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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : was tun wenn man schon "eheähnlich" angemeldet ist


schnoezbacke
27.10.2006, 21:42
Hallo,

ich bin neu hier und habe eine entscheidende frage die hier noch nicht erläutert wurde. Nämlich:

Was ist wenn mein Freund und ich schon in eine "eheähnliche" gemeinschaft gesteckt wurde?IWe kann ich da nach 3 Monaten wieder rauskommen?

Zumal wir nichts wussten.Ich zog zu meinem Freund und wurde gleich zu Ihm in seinem Antrag gesteckt und -Baff- da waren wir eine Bedarfsgemeinschaft. Nun habe ich mich mal schlau gemacht hier im Forum und muss feststellen das wir garkeine BG sind.

Zumal jetzt nämlich das Problem auftaucht, dass mein Freund ein VZ job bekommen hat. Wir aus ALG2 fallen werden und ich da stehe wie blöd und nicht Krankenversichert bin und ich auch nicht einsehe das mein Freund für mich alles bezahlen muss obwohl wir erst seit 3 moanten zusammen leben.

Bitte helft mir...

LG Schnoezi

efge
27.10.2006, 21:53
:welcome: schnoezbacke,

da Dein bzw. Eurer Anliegen wahrlich kein neues Problem rund ums Thema ALG II und eheähnliche Gemeinschaften bzw. BG's ist, empfehle ich die Suchfunktion dieses Forum zu nutzen.

schnoezbacke
27.10.2006, 22:01
ich habe hier wahrlich schon viele themen in dieser rubrik gelesen, nur noch nicht genau was für ein -widerspruchsrecht-ich habe bei 3 monaten?soll ich einfach zur Arge laufen und sagen so frau XY sie haben uns falsch eingestuft machen sie es rückgängig und zahlen die fehlende differenz aus?

efge
27.10.2006, 22:18
Ich bezweifle, dass Du die Suchfunktion benutzt hast, sorry, denn dann wärest Du allein unter dem Suchbegriff "eheähnlich" auf diesen Thread gestossen:
"Eheähnlich" erst nach 3 Jahren? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?p=38486&highlight=ehe%E4hnlich#post38486)
Und die Suchfunktion gibt auch noch andere, genau Deinen entsprechenden Fragen, Antworten.

schnoezbacke
27.10.2006, 22:23
ich glaube du hast nicht ganz verstanden was ich meine.....wir leben erst seit drei monaten zusammen und nun ist mir hier aufgefallen das wir garnicht als BG gezählt werden dürfen.Meine Frage ist nun wie kommen wir da raus-jetzt nach 3 monaten?- zumal mein Freund nicht bereit ist jetzt wo er einen job hat für mich alles mitzubezahlen.....

Gibt es die Möglichkeit trotz widerspruchablauf gegen den bescheid -widerspruch kann man ja nur 6 wochen lang einreichen- einzulegen? und wie sieht es dann mit den bisher gezahlten summen aus?bisher hat nur mein fraund alles aufs konto bekommen und ich musste immer fragen ob er mir geld gibt das ist echt belastend :wut:

efge
27.10.2006, 22:24
Und ich glaube, dass wir uns hier nicht verstehen und verabschiede mich hier als Ansprechpartner.

schnoezbacke
27.10.2006, 22:38
Und ich glaube, dass wir uns hier nicht verstehen und verabschiede mich hier als Ansprechpartner.

tut mir leid das sagen zu müssen aber wie kann man nur so unhöflich sein? ich habe ein problem das du mir anscheinend nicht näher erläutern kannst. ich möchte doch nur -wie alle anderen hier- eine antwort auf meine so dringende frage.

Was kann ich machen wenn meine widerspruchsfrist abgelaufen ist weil ich vorher nicht wusste das wir keine BG sind? :( :(

efge
27.10.2006, 22:42
Den letzten!!! Satz Deines Postings von 22:23 Uhr habe ich übersehen :oops:

Hier Deine Frage:
Gibt es die Möglichkeit trotz widerspruchablauf gegen den bescheid -widerspruch kann man ja nur 6 wochen lang einreichen- einzulegen?
Die Möglichkeit gibt es, wenngleich die Widerspruchsfrist jedoch 4 Wochen lang ist.
bisher hat nur mein fraund alles aufs konto bekommen und ich musste immer fragen ob er mir geld gibt das ist echt belastend :wut:
Dieser "Umgang" lässt nicht nur auf einen für das "Amt" deutlichen Hinweis einer wahrlichen Bedarfs"gemeinschaft" weisen. Einer weiteren persönlichen Meinung enthalte ich mir hier deutlich.

schnoezbacke
27.10.2006, 22:47
ja das ist es aber...als ich meinen antrag abgegeben habe, gab ich meine eigene bankverdindung an. nur die ARGE zahlte alles,auch meinen anteil da wir ja als BG eingestuft wurden automatisch von der arge aus, auf das konto meines freundes. mein konto blieb seither leer. das heisst wir erfüllen die kriterien das wir alles getrennt haben....konten, keine gemeinsamen versicherungen etc......dies wurde von der Arge einfach so gemanagt...:(

efge
27.10.2006, 23:01
Es ist auch für Dich zu klären, wie Dein Mitbewohner diese Situation bezüglich der ARGe sieht. Wollt Ihr beide aus der gemeinsamen BG hinaus? Dies wird mir aus Deinen Beiträgen nicht eindeutig klar herausgestellt.

Davon völlig unabhängig, könntet Ihr erst nach einem Jahr zu einer sog. eäG "eingestuft" werden.
Was hast Du bzw. habt Ihr bei Euren ALG II -Anträgen angekreuzt?!

schnoezbacke
27.10.2006, 23:23
garnixchts....ich ging zu einer bearbeiterin und die leitete mich gleich weiter an eine andere bearbeiterin bei der ARGE die für meinen Freund zuständig ist, das heisst sie haben uns gleich ohne nähere auskunft unsereseits in eine BG gesteckt. Ich habe dann ein formular bekommen und das sollte ich ausfüllen und die bekam gleich dasselbe aktenzeichen wie mein freund...also fragten sie uns nicht mal bzw. wir haben nichts angekreuzt wil mein freund schon vor mir als ALG2 gemeldet war und sie mich nur in seine Akte gesteckt haben....und wir sind beide davon nicht begeistert. wir wollen nicht füreinander, bzw. er jetzt für mich zuständig sein....nur bis gerade jetzt wussten wir es nicht besser...:( :( :wut:

efge
27.10.2006, 23:40
Hallo schnoezbacke,

es ist schon nicht erfreulich, wenn man/frau von der ARGE abhängig ist.
bisher hat nur mein fraund alles aufs konto bekommen und ich musste immer fragen ob er mir geld gibt das ist echt belastend
Dies interpretiere ich als zusätzliche Abhängigkeit, denn Du Du hast es drastisch beschrieben. :mymind:

Du musst Dir oder Ihr müsst Euch zunächst im klaren sein, wie Ihr der ARGE gegenübertreten wollt, denn erst spätestens nach einem Jahr des gemeinsamen Zusammenwohnens könnt Ihr als eine BG "eingestuft" werden.
Nutze ruhig doch noch mal ein wenig die Funktion "Suchen" und werde Dir mit Deinem Mitbewohner klar, wie Ihr gemeinsam vorgehen wollt.
Die Widerspruchsfrist beträgt, wie schon beschrieben, 4 Wochen. Und da hast Du schon sehr gute Aussichten auf Erfolg.

Die Ägypter
27.10.2006, 23:41
Und der letzte Bescheid ist älter als einen Monat =?

Falls ja - bleibt nur ein Überprüfungsantrag nach SGB X § 44 - ist wie ein Widerspruch zu formulieren und hat die Wirkung einen neuen rechtsmittelfähigen Bescheid zu erhalten um gegen den dann Widerspruch einlegen zu können.

Falls Widerspruchsfrist nicht abgelaufen ist - unverzüglich einreichen entweder gegen Empfangsbeleg oder Per Einschreiben/RS senden.

So wie das abgelaufen ist, macht es zeitgleich Sinn ggf. mit dem Vorgesetzten der SB zu sprechen um den Ablauf der "BG-sierung" zu schildern und ihn nach seiner Einschätzung zu fragen.

schnoezbacke
31.10.2006, 16:11
hallo,

erstmal vielen dank für die hilfe bisher.
heute habe ich bei der ARGE angerufen und gesagt das ich mich erkundigt habe und einen Antrag auf Überprüfung des Bescheides einlegen werde.
Meine Bearbeiterin meinte auch könne ich gerne tun. So nur der Haken ist jetzt der.Sie wollte mir jetzt weis machen dass ich mir im klaren sein muss,
dass wenn wir keine "eheähnliche bedarfsgemeinschaft" mehr sein sollten, wir bett und tisch und kochen trennen müssen.
sie meint wir dürfen nur eine "wirtschaftsgemeinschaft" sein.also im sinne von "freunden" aber kein "Paar". ansonsten zählen wir wieder als BG.
Sie glaubte mir nicht, bzw. stellte es als Lüge hin, dass sich dies nur auf den "aus gemeinsamen Topf wirtschaften" beziehen würde.

Meine Frage ist nun.
Hat sie recht?

könnte es passieren, dass wenn ich Einspruch einlege und wir keine BG mehr sind (man bedenke wir sind kein Jahr zusammen und leben
erst seit drei monaten zusammen) dass wir getrennte zimmer haben müssen? ich dachte man darf in einer "partnerschaft" leben nur wir s
ind nicht gewillt für den anderen finanziell einzugestehen?

die nächste frage wirft sich auf, wenn sie mir am Telefon schon so eine Falsche Aussage mitteilt,
vorrausgesetzt sie hat NICHT recht, dann weiß ich ja was dieser einspruch für ein Ärger machen wird.

Bitte helft mir ich weiß nicht mehr weiter...ich glaube ich habe auch so die schlimmste Sachbearbeiterin abbekommen,
ich habe bisher nur Ärger mit ihr......

:oops:

efge
31.10.2006, 21:08
Hallo,

viele Deiner Fragen sind schon in diversen Threads angesprochen, eine einhellige Meinung ist jedoch nicht heraus zu kristallisieren, da es von Dorf zu Dorf bzw. den "einzelnen Umständen" entsprechend anders gehandhabt wird.

Schaue Dir bitte die folgenden 3 Threads an, ich bin mir sicher, dass Du da ein wenig Licht ins Dunkle bekommst:

(K)eine Bedarfsgemeinschaft - überzeugend nachweisen? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=12622&highlight=einstandsgemeinschaft)
"Eheähnlich" erst nach 3 Jahren ? !? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=8897&highlight=ehe%E4hnlich)
Wohnungsdurchsuchung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=11921&highlight=ehe%E4hnlich)