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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verlust aus Selbständigkeit nicht beim Einkommen abziehbar


StephanK
11.09.2005, 12:07
Gericht: Bayerisches Landessozialgericht
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 14.06.05
Aktenzeichen: L 11 B 218/05 AS ER

Kernaussage: Ist der Hilfebedürftige oder ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft freiberulich tätig, dann können Verluste aus dieser Tätigkeit nicht vom Einkommen, das auf das Alg II angerechnet wird, abgezogen werden. Die bei der Einkommensteuer gegebene Möglichkeit des Verlustabzugs lässt sich nicht auf das SGB II übertragen.

Wortlaut des Beschlusses (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=23875&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=)