4heLpeR
25.08.2010, 12:16
Hallo Mitglieder,
ich bin seit Februar selbständig und möchte jetzt einen Antrag auf Weitergewährung eines Gründungszuschusses stellen.
Da das Unternehmen noch lange Zeit braucht bis es mal Umsätze erwirtschaftet, möchte ich demnächst zusätzlich 4 bis 6 Stunden nebenbei arbeiten gehen.
Gehen wir mal vom Maximum aus: 6 Stunden x 5 Tage = 30 h Arbeit.
Logischerweise würde ich auch einen Arbeitsvertrag unterschreiben. (also keine Schwarzarbeit)
Den Nebenjob habe ich aber frühestens in ein oder zwei Monaten. Deshalb kann ich auf den Antrag noch keine andere Beschäftigung angeben.
Wie viele Wochenstunden darf ich den haben?
Habe ich dann noch mit den Nebenjob noch Anspruch auf den Gründungszuschuss?
Was muss ich beachten und der Arbeitsagentur oder Jobcenter melden?
Ich möchte ja nebenbei am eigenen Unternehmen arbeiten.
Was muss ich beachten um nicht scheinselbständig zu gelten?
MfG Dieter
ich bin seit Februar selbständig und möchte jetzt einen Antrag auf Weitergewährung eines Gründungszuschusses stellen.
Da das Unternehmen noch lange Zeit braucht bis es mal Umsätze erwirtschaftet, möchte ich demnächst zusätzlich 4 bis 6 Stunden nebenbei arbeiten gehen.
Gehen wir mal vom Maximum aus: 6 Stunden x 5 Tage = 30 h Arbeit.
Logischerweise würde ich auch einen Arbeitsvertrag unterschreiben. (also keine Schwarzarbeit)
Den Nebenjob habe ich aber frühestens in ein oder zwei Monaten. Deshalb kann ich auf den Antrag noch keine andere Beschäftigung angeben.
Wie viele Wochenstunden darf ich den haben?
Habe ich dann noch mit den Nebenjob noch Anspruch auf den Gründungszuschuss?
Was muss ich beachten und der Arbeitsagentur oder Jobcenter melden?
Ich möchte ja nebenbei am eigenen Unternehmen arbeiten.
Was muss ich beachten um nicht scheinselbständig zu gelten?
MfG Dieter