MotoLady
01.09.2010, 20:04
Liebe Forengemeinde,
heute erhalte ich ein Aufhebungs-Schreiben meines geliebten Sachbearbeiters in dem mir mitgeteilt wird, daß man die ALG2-Zahlungen zum 01.11.2010 aufheben wird.
Begründung: "Wegfall der Hilfebedürftigkeit" - die Entscheidung beruht auf §7 Abs.1 / §8 und §9 Abs.1 SGBII und auf §48 Abs.1 Satz 2 SGB X in Verbindung mit §40 Abs.1 SBGII und §330 Abs.3 SGBIII.
Ich habe mir die einzelnen § zwar durchgelesen, bin aber danach weder schlauer noch verstehe ich das wirklich.
Mein laufender ALG2-Berechnungszeitraum: 01.05. - 31.10.2010 (EKS)
Vorgeschichte zum besseren Verständnis:
In 2006 habe ich mich, ohne nennenswertes Startkapital, im Onlinehandel Selbstständig gemacht und beziehe als Aufstocker ALGII. Einen Existenzgründungszuschuss habe ich für den Zeitraum von 12 Monaten erhalten in 2006/2007. Das jeder müde Euro der unter dem Strich übrigbleibt wieder in den Kauf von Neuware oder andere Dinge die zum Erhalt der Selbstständigkeit gesteckt wurde, erklärt sich von selbst. Nur hat man als "kleiner Händler" gegen die, die mit einem Startkapital von 50.000.--EUR in den Markt drücken nicht wirklich eine Chance.
Aus diesem Grund habe ich mich in diesem Jahr entschlossen zusätzlich zu meinem Onlinehandel ein Einzelhandelsgeschäft zu eröffnen. Also mit der Bank verhandelt und durch die Bürgschaft eines sehr guten Freundes, einen Betriebsmittelkredit i.H. v. 20.000.--EUR aufgenommen. Der Kredit wurde am 01.07.10 unterschrieben, die erste Rate ist am 01.11.2010 fällig. Auch ein bezahlbares Ladenlokal habe ich gefunden, der Mietvertrag wurde unterschrieben am 25.06.2010, die erste Mietzahlung war heute fällig. Die Eröffnung wird am 18.09.2010 sein.
Das der Kredit für Inneneinrichtung, Handwerker, Werbung, Ware und Mietrücklagen für 4 Monate vollkommen verbraucht wird, leuchtet wahrscheinlich jedem von Euch ein. Einen Nachweis darüber kann ich aufgrund der vorliegenden Rechnungen selbstverständlich führen.
Und jetzt wird es kurios:
Bereits am 06.08.2010 erhielt von meinem SB ein Schreiben zum Thema "Aufforderung zur Mitwirkung für den Bezug v. Leistung, etc." mit der Anweisung folgende Unterlagen einzureichen: KFZ-Schein, Mietvertrag für Gewerberäume, Nachweis über gewerbl. Darlehensvertrag inkl. Zins- und Tilgunsplan und einen Beleg über die lfd. Krankenversicherung. Obwohl ich mich doch sehr gewundert habe, woher der SB davon wußte, bin ich der Aufforderung fristgemäß nachgekommen.
Mit Datum vom 27.08.2010 erhielt ich dann das Aufhebungsschreiben mit der o.a. Begründung.
Ich verstehe das nicht -was soll das. Ich mache alles mir Mögliche um aus dem Bezug von ALGII herauszukommen! Eine Änderungsmitteilung inkl. aller Unterlagen, auch über die Verwendung des Betr.Mittel-Kredites hätte mein SB zum heutigen Tag erhalten. Eine Schätzung für die EKS fällt mir allerdings schwer, da ich keine Vergleichszahlen für ein LaLo habe. In meiner Stadt mit ca. 250000 Einwohnern habe ich nur ein Konkurrenzunternehmen und das hat noch eine andere Ausrichtung. Sonst hätte ich doch niemals den Kredit erhalten, wenn die Bank nicht glauben würde das ich das schaffe.
Aber durch diese Aufhebung wäre ich gezwungen bereits ab dem 01.11.2010 ALLE Kosten (Krankenversicherung + anteilige Kosten zum Lebensunterhalt) voll zu tragen. Das ist 6 Wochen nach der Eröffnung mit einem vollkommen ausgereitzten Konto in gar keinem Fall möglich, geschweige realistisch.
Bei dieser Vorgehensweise und sollte es keine Mittel geben, die Herrschaften zum Einlenken zu bewegen, kann ich spätestens im Januar 2011 Insolvenz (Geschäftlich + Privat) anmelden. Einen Laden in so kurzer Zeit OHNE Mittel bekannt und tragfähig zu machen ist nicht möglich.
Da die Widerspruchsfrist natürlich läuft würde ich mich über eine zeitnahe Antwort der Forenmitglieder sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß
MotoLady
heute erhalte ich ein Aufhebungs-Schreiben meines geliebten Sachbearbeiters in dem mir mitgeteilt wird, daß man die ALG2-Zahlungen zum 01.11.2010 aufheben wird.
Begründung: "Wegfall der Hilfebedürftigkeit" - die Entscheidung beruht auf §7 Abs.1 / §8 und §9 Abs.1 SGBII und auf §48 Abs.1 Satz 2 SGB X in Verbindung mit §40 Abs.1 SBGII und §330 Abs.3 SGBIII.
Ich habe mir die einzelnen § zwar durchgelesen, bin aber danach weder schlauer noch verstehe ich das wirklich.
Mein laufender ALG2-Berechnungszeitraum: 01.05. - 31.10.2010 (EKS)
Vorgeschichte zum besseren Verständnis:
In 2006 habe ich mich, ohne nennenswertes Startkapital, im Onlinehandel Selbstständig gemacht und beziehe als Aufstocker ALGII. Einen Existenzgründungszuschuss habe ich für den Zeitraum von 12 Monaten erhalten in 2006/2007. Das jeder müde Euro der unter dem Strich übrigbleibt wieder in den Kauf von Neuware oder andere Dinge die zum Erhalt der Selbstständigkeit gesteckt wurde, erklärt sich von selbst. Nur hat man als "kleiner Händler" gegen die, die mit einem Startkapital von 50.000.--EUR in den Markt drücken nicht wirklich eine Chance.
Aus diesem Grund habe ich mich in diesem Jahr entschlossen zusätzlich zu meinem Onlinehandel ein Einzelhandelsgeschäft zu eröffnen. Also mit der Bank verhandelt und durch die Bürgschaft eines sehr guten Freundes, einen Betriebsmittelkredit i.H. v. 20.000.--EUR aufgenommen. Der Kredit wurde am 01.07.10 unterschrieben, die erste Rate ist am 01.11.2010 fällig. Auch ein bezahlbares Ladenlokal habe ich gefunden, der Mietvertrag wurde unterschrieben am 25.06.2010, die erste Mietzahlung war heute fällig. Die Eröffnung wird am 18.09.2010 sein.
Das der Kredit für Inneneinrichtung, Handwerker, Werbung, Ware und Mietrücklagen für 4 Monate vollkommen verbraucht wird, leuchtet wahrscheinlich jedem von Euch ein. Einen Nachweis darüber kann ich aufgrund der vorliegenden Rechnungen selbstverständlich führen.
Und jetzt wird es kurios:
Bereits am 06.08.2010 erhielt von meinem SB ein Schreiben zum Thema "Aufforderung zur Mitwirkung für den Bezug v. Leistung, etc." mit der Anweisung folgende Unterlagen einzureichen: KFZ-Schein, Mietvertrag für Gewerberäume, Nachweis über gewerbl. Darlehensvertrag inkl. Zins- und Tilgunsplan und einen Beleg über die lfd. Krankenversicherung. Obwohl ich mich doch sehr gewundert habe, woher der SB davon wußte, bin ich der Aufforderung fristgemäß nachgekommen.
Mit Datum vom 27.08.2010 erhielt ich dann das Aufhebungsschreiben mit der o.a. Begründung.
Ich verstehe das nicht -was soll das. Ich mache alles mir Mögliche um aus dem Bezug von ALGII herauszukommen! Eine Änderungsmitteilung inkl. aller Unterlagen, auch über die Verwendung des Betr.Mittel-Kredites hätte mein SB zum heutigen Tag erhalten. Eine Schätzung für die EKS fällt mir allerdings schwer, da ich keine Vergleichszahlen für ein LaLo habe. In meiner Stadt mit ca. 250000 Einwohnern habe ich nur ein Konkurrenzunternehmen und das hat noch eine andere Ausrichtung. Sonst hätte ich doch niemals den Kredit erhalten, wenn die Bank nicht glauben würde das ich das schaffe.
Aber durch diese Aufhebung wäre ich gezwungen bereits ab dem 01.11.2010 ALLE Kosten (Krankenversicherung + anteilige Kosten zum Lebensunterhalt) voll zu tragen. Das ist 6 Wochen nach der Eröffnung mit einem vollkommen ausgereitzten Konto in gar keinem Fall möglich, geschweige realistisch.
Bei dieser Vorgehensweise und sollte es keine Mittel geben, die Herrschaften zum Einlenken zu bewegen, kann ich spätestens im Januar 2011 Insolvenz (Geschäftlich + Privat) anmelden. Einen Laden in so kurzer Zeit OHNE Mittel bekannt und tragfähig zu machen ist nicht möglich.
Da die Widerspruchsfrist natürlich läuft würde ich mich über eine zeitnahe Antwort der Forenmitglieder sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß
MotoLady