StephanK
11.09.2005, 14:55
Gericht: Sozialgericht Düsseldorf
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 24.08.05
Aktenzeichen: S 28 AS 15/05 ER
Kernaussage: Wenn ein Alg II-Empfänger entgegen der Aufforderung keine billigere Wohnung sucht, die "zu teuere" Wohnung teilweise aus der Regelleistung bezahlt und das ihm dadurch fehlende Geld zum Lebensunterhalt von Freunden leiht rechtfertigt das keine Versagung des Alg II aufgrund (angenommener) fehlender Bedürftigkeit.
Wortlaut des Beschlusses (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=23712&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=)
Achtung - diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!
Das heisst, sie ist von einer der Prozessparteien angefochten worden und kann vom übergeordneten Gericht abgeändert oder aufgehoben werden. Deswegen sind die Gründe des Gerichts nicht mehr als eine Argumentationshilfe, von der man nicht erwarten darf, dass jede Sozialbehörde sich daran orientiert. Die Moderatoren dieser Seite geben sich Mühe, es zu melden, wenn solche Urteile aufgehoben oder abgeändert werden, können aber nicht gewährleisten, dass das immer ganz zeitnah geschieht.
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 24.08.05
Aktenzeichen: S 28 AS 15/05 ER
Kernaussage: Wenn ein Alg II-Empfänger entgegen der Aufforderung keine billigere Wohnung sucht, die "zu teuere" Wohnung teilweise aus der Regelleistung bezahlt und das ihm dadurch fehlende Geld zum Lebensunterhalt von Freunden leiht rechtfertigt das keine Versagung des Alg II aufgrund (angenommener) fehlender Bedürftigkeit.
Wortlaut des Beschlusses (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=23712&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=)
Achtung - diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!
Das heisst, sie ist von einer der Prozessparteien angefochten worden und kann vom übergeordneten Gericht abgeändert oder aufgehoben werden. Deswegen sind die Gründe des Gerichts nicht mehr als eine Argumentationshilfe, von der man nicht erwarten darf, dass jede Sozialbehörde sich daran orientiert. Die Moderatoren dieser Seite geben sich Mühe, es zu melden, wenn solche Urteile aufgehoben oder abgeändert werden, können aber nicht gewährleisten, dass das immer ganz zeitnah geschieht.