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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein BAföG wg schwacher Studienleistung --> auch kein Alg


StephanK
11.09.2005, 11:51
Gericht: Sozialgericht Düsseldorf
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 19.08.05
Aktenzeichen: S 35 AS 230/05 ER

Kernaussage: Wenn einem Studierenden wegen unzureichender Studienfortschritte die BAföG-Leistung entzogen wird, kann er für die weitere Dauer des Studiums keine Zahlung von Alg II verlangen.

Achtung - diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!
Das heisst, sie ist entweder noch "taufrisch" und/oder von einer der Prozessparteien angefochten worden und kann vom übergeordneten Gericht abgeändert oder aufgehoben werden. Deswegen sind die Gründe des Gerichts nicht mehr als eine Argumentationshilfe, von der man nicht erwarten darf, dass jede Sozialbehörde sich daran orientiert. Die Moderatoren dieser Seite geben sich Mühe, es zu melden, wenn solche Urteile aufgehoben oder abgeändert werden, können aber nicht gewährleisten, dass das immer ganz zeitnah geschieht.