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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnungseigentum welche Stellen geben gute Beratung?


runglaubchen
11.09.2005, 10:35
Habe Folgendes problem.

Vorwort:

Mir gehört 1/3 von eine Villa .Hat 3 Etagen und 2 Etagen sind mietparteien.
Davon weiss das arbeitsamt bescheid habe dadurch 40 euro weniger hartz IV . Weil die Mieteinahmen als Hauserhaltungskosten angerechnet haben.

Aber Leider hat sich Situation geänder zwar wurde das Eigentum in Etagen aufgeteilt.
Dadurch bin ich Wohnungseigentümer und ziehe Miete ein.
Abzug von den Auslagen habe ich noch 420 euro. Davon kann man net leben wenn man nebenkosten und miete einbezieht .bleibt unter strich nix übrig.Lebe untergeschoss bei meiner oma als eigenständiges wohnen. Habe 2 zimmer und versorge mich selber bezahle 200 euro nebenkosten anteil mit. Beibt 220 übrig wenn ich eigen wohnung nehme würde ,was ich auch vor habe. wären 420 euro weg nur dann hab ich kein Geld zu Leben.
Verkaufen geht auch nicht weil noch Mieter drin sind.
Es sind 2 Mietwohnungen eine 50qm2 andere 80qm2.
Davon einen rentner sind und 30 jahre im haus schon wohnen ,haben sie ohne hin kündigungsschutz.
Mal schnell verkaufen ist nicht.
Bloss wie komm aus der Situation am besten raus . eine eigene Wonung beziehen oder andere Wohnung nehmen zu Miete.
Bloss von arbeitsamt beraten lassen kann ich micht nicht drehen mir gleich den Strick um Hals.Nur muss es melden sobald der grundbucheintrag bestätigt wurden ist.
Gibt es noch Neutrale hartzIV Beratung oder ist es besser man lässt sich von erfahren Anwalt beraten ,was allerdings geld kostet.

Ich hoffe kann hier paar tips bekommen wie man das regeln kann oder welche stellen einen helfen könne.

Vielen dank
Ralf

StephanK
11.09.2005, 12:34
:welcome: Ralf
Irgendwie werde ich nicht so recht schlau aus Deinen Angaben.
Ich gebe mal wieder, wie ich selbst es mir zusammenreime: Du hattest 1/3 Miteigentumsanteil des Hauses erworben (vielleicht geerbt), wohnst dort aber nicht selbst. Dir gehört jetzt eine (oder zwei? - das ist unklar!) der durch die Aufteilung entstandenen Eigentumswohnungen, die Du vermietest und dadurch Mieteinnahmen erzielst.
Die Mieteinnahmen werden Dir bei Alg II natürlich als Einkommen angerechnet, allerdings sind dabei - wie auch bei der Steuer - "die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben" abzusetzen, das ist in diesem Fall der Erhaltungsaufwand für die Wohnungen. Die Einzelheiten dazu kannst Du in den Durchführungshinweisen zu § 11 SGB II (PDF-Datei) (http://www.my-sozialberatung.de/files/hinweise-11-20050816.pdf), dort unter Ziffer 1.4 "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" nachlesen. Überlies dabei den Hinweis nicht, dass bei Häusern mit Baujahr vor 1925 (was ich mir in Bad Blankenburg gut vorstellen kann) höhere Aufwendungen für die Instandhaltung pauschal anerkannt werden als bei neueren Bauten.

Thema Beratung: Mit Arbeitsloseninitiativen sieht es in Thüringen wohl etwas dünne aus; die Liste auf der website von tacheles (http://www.my-sozialberatung.de/baseportal/my-sozialberatung.de/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/adressen&Bundesland~=Thüringen) nennt in Deiner Nähe nur eine Anwältin in Pößneck. Für die anwaltliche Beratung kannst Du evtl. Beratungshilfe bekommen. Mehr dazu liest Du am besten in dieser Broschüre des Justizministeriums (PDF-Datei) (http://www.bmj.de/media/archive/958.pdf) nach.
Gutes Gelingen!

runglaubchen
11.09.2005, 12:44
Erstmal danke für die antwort.

Zur Ergänzung die Villa stammt aus den Erbe,der 1/3 Anteil des hauses mir gehörte bis von notar die 3 etagen aufgeteilt wurde als Wohn eigentum davon gehört mir ,die 2.e etage mit 2 Mietwohnungen.
einmal 50qm2 andere 80qm2.
Wobei von der Miete ein anteil an Auslage abgezogen wird um das haus zu erhalten.
Haus wurde vor 1925 gebaut.

StephanK
11.09.2005, 12:50
Na, dann war meine Witterung ja nicht so ganz falsch... :-)
Ein wichtiger Punkt wird dann sein, dass Du die Sache mit den Erhaltungsaufwendungen gegenüber dem Alg II-Träger klar machst. Die genannten Prozentwerte sind dabei wohlgemerkt nur Pauschalbeträge; wenn die realen Erhaltungsaufwendungen höher sind, kannst und musst Du natürlich diese geltend machen. Wahrscheinlich wird dann von Deinen Mieteinnahmen nicht mehr all zu viel übrig bleiben.

runglaubchen
11.09.2005, 13:02
Wird auch nicht.

Nur solange grundbucheintrag nicht erfolgt ist muss ich drum kümmern wie die änderung mitteile.
Denke , das ist besser wenn ich mir wohnung nehme wo ich selber miete zahle. das ich mieteinahmen voll berechnen kann.
Dazu werde ich mir lieber helfen lassen. bevor ich ins offene messer von arbeitsamt laufe.

StephanK
11.09.2005, 13:10
Damit keine Missverständnisse entstehen: Die Erhaltungsaufwendungen gehören, was das Alg II angeht, in unterschiedliche Kästchen.
Bei einer von Dir selbst bewohnten Wohnung sind sie "Kosten der Unterkunft", die vom Alg II-Träger getragen werden.
Bei einer vermieteten Wohnung sind sie von den Mieteinnahmen abzuziehen und mindern damit das, was Dir als Einkommen auf das Alg II angerechnet wird.