Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zusage auf eine Technikerschule bekommen, nun Kündigung
psporting
27.08.2010, 14:16
Hallo!
Habe die Tage kurzfristig die Zusage bekommen auf eine 2-jährige Techniker Schule zu gehen. Diese würde ich auch gerne nutzen und diese würde am 13.9.10 beginnen.
Jedoch bin ich derzeit in einem befristeten Vertrag mit 6 Monaten Probezeit. Angefangen hat mein Vertrag am 25.5.10.
Nun habe ich zu meiner Kündigung einige Fragen:
1. Kann ich bis zu dem 13.9.10 arbeiten und dann noch meinen Urlaub bzw. meine Überstunden abfeiern? Quasi das ich während ich schon die Schulbank drücke noch Gehalt bekomme?
2. Hab ich da ne komische Passage in meinem Vertrag gefunden die besagt:
"Endet das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten 6 Monate ab Vertragsbeginn beträgt der anteilige Jahresurlaub 1/12 des gesetzlichen Urlaubsanspruchs (zurzeit 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche) je Beschäftigungsmonat."
Wieviel Tage stehen mir dann zu?
Gruß und Danke für antworten
Hallo psporting,
bzgl. der Kündigungsfristen mußt du lesen was in deinem Vertrag steht.
Sollte bei dem befristeten Arbeitsvertrag keine Kündigung bis Vertragsende mögich sein bleibt nur die Möglichkeit mit dem AG einen Aufhebungsvertrag zu schließen.
2. Hab ich da ne komische Passage in meinem Vertrag gefunden die besagt:
"Endet das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten 6 Monate ab Vertragsbeginn beträgt der anteilige Jahresurlaub 1/12 des gesetzlichen Urlaubsanspruchs (zurzeit 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche) je Beschäftigungsmonat."
Arbeitsverhältnis vom 25.05 - 12.09 = 3 volle Monate --> 20:12x3 = 5 Urlaubstage.
Gruß
Techniker Schule ..... 13.9.10 beginnen ....
1. Kann ich bis zu dem 13.9.10 arbeiten und dann noch meinen Urlaub bzw. meine Überstunden abfeiern? Quasi das ich während ich schon die Schulbank drücke noch Gehalt bekomme?
Hi,
Meines Wissen besteht da kein Anspruch auf Urlaub in der Probezeit. Außerdem, wie sieht es mit den Kündigungsfristen aus ? Zum 13.09 kannst du sicherlich nicht kündigen. Was ist mit den Überstunden vereinbart ?Schau da am besten nochmal in deinen Arbeitsvertrag genau rein.
Ich persönlich glaube kaum das dein Chef da mitspielen würd, so wie du dir das jetzt vorstellst. Der wird sich sicherlich supermässig freuen, wenn du Ihm das erzählst das du wieder die Schule machen willst und jetz auch noch 20 Tage bezahlten Urlaub haben willst, der dir garnicht zusteht.
2. Hab ich da ne komische Passage in meinem Vertrag gefunden die besagt:
"Endet das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten 6 Monate ab Vertragsbeginn beträgt der anteilige Jahresurlaub 1/12 des gesetzlichen Urlaubsanspruchs (zurzeit 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche) je Beschäftigungsmonat."
Na, ganz einfach. Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist bei einer 5-Tage Woche 20 Tage Urlaub (im Jahr), aber solltest du vorher kündigen, dann steht dir höchsten die Anzahl von Urlaubstagen zu die pro Monat dir erwirtschaftet hast. In deinem Beispiel wären das also ca 1,66 Urlaubstage pro Monat. Ob er dir diese einfach gibt oder dir evtl nur Auszahlt, das steht auch noch mal auf einem anderen Blatt.
Ansonsten, viel Spaß beim Techniker.
ratsuchende
28.08.2010, 09:40
Hallo,
einfach mal die Kündigungsfristen im Vertrag anschaun.
Und dann den Resturlaub und die Überstunden zusammenrechnen, wieviel Arbeitswochen das ergibt. Dann entsprechend kündigen, evtl. gibts den Rest der Tage bis zum Vertragsende auch unbezahlten Urlaub.
Natürlich kann man z.B. am 13.09. die Schule beginnen und z.B. bis 30.09. angestellt bleiben, vorausgesetzt, daß eine Kündigung vor Ende der Befristung möglich ist und nicht ausgeschlossen wurde. Kaum ein AG legt jemandem Steine in den Weg, der mit einem befristeten 6-Monatsvertrag eine Weiterbildung beginnen will.
Was weiter zu beachten wäre: Was ist nach der Technikerschule und wie lange dauert die? Ist aus vorherigen Zeiten noch Restanspruch Alg1 vorhanden und wenn ja, wann entstand dieser Anspruch?
psporting
31.08.2010, 11:19
Hallo,
einfach mal die Kündigungsfristen im Vertrag anschaun.
Und dann den Resturlaub und die Überstunden zusammenrechnen, wieviel Arbeitswochen das ergibt. Dann entsprechend kündigen, evtl. gibts den Rest der Tage bis zum Vertragsende auch unbezahlten Urlaub.
Natürlich kann man z.B. am 13.09. die Schule beginnen und z.B. bis 30.09. angestellt bleiben, vorausgesetzt, daß eine Kündigung vor Ende der Befristung möglich ist und nicht ausgeschlossen wurde. Kaum ein AG legt jemandem Steine in den Weg, der mit einem befristeten 6-Monatsvertrag eine Weiterbildung beginnen will.
Was weiter zu beachten wäre: Was ist nach der Technikerschule und wie lange dauert die? Ist aus vorherigen Zeiten noch Restanspruch Alg1 vorhanden und wenn ja, wann entstand dieser Anspruch?
Die Technikerschule dauert 2 Jahre Vollzeit.
Naja ich war vor meiner jetzigen Anstellung (Jahresvertrag) davor einen Antrag auf 5 Tage ALG2 zu beziehen. Eine Antwort hab ich hierzu noch nicht vom Amt bekommen.
Gruß
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.