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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kleiner Job weg wegen Maßnahme?


Sanja Bodensee
01.09.2010, 17:32
Kleiner Job weg wegen Maßnahme?

Also, ich arbeite über ein Monat in einem kleinen Hotel am Bodesee als Aushilfe. Am meisten in morgen servis. Ab und zu helfe und als Zimmermädchen aber selten. Ich gehe auf abruf zu arbeit und so verdiene ich mir ein bisschen Geld da zu (ca. 100-150 € monatlich). Das ganze hab ich am Job Center gemeldet. Und jetzt muss ich meine kleine stelle absagen weil ich nächste 6 Monate auf Maßnahme „Fit for Work“ teilnehmen muss.

Abgesehen davon ich werde auch durch diese Maßnahme und Hoffnung verlieren das Hotel im welchem ich zurzeit immer noch arbeite irgendwann mich übernommen werde. Die werden einfach jemand anderes finden.

Ich habe mit meine Sacharbeiterin über die Thematik geredet, aber sie sagt mir das ich muss auf Maßnahme gehen, falls das ich nicht gehe kurzen sie mir arg2. Ich habe gefiel da sie mich absichtlich auf diese Maßnahme sendet nur und mir zu schaden.

Ich finde immer noch solche Endscheidung von Job Center als unlogisch. Aber sieht so aus das ich dagegen nichts tun kann?

Die ganze macht mir ein bisschen traurig weil ich habe mich so gefreut wann ich die kleine stelle gefunden habe, und mit Schefin komme gut klar, und ich habe gedacht mir von verdientem Geld ein Hund zu leisten weil ich alleine lebe.

Aber wenn ist Gesetz so das ich meine kleiner Job wegen Maßnahme absagen muss dann ist so, oder?

Mfg
Sanja

spaceman
01.09.2010, 18:53
Ja die Maßnahme hat Vorrang vor einem Minijob.

Die Aussage das man "irgendwann" mal übernommen wird, reicht nicht aus.

Sanja Bodensee
01.09.2010, 19:37
Ja die Maßnahme hat Vorrang vor einem Minijob. Hab mir so gedacht. Trotzdem danke dir für die antwort.
Neben bei gesagt, vor 3 Jahre hab ich auf so einem Maßnahme Nervenzusammenbruch gehabt weil ich dort gemobbt war. Tag danach hat mich mein damaliger Man von Zentrum für Psychiatrie rausgeholt. Monate lang hab ich Medikamente genommen und durch die ganze ist meine Ehe kaputt gegangen.

Jetzt fängt alles von vorne an. Ich habe einfach angst.

spaceman
01.09.2010, 19:57
Das ist zwar bedauerlich, aber es hilft nicht gegen die Maßnahme.

Es heißt ja nicht das es überall so ist.

Sanja Bodensee
01.09.2010, 20:25
Das ist zwar bedauerlich, aber es hilft nicht gegen die Maßnahme.Ich weiß, hab ich einfach so neben bei gesagt. Ich habe nicht mehr mit wem das zu teilen. Und in RL über das zu reden ist mir peinlich.Es heißt ja nicht das es überall so ist.
Wann das passiert ist die haben mir 2 Woche danach Brief gesendet das ich Maßnahme vorsetzen soll. Von solchen bürokratischen Unmenschen ich habe angst. Die ändern sich nie.

Aber wem das noch interessiert. Die bekommen ihr Gehalt egal ob ich in Psychiatrie lande oder nicht. Ich bin nur ein Statistische zahl welche durch Maßnahme wird nicht als arbeitslos zählen.

Pharao
01.09.2010, 21:50
Hi,

hier mal der dazugehörige §10 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__10.html):
(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil

4. (...)
5. sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.Neben bei gesagt, vor 3 Jahre hab ich auf so einem Maßnahme Nervenzusammenbruch gehabt weil .....

Ich weis nicht ob man das als wichtigen Grund angeben kann oder ob das dann anerkannt wird, wahrscheinlich nicht (würde ich mal so jetzt sagen). Im §10 SGBII steht aber u.a auch:
Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
4. (...)
5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.