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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug als WG


landmann
02.09.2010, 15:14
Hallo zusammen.

Ich hab mehrere Fragen im Zusammenhang mit dem Wohnen in einer WG zur Untermiete. Seit etlichen Jahren wohne ich in
einer 2 Personen WG in einem Zimmer zur Untermiete - von der ARGE unbeanstandet - also akzeptiert.

Nun zieht die Mieterin der derzeitigen Wohnung in den nächsten Monaten in eine andere Wohnung in der Nähe und hat mir angeboten mitzuziehen, da die Gemeinschaft wunderbar funktioniert.

Meine Fragen:

-Muss mein derzeitiges Mietverhaeltnis gekuendigt werden? Es ist ja mit dem Wegzug der Wohnungsmieterin ohnehin zu Ende - dort alleine wohnen bleiben kann ich nicht.

-Muss ich einen Umzug, bzw. das neue Mietverhaeltnis vorab bei der ARGE zur Genehmigung beantragen oder
ziehe ich (mit) um und gehe dann mit dem neuen Untermietvertrag zur ARGE?

Wie ist ein solcher Fall am besten zu handhaben? Wie ist er korreckt zu handhaben?

Da ich weiss, dass solche Fälle schon reibungslos funktioniert haben bitte ich Euch um sachliche Antworten und bedanke mich im Voraus.

Liebe Grüße

Pharao
02.09.2010, 15:40
-Muss mein derzeitiges Mietverhaeltnis gekuendigt werden? Es ist ja mit dem Wegzug der Wohnungsmieterin ohnehin zu Ende - dort alleine wohnen bleiben kann ich nicht.

Hi Landmann,

Die Frage ist ob du hier Hauptmieter warst und/oder du jetzt den Vertrag so übernommen hast oder wie das geregelt ist/wurde.

Eigentlich musst du als Untermieter dem Vermieter garnicht kündigen, da du nur einen Vertrag mit dem Hauptmieter hattest. Der Hauptmieter wiederrum muss dein Mietvertrag gegenüber dem Vermieter kündigen, ansonsten überniemmst du den Vertrag und wärst dann selber Hauptmieter und dann musst du dem Vermieter in den gesetzlichen Fristen kündigen.

Normaler weis, wenn der Hauptmieter kündigt, enden auch alle Untermietverträge.
Muss ich einen Umzug, bzw. das neue Mietverhaeltnis vorab bei der ARGE zur Genehmigung beantragen oder
ziehe ich (mit) um und gehe dann mit dem neuen Untermietvertrag zur ARGE?

Also, Umziehen kannst du auch ohne Zustimmung nur das kann ein paar Nachteile haben. Siehe dazu aus der Hilfe/FAQ`s ==> Was bei einem Umzug unter ALG II-Bezug zu beachten ist (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_umzug)

Step
02.09.2010, 19:30
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