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Hallo!
Puh, gestern habe ich meinen Antrag auf ALG I abgegeben und dabei eine ziemlich Hiobsbotschaft erhalten. Folgender Verlauf.
2008 - 2009 Berufspraktikum (mau bezahlt)
dann 1 Monat ALG I-Bezug (mit entsprechend wenig Anspruch)
2009 - 2010 10 Monate Vollzeitstelle mit normaler Bezahlung
Ich bin davon ausgegangen, dass die 10 Monate normale Bezahlung mit der schlechten Bezahlung aus 2009 zusammengerechnet werden, um dann meine Anspruchshöhe zu errechnen.
Die Sachbearbeiterin sagte mir aber, dass von der alten Bewilligung ausgegangen wird, es kein Neuantrag ist und ich zusehen kann, wie ich mit den 600,- klarkomme und alternativ ALGII beantragen könnte. :(
Kann das wirklich richtig sein?
Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen.
LG
Maeraw
Ja, mich wundert das ja auch, ist aber wohl so.
Erst muss man seinen alten ALGI Anspruch ausnutzen.
Hat irgendwas mit Anspruchsdauer und Rahmenfristen zu tun. Versteh ich auch nicht.
Bei der AA wurde sogar dies erzählt:
Noch extremer ist das ja bei Azubis, die nach der Ausbildung nicht übernommen werden.
Mein Sohn bekommt z.B. knapp 400 Euro.
Auch wenn er seine nach nur einem Monat gefundene Stelle nach mehr als zwölf Monaten verliert, bekommt er noch für elf Monate die 400 Euro.
aln-kenner
02.09.2010, 11:39
Hallo Maeraw,
Kann das wirklich richtig sein?
Die haben es leider richtig gemacht.
Neu Bemessen, das heißt von deinem neuen Gehalt ausgegangen werden, kann erst wenn ein neuer Anspruch entsteht.
Dieser kann aber nur entstehen wenn du innerhalb der Rahmenfrist die Anwartschaftszeit erfüllt hast, also auf deutsch, innerhalb der letzten 24 Monate vor dem Antrag mind. 12 Monate eingezahlt hast.
Wichtig: Bei dir zählt nur die Zweit zwischen den beiden Anträgen!
Hättest du damals den einen Monat nicht ALG bezogen, also dich nicht gemeldet wäre jetzt aufgrund der letzten 12 Monate bemessen wurden.
Hallo und vielen vielen Dank für die schnellen und vor allem hilfreichen Antworten.
Tja, dann muss ich da wohl durch und kann mich glücklich schätzen, dass ich das ALG nur einen Monat brauche! Weil auf den ganzen ARGE-Kram, da hab ich echt keinen Bock!
LG
Maeraw
Hi Maeraw,
ich glaube nicht das es darum geht, ob man "Bock" auf die Arge hat, sondern ob man sich das Leisten kann ohne die auszukommen in der Arbeitslosigkeit und dann wäre aber die Frage ob man überhaupt Leistungen erhält, da man ja dann anscheinend ein kleines Vermögen haben muss.
Erst muss man seinen alten ALGI Anspruch ausnutzen.
Hat irgendwas mit Anspruchsdauer und Rahmenfristen zu tun. Versteh ich auch nicht.
Hi Ela,
es geht ja in erster Linie erstmal immer darum ob man sich einen neuen Anspruch erworben hat und das hat der Fragesteller in dem Fall mit den 10 Monaten eben nicht. Somit bleibt Ihm nichts anderes übrig als auf den Restanspruch zurück zugreifen.
stummelbeinchen
02.09.2010, 18:58
Hallo Ela,
Mein Sohn bekommt z.B. knapp 400 Euro.
Auch wenn er seine nach nur einem Monat gefundene Stelle nach mehr als zwölf Monaten verliert, bekommt er noch für elf Monate die 400 Euro.
Wenn er 12 Monate seit der letzten ALG1-Zahlung sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, wird ein neuer Anspruch berechnet.
LG
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