALG II bezogen.

Werde zunächst mal noch ein wenig zuwarten, ob sich nach meiner Meldung jemand diesbezüglich vom AA meldet usw...

Nur so am Rande:
Nach heutigem Scheidungsrecht (also seit 1997 oder so) wird das Sorgerecht nach der Scheidung grundsätzlich auf beide Eltern gleichmäßig übertragen - alleiniges Sorgerecht geht nur über massig Anträge beim Familiengericht (es müssen dabei richtig "gute" Gründe vorgebracht werden..). Insofern bleiben die Kids noch bis zu einer beruflichen Ausbildung bei ihrem Erzeuger familienversichert (stört ja nicht - kost den ja auch nicht mehr Euros).

ICH HÄTTE GERNE ARBEIT :-x (aber ne ordentlich entlohnte)!

Grüße
Loreley

loreley
03.12.2005, 11:23
Hi zusammen,

ich hab ab heute beschlossen, meinen Briefkasten nie mehr zu öffnen :evil:

Meine Krankenkasse schreibt mir heute, dass die Agentur für Arbeitslosen-Veruntreuung mich ohne Angabe von Gründen einfach bei der IKK abgemeldet hat.
Ich war ja bis zur Scheidung familienversichert und ab 07.09.05 (Rechtskraft der Scheidung) über die AfA aufgrund des Bezugs von ALG II pflichtversichert.


Was nun? Ich bin erschrocken, sauer etc...Bin ich nun schon ohne Versicherungsschutz oder gibts da eine Übergangszeit..?
Warum melden die mich einfach so ab und warum sagen die nicht mal weshalb (es gab ja weder eine Mitteilung an die IKK noch an mich).

Hat einer einen Rat für mich? Eine Mail habe ich eben bereits an meine Fallmanagerin geschickt - telefonieren kann ich vor Montag ja eh nicht (wenn ich überhaupt durchkomme).

Bin dankbar für jeden eurer Tipps :P

Grüße
Loreley