Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruch auf Bildungsgutschein?
Mal´neFrage
27.08.2010, 20:30
Hallo an alle :),
bin über google auf das Forum gestoßen, und wäre für guten Rat dankbar.
Meine Elternzeit endete quasi im letzten Monat. Ich beziehe keine Leistungen vom Arbeitsamt und stehe auch in keinerlei Arbeitsverhältnis, sodass ich alsbald daran denke, mich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung zu stellen.
Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung im kaufm. Bereich absolviert, und checke nunmehr täglich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt ab. Immer deutlicher kristallisiert sich für mich die Nachfrage nach medizinischen Schreibkräften heraus, und ich würde gerne in diesem Bereich eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nehmen, welche lt. Infoseite der Arbeitsagentur in Form eines Bildungsgutscheins gefördert werden könnte.
Welche Kriterien müssen denn erfüllt sein, damit ich diesen Bildungsgutschein erhalten könnte? Ich bin ja sogesehen nicht arbeitslos/-suchend gemeldet. Habe ich überhaupt einen Anspruch darauf?
Die Maßnahme als solche würde 2,5 Monate dauern und würde mit einem Zertifikat der IHK als erfolgreich abgeschlossen gelten.
Für Eure Antworten bedanke ich mich herzlich vorab.
Liebe Grüße
Mal´neFrage
ratsuchende
28.08.2010, 07:02
Hallo,
es gibt bei den Agenturen spezielle Sprechtage für Berufsrückkehrerinnen, wo man sich informieren kann.
Zumindest eine arbeitssuchend Meldung ist Voraussetzung, um überhaupt Leistungen zu bekommen (auch Beratung, Vermittlung und ein Bildungsgutschein wären Leistungen).
Außerdem gibt es auch noch andere Fördermöglichkeiten für Weiterbildung. Da kann auch die IHK Auskunft geben.
Wenn die Weiterbildung der IHK nicht im Katalog der Agentur als Maßnahme drin ist (es ist eine eigene Zertifizierung nötig), wird es mit dem Bildungsgutschein eh schwierig. Es kommt immer auf den Einzelfall und den SB an.
Mal´neFrage
28.08.2010, 19:15
Hallo Ratsuchende :),
vielen Dank für Deine Antwort.
Zumindest eine arbeitssuchend Meldung ist Voraussetzung, um überhaupt Leistungen zu bekommen (auch Beratung, Vermittlung und ein Bildungsgutschein wären Leistungen).
So was in der Art, hatte ich bereits vermutet.
Das "Problem" welches sich mir stellen könnte: ich wäre im zuletzt ausgeübten Berufsfeld garantiert vermittelbar. Hab eine ganze Zeit als Call-Center-Agentin im In- u. Outbound gearbeitet und bin dann in der Teamleitung eingesetzt worden. Allerdings möchte ich in diesem Job eben nicht mehr arbeiten. Das stellt garantiert ein Problem dar, da ich, wenn ich mich ja arbeitssuchend melde, sicher eher dahin geswitcht werde, als in eine für die Arbeitsagentur kostenaufwändige Weiterbildung, oder?! Gibt es da Rechtsansprüche?
Die Weiterbildungsmaßnahme samt Träger an sich, habe ich schon bei der Agentur für Arbeit auf der HP gefunden. Denke dahingehend würden sich keine Probleme hinsichtlich Anerkennung oder dergleichen ergeben.
Mach mir eben nur ´nen Kopf, dass mir irgendein Sachbearbeiter grundlegend Steine in den Weg legt.
Liebe Grüße
Mal´neFrage
spaceman
28.08.2010, 19:44
Natürlich wird im im zuletzt ausgeübtem Beruf vermittelt. Ob man das "möchte" oder nicht. Das ist der Agentur völlig EGAL.
Eine Weiterbildung wäre nur sinnvoll wenn sich dadurch die Vermittlungschancen verbessern oder wenn man in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann.
.....Hab eine ganze Zeit als Call-Center-Agentin im In- u. Outbound gearbeitet und bin dann in der Teamleitung eingesetzt worden..........
Kannst Du denn überhaupt wieder in einem solchen Bereich arbeiten? Soweit ich weiß sind Call Center Schichtbetriebe. Ist die Kindesunterbringung insoweit geregelt?
Das wäre möglicherweise ein Argument, um nicht wieder in diesem Bereich arbeiten zu müssen.
Gruß, T.:)
ratsuchende
29.08.2010, 06:21
hallo,
sammel doch die Stellenbeschreibungen und bring Infos über den Kurs mit zum SB. Erkundige Dich bei der IHK, die wissen, wie die Budgets für Weiterbildung derzeit bei der AA gefüllt sind. Es kommt nicht nur auf den SB, sondern auch auf die kassenlage drauf an.
Viel Glück!
Mal´neFrage
29.08.2010, 09:37
Hallo an alle :),
ich werde morgen früh zuerst den Maßnahmeträger kontaktieren.
Sofern der Kurs nicht voll ist (wovon ich mal ganz stark ausgehe - ist ja meistens so), ist seitens der Veranstalter natürlich auch ein Interesse da, so viele Teilnehmer als möglich zu gewinnen. Mein Mann hat seinerzeit auch mal eine Umschulung nach einigen Jahren der Selbständigkeit gemacht. Diese wurd, da kein Anspruch auf die Fördermittel der Arge bestand, über den Europäischen Sozialfond, gänzlich finanziert. Dahingehend hab ich mich auch schon informiert und da gilt wirklich das, was Du, Spaceman, bereits angeschnitten hattest. Ehe die zahlen, da wird auf Biegen u. Brechen in den alten Job vermittelt.
Kannst Du denn überhaupt wieder in einem solchen Bereich arbeiten? Soweit ich weiß sind Call Center Schichtbetriebe. Ist die Kindesunterbringung insoweit geregelt?
@Tapir, vermutlich sollte ich dahingehend argumentieren. Wobei die Argumentationsgrundlage da wohl eher bröckelt, weil dieses CC durchaus Projekte zu durchweg unterschiedlichen Zeiten anbietet - auch in Teilzeit.
Davon ab würde die Weiterbildung 2,5 Monate dauern und tgl. von 8.30 - 16.30 Uhr gehen. Da müsste ich ja auch für entsprechende Kindesbetreuung sorgen und somit ja, die ist gewährleistet.
Als Wiedereingliederung könnte man das ja betrachten, sofern ich ärztlich dokumentieren könnte, dass ich in den alten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vermittelbar bin, oder?!
@Ratsuchende...die IHK werde ich wohl im zweiten Schritt befragen. Generell finde ich es ja schon bescheuert, dass man für berufliche Weiterentwicklung ständig gegen Windmühlen kämpfen muss. Auch der Arbeitsmarkt unterliegt ja nunmal eben den Kriterien von Angebot u. Nachfrage. Wenn jemand doch dann die Voraussetzungen für eine solche Maßnahme erfüllt, der Arge somit nicht/nie auf der Tasche liegt wegen drohender Arbeitslosigkeit, sollte denen das meiner Auffassung nach doch die paar Euros wert sein.
Ich nerv Euch bestimmt schon :cool:, aber das wäre echt die berufliche Alternative für mich, wo ich mich wirklich mit identifizieren kann.
Ich danke Euch herzlich für Eure Antworten.
Einen schönen Sonntag wünscht
Mal´neFrage
stummelbeinchen
29.08.2010, 21:21
Hallo,
nur kurz als Nachtrag: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Weiterbildung/Umschulung. Die Notwendigkeit bildet immer die Grundlage.
LG
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