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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weitergewährung Gründungszuschuss - Scheinselbständigkeit?


4heLpeR
25.08.2010, 12:16
Hallo Mitglieder,

ich bin seit Februar selbständig und möchte jetzt einen Antrag auf Weitergewährung eines Gründungszuschusses stellen.

Da das Unternehmen noch lange Zeit braucht bis es mal Umsätze erwirtschaftet, möchte ich demnächst zusätzlich 4 bis 6 Stunden nebenbei arbeiten gehen.

Gehen wir mal vom Maximum aus: 6 Stunden x 5 Tage = 30 h Arbeit.
Logischerweise würde ich auch einen Arbeitsvertrag unterschreiben. (also keine Schwarzarbeit)
Den Nebenjob habe ich aber frühestens in ein oder zwei Monaten. Deshalb kann ich auf den Antrag noch keine andere Beschäftigung angeben.


Wie viele Wochenstunden darf ich den haben?
Habe ich dann noch mit den Nebenjob noch Anspruch auf den Gründungszuschuss?
Was muss ich beachten und der Arbeitsagentur oder Jobcenter melden?

Ich möchte ja nebenbei am eigenen Unternehmen arbeiten.
Was muss ich beachten um nicht scheinselbständig zu gelten?

MfG Dieter

stummelbeinchen
25.08.2010, 20:13
Hallo,

generell gilt, dass die Selbständigkeit hauptberuflich ausgeübt werden muss, d.h. mehr Stunden pro Tag/Woche als der Nebenjob. Bei 30 Wochenstunden würd ich aber nicht mehr von einem Nebenjob sprechen. Zumal Du niemandem ernsthaft erzählen kannst, dass Du dann noch (nach Pausenzeiten, Hin- und Rückfahrt) zusätzlich noch mind. 31 Stunden der Selbständigkeit nachgehst.
Kannst es natürlich probieren.

Habe ich dann noch mit den Nebenjob noch Anspruch auf den Gründungszuschuss?
Nein. Bei der Förderung gehts um hauptberufliche Selbständigkeit.


Ich möchte ja nebenbei am eigenen Unternehmen arbeiten.
Was muss ich beachten um nicht scheinselbständig zu gelten?
Hier bitte das Finanzamt/Steuerberater fragen.

LG

4heLpeR
31.08.2010, 16:47
OK - Danke für die Antwort.