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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Existenz Gründung - Fristablauf


trapi777
27.10.2006, 19:14
Seit einem Monat laufe ich von einer behörde zu anderen und gestern bekam ich absage von meiner Vermittlerin. Habe von ihr mehrere Zetteln bekommen, einer davon war "Stellungnahme eine fachkundigen Stelle" wo sie draufgeschrieben hat "KAMMER". Danach war ich zu erstberatung bei der BUS. Dort sagte mann mir - all die dokumente mitnehmen und da ich sowieso mein Etragsvorschu bei steuerberater mache, soll er das auch mit ausfüllen. UND JETZ KOMMTS
Gestern war ich bei der Agentur und sie lehnt es ab, Sie weiss das meine 90 Tage frist am 29.10.06 abläuft und ist ihr in dem moment egal. War gestern noch bei der IHK, muss noch mal 65 € bezahlen und es zu überpruffen dauert eine woche.

1. Was soll ich machen? Ist es vorbei mit dem Traum?
2. Kann ich mich abmelden und wenn die Stellungnahme fertig ist wieder anmelden??
3. Wie werden die Tage beim Arbeitsamt berechnet :
von montag bis freitag
von montag bis samstag
oder noch anders

Seebarsch
27.10.2006, 20:41
Für den Gründungszuschuss ist Voraussetzung, dass vor Ausübung der selbständigen Tätigkeit ein Anspruch au Alg 1 bestand.
Das ist ja wohl erfüllt.
Weiterhin ist Voraussetzung, dass bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch ein Anspruch von 90 Kalendertagen besteht.
Da kann es eng werden.

Die Anspruchsdauer berechnet sich nach Kalendertagen, d.h. Montag bis Sonntag.
Der Volle Monat wird mit 30 Kalendertagen gerechnet.

Unter Umständen musst Du dich also abmelden, damit Du zu Beginn der selbständigen Tätigkeit noch 90 Kalendertage Anspruch hast !

Wegweiser (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistungen/Hinweise-Hilfen-Existenzgruendung-0806.pdf) für den Schritt in die Selbstständigkeit

trapi777
27.10.2006, 23:06
ja gut, aber zB. am letzten montag habe ich meine dokumente dort abgegeben und am diestag musste ich die wieder abholen (fehlte noch die IHK Stellungnahme und der Antrag), ich hab dann nach gefragt, was ist jetzt mit der frist, sie Vertretung für meine Vermittl.) sagte ich brauche mir keine sorgen zu machen.

Auf dem Antrag auf Gewährung des zuschusses steht an der seite
"Vermerk der Agentur" - Tag der Antragstellung : 23.10.2006 und kästchen mit "Alg-Bezug" ist angekreuzt

Kann das sein das dieses Datum zusammen mit der gewerbe Anmeldung verbindlich sind?
und dass ich die Frist angehalten hab?
und jetzt nur noch die fehlende unterlagen nachreiche?

War heute noch bei Rechtsanwalt und er sah dass auf dem Antrag ein Stempel mit Eingangsdatum von der Agentur fehlt und den habe ich heute mir abgeholt.

Bin ich jetzt aus dem schneider??