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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I und Zeitarbeit


Bernard_1969
03.09.2010, 13:59
Hallo,

ich bin ganz neu hier und bitte um Nachsicht, falls ich etwas falsch mache.

09/2006 bin ich arbeitslos geworden und habe mich in 02/2007 selbständig gemacht, mit der Unterstützung des Arbeitsamtes.

Leider habe ich immer weniger Aufträge bekommen, so daß ich mich jetzt wieder arbeitslos gemeldet habe. (Von dem angeblichen Aufschwung zur Zeit habe ich nichts mitbekommen.)

Da ich freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt habe, bekomme ich zur Zeit ALG I.

Nun bewerbe ich mich fleißig und bekomme unaufgefordert Angebote von Zeitarbeitsfirmen.

Ich bin aber nicht daran interessiert, dort tätig zu werden, da nur 6-Monats-Jobs angeboten werden. Außerdem kenne ich die ganzen Horrorgeschichten zur Genüge (keine Rechte, miese Bezahlung bei gleicher Arbeit usw.).

Was mache ich, wenn ich eine adäquate Stelle in der freien Wirtschaft haben möchte (ich habe ein Hochschulstudium absolviert) und NICHT bei einer Zeitarbeitsfirma anfangen möchte, trotz eines Angebotes?

Wie soll ich da vorgehen, damit keine Sperre des ALG I eintritt?

Zur Klarstellung: Ich suche ernsthaft eine Stelle, aber bei einem seriösen Arbeitgeber und NICHT bei den modernen Sklavehaltern. (Oder hat jemand wirklich GUTE Erfahrungen mit der Zeitarbeit gemacht?)

Grüße

Bernard

bydgo
03.09.2010, 14:04
Hallo Bernhard_1969,

so lange die Stellenangebote keine Rechtsfolgebelehrung beinhalten gibt es auch keine Sperre.

Falls die Stellenangebote eine Rechtsfolgebelehrung beinhalten gibt es noch die Zumutbarkeitsbedingung: § 121 SGB III.

Gruß

Pharao
03.09.2010, 14:14
Hi,

leider ist es bei Alg1 so, das du Stellen nur gefahrlos ablehnen kannst (vorausgesetzt zu dem Stellenvorschlag liegt eine Rechtsfolgeblehrung bei), wenn was aus dem §121 SGB III (http://dejure.org/gesetze/SGB_III/121.html) zutrifft.

Ob die angebotene Stelle bei einer ZAF ist oder befristet, das spielt leider keine Rolle. Außerdem muss man auch ehrlicherweise sagen, nicht alle ZAF sind Sklaventreiber !

Allerdings muss man den freiwilligen Fragebogen nicht ausfüllen (normale Bewerbungsunterlagen sind völlig ausreichend) bzw einige Fragen höchstens Ergänzen, wenn es zu einem Arbeitsverhältnis führt. Auch muss man sich nicht bereit Erklären in den Bewerber-Pool aufgenommen zu werden und du bewirbst dich ausschliesslich nur um die Stelle aus dem Vermittlungsvorschlag.

Bernard_1969
03.09.2010, 14:17
Ich möchte auch vermeiden, daß mir die Zeitarbeitsfirma nach 6 Monaten ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellt und damit meine Zukunft versaut.

In so einem Fall würden ja die anderen Zeugnisse aus der Vergangenheit schlichtweg ignoriert.

Zu dem Stellenangebot liegt eine Rechtsfolgebelehrung bei . (Die liegt bei mir immer dabei.)

Das merkwürdige ist, es wird eine Stelle angeboten, für die man eine Ausbildung und kein Studium braucht. UND es werden Kenntnisse in einem Gebiet gefordert, in dem ich keine Kenntnisse habe.

Trotzdem habe ich jetzt eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Die scheinen Personalmangel zu haben. Aber wie soll das funktionieren?

Bernard

Pharao
03.09.2010, 16:48
Hi,

es geht hier leider nicht darum dir deinen Traumjob zu besorgen, sondern nur dich schnellstmöglich wieder in Arbeit zubringen. Wenn eine Rechtsbelehrung dabei ist, dann scheind erstmal die Stelle zumutbar zu sein. Wie schon gesagt, ablehnen kannst du nur, wenn was aus dem §121 SGB III zutrifft. Andernfalls wird geprüft ob die Stelle zumutbar war oder nicht und ggf dann eine Sanktion verhängt.

Bernard_1969
03.09.2010, 17:09
Hi,

es geht hier leider nicht darum dir deinen Traumjob zu besorgen, sondern nur dich schnellstmöglich wieder in Arbeit zubringen.

Hallo, kann ich verstehen, daß dies das Ziel des Arbeitsamtes ist. Andererseits muß man mir doch die Möglichkeit geben, etwas sinnvolles zu finden?

Wie einen Fußabtreter möchte ich mich nicht von einer Zeitarbeitsfirma behandeln lassen!

spaceman
03.09.2010, 17:25
Wie schon geschrieben, der Agentur ist es ziemlich egal ob es für einen selbst sinnvoll ist oder nicht.

Im ALG 1 Bezug zählt der genannte Zumutbarkeitsparagraph. Und im ALG 2 ist einen dann so gut wie alles zumutbar.

Ein Jahr ist schnell vorbei..

Man kann sich ja selbst seine Traumstelle suchen. Aber von der Agentur wird man da nicht unterstützt werden. Die will einen deutlich gesagt "los werden" und zwar möglichst schnell.

Und da ist ZAF eine gute Möglichkeit. Und die Horrorgschichten kommen meist von Leuten die nie lange dabie waren.

Es mag sein das es "Sklavenbuden" gibt, aber das gibst überall. Und wer es nicht probiert der weiß es nicht.

Aber die Frage stellt sich hier ja gar nicht. Der Vorschlag ist mit RFB also wurde die Zumutbarkeit vermutlich geprüft.

Und eine ZAF fällt leider nich in den genannten §.

Butterbrot
03.09.2010, 19:11
Sorry wenn ich das jetzt mal so sage , aber du solltest mal von deinem hohen Roß runterkommen ! Nur weil du ein Hochschulabschluß hast , bedeutet das nicht das die Wirtschaft auf dich gewartet hat ! Und das du mit deiner Selbstständigkeit gescheitert bist , ist auch nicht gerade etwas was für dich spricht . Also ließ den § 121 sgb III durch , den danach darfst du Ablehnen oder eben nicht , wenn eine Rechtsfolgenbelehrung beilag !

spaceman
03.09.2010, 19:14
Gut das es mal jemand schreibt.

Man muss halt Kompromisse eingehen. Ein Facharbeiter muss auch in den Helferbereich gehen.

Bernard_1969
03.09.2010, 21:19
Sorry wenn ich das jetzt mal so sage , aber du solltest mal von deinem hohen Roß runterkommen !

Hach, ist das schön, wenn man mal wieder auf Akademiker schimpfen kann. :wut:

Natürlich werde ich mich dort vorstellen, natürlich werde ich deren Angebot sorgfältig prüfen und danach wohl auch annehmen. Was meinst du denn?
Aber eine "richtige" Stelle ist doch bestimmt allen hier lieber, oder? Und warum soll ich die nicht suchen dürfen?

Danke an alle, die sachlich geblieben sind! :)

Papabär
03.09.2010, 21:38
Sorry wenn ich das jetzt mal so sage , aber du solltest mal von deinem hohen Roß runterkommen ! Nur weil du ein Hochschulabschluß hast , bedeutet das nicht das die Wirtschaft auf dich gewartet hat ! Und das du mit deiner Selbstständigkeit gescheitert bist , ist auch nicht gerade etwas was für dich spricht ...

Ähem,... das IST sachlich!

Es behauptet ja niemand daß Dir der Job sonderlich gefallen muss oder daß Du dich deswegen nicht weiterhin woanders bewerben darfst.

Zugegeben, man hätte es auch "durch die Blume" formulieren können, aber die Leute hier im Forum versuchen ja schließlich Dir zu helfen - Mitleid gibt´s nebenan.

Wenn man die Wahl hat, dann würde wohl niemand eine sog. "richtige" Stelle einer ZAF vorziehen, die Betonung liegt dabei aber leider nunmal auf dem "Wenn" ...

Äh, - nee ... ich meine das natürlich andersherum :patsch:. Also nochmal:

Wenn man die Wahl hat, dann würde wohl niemand eine ZAF einer sog. "richtigen" Stelle vorziehen, die Betonung liegt dabei aber leider nunmal auf dem "Wenn" ...

Bernard_1969
04.09.2010, 00:48
Ein Facharbeiter muss auch in den Helferbereich gehen.

Der Witz ist ja:

In der Presse wird ständig von einem Facharbeitermangel geschwätzt...

Pharao
04.09.2010, 07:50
Aber eine "richtige" Stelle ist doch bestimmt allen hier lieber, oder? Und warum soll ich die nicht suchen dürfen?

Hi,

darfst du natürlich auch, aber "tolle" Jobs musst du dir selber suchen. Das Amt vermittelt dir höchstens nur einen Job, mehr nicht. Ziel ist es eben mal als Arbeitsloser schnellstmöglich da wieder raus zu kommen und wenn`s eben ein Stellenvorschlag mit Rechtsbelehrung war/ist, dann kannst du eben nur bedenkenlos ablehnen, wenn was aus dem §121 SGBIII zu trifft. Ist halt leider mal so.

Außerdem solltest du evtl noch wissen:
Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund eine Ihnen von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeit ablehnen oder nicht antreten oder durch Ihr Verhalten das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses vereiteln.

Quelle: A-AmtDas keiner vor Jubel aufschreit bei einer ZAF, dadrüber müssen wir wohl nicht diskutieren. Trotzdem sind nicht alle ZAF Sklaventreiber und manche zahlen für ZAF sogar recht gut. Außerdem kann man ZAF super als Sprungbrett benutzen und aus einem Arbeitsverhältnis raus sind die Chancen wesendlich höher einen besseren Job zu bekommen. Keiner sagt, das du für dein Rest deines Lebens da Arbeiten musst.

Außerdem bedenke das ein Jahr schneller rum geht als manchen liebt ist und bei Harz4 ist dir fast alles zumutbar.

Wie schon gesagt, den "freiwilligen" Fragebogen muss man nicht ausfüllen und das weitere kannst du dir sicherlich denken :) Im übrigen findest du hier im Forum mehr als genügend Tipps, was man darf und was man lieber nicht machen sollte bei ZAF. Ob das Sinnvoll ist oder nicht, das musst du entscheiden, den schliesslich trifft im schlimmesten Fall auch dich die Sperre und nicht uns.

Der Witz ist ja:

In der Presse wird ständig von einem Facharbeitermangel geschwätzt...

Hierzu musst du wissen, das viele Firmen erst garnicht freie Stellen dem A-Amt melden ! Bei manchen großen Firmen kommt man nur noch über die ZAF rein. Und viele Firmen schreiben freie Stellen lieber selber in die Zeitung oder auf ihrer eigenen Homepage aus, den keine Firma hat u.a lust & zeit Bewerbungsgespräche zu führen, wenn der Gegenüber nur da ist um keine Sperre zu bekommen.

Wie schon gesagt, "tolle" Jobs muss man sich selber suchen und hier darf & solltest du dich nicht auf`s Amt verlassen, das die das machen.

Bernard_1969
04.09.2010, 14:22
Wie schon gesagt, "tolle" Jobs muss man sich selber suchen und hier darf & solltest du dich nicht auf`s Amt verlassen, das die das machen.

Selber suchen: Mache ich ja auch und schicke Bewerbungen los, nur diese eine mit der Zeitarbeitsfirma war halt mit dem Rechtsbehelf versehen.

Bernard_1969
04.09.2010, 17:11
Hallo, ich habe noch eine Frage zu dem Themenbereich:

Auf dem Vermittlungsvorschlag stand

"Vom Arbeitgeber geforderte Kenntnisse und Fähigkeiten

Verfahrenstechnik - Expertenkenntnisse"

Diese habe ich allerdings nicht und habe diese auch nie dem Arbeitsamt gegenüber angegeben. Die Zeitarbeitsfirma habe ich auch darauf hingewiesen.

Trotzdem wollen die ein Gespräch führen. Ist doch unlogisch, oder?

Warum wird in der Rechtsfolgenbelehrung eigentlich nicht auf § § 121
Zumutbare Beschäftigungen (3. SGB) hingewiesen? Wenn ich das richtig verstehe, können in den ersten drei Monaten des ALG I-Bezuges mindestens 80 % des letzten Bruttolohns verlangt werden.

PS. Warum sind eigentlich bei mir alles Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgenbelehrung versehen? Offenbar, wie man hier im Forum lesen kann, geht es auch ohne.

Ophelia
04.09.2010, 17:45
Hallo Bernard,

die Crux mit den Leiharbeiterbuden ist, dass sie nicht unbedingt tatsächlich noch die Stelle haben, die ausgeschrieben war und auf die sich beworben wurde. Ich habe bei Klienten da schon die tollsten Sachen erlebt... Von daher würde ich mich erst gar nicht wundern... Gehe zu dem Vorstellungsgespräch und warte ab, was die Dir erzählen.

Warum bei Dir immer Rechtsfolgenbelehrungen dabei sind? Da begeben wir uns ins Reich der Spekulationen... vielleicht erscheinen Deinem SB Deine Bemühungen nicht ausreichend an Qualität und Quantität? Vielleicht ist Dein CV nicht bewerbungsfreundlich? Vielleicht kommen andere Vermittlungshemmnisse dazu. Nun, das ist ohne Näheres zu wissen, nicht zu beantworten.

Gruß
Ophelia

Pharao
04.09.2010, 20:19
Hi,

da du anscheinend mit ZAF keine Ahnung hast, hier mal meine Sichtweise dazu:

Oft schreiben ZAF stellen aus, die es meiner Meinung nach garnicht gibt oder schon vergeben sind, mit dem eigentlich Hauptziel, das Sie dich in ihren Bewerber-Pool aufnehmen können, falls dann mal eine Anfrage von einem AG kommt, sodas sie gleich x Bewerber präsentieren können. Deswegen der Hinweis, das du nicht verpflichtet bist dich in den Bewerber-Pool aufnehmen zu lassen, du Bewirbst dich ausschliesslich nur um die angebotene Stelle aus dem Vermittlungsvorschlag.

Das zweite ist der "tolle", freiwillige Fragebogen, den du nicht ausfüllen und auch nicht Unterschreiben musst. Die normalen Bewerbungsunterlagen sind völlig ausreichend und ggf kann man bei Zustandekommen eines Arbeitsvertrages einige Angaben die evtl dann doch noch wichtig sind, nachreichen. Zu 95% haben dann ZAF kein Interesse an dir ! Mögliche Fragen sind zum Teil Autofarbe, Krankheitszustand (was wenn es die Arbeit nicht beeindrächtigt, den AG nichts angeht) und und und .....

Wenn du also einen Stellenvorschlag mit RFB vom Amt bekommen hast, dann bewirbst du dich auch brav ! Wichtig ist erstmal das du evtl was schriftliches bekommst vom der ZAF um nachweisen zu können, das du einer Pflicht erstmal nach gekommen bist ! Hier habe ich wirklich schon die tollsten Sachen erlebt, wo eine ZAF mich nachträglich anschwärzen wollte beim Amt. Also keine Telefon-Nr im Bewerbungsschreiben angeben, sondern nur eine Adresse und bitte nichts schlechtes ins Anschreiben packen !

Was in einem Vorstellungsgespräch alles gesagt wird oder nicht, das ist erstmal wesendlich schwerer dir Nachzuweisen. Ausserdem darfst du stinken bis zum Himmel (nur bitte nicht nach Alk!), nur sauber muss deine Kleidung sein. So, und nun glaube mir, das die ZAF dann kein Interesse an dir hat.

Ob das Sinnvoll ist oder nicht das muss jeder selber entscheiden, doch bedenke, das ein Jahr schnell rum ist und um so länge man AL ist um so schwerer wird es wieder einen "tollen" Job zu bekommen. Und manche Angebote von ZAF sind garnicht so schlecht, wie sie evtl auf den ersten Blick erscheinen mögen. Deswegen höre dir das an und lehne es nicht gleich im Vorfeld ab. Und auf irgendeinen §§ würde ich mich nur im äußersten Notfall beziehen, falls einer zutrifft.

Bernard_1969
04.09.2010, 21:29
Warum bei Dir immer Rechtsfolgenbelehrungen dabei sind? Da begeben wir uns ins Reich der Spekulationen... vielleicht erscheinen Deinem SB Deine Bemühungen nicht ausreichend an Qualität und Quantität?

Ich bin seit dem 01.08.10 arbeitslos (ALG I). Am 02.09. habe ich meinem Sachbearbeiter eine Übersicht über meiner Bemühungen zugeschickt und in dem Antwortschreiben stand, daß es in Ordnung wäre.

Hi,

da du anscheinend mit ZAF keine Ahnung hast, hier mal meine Sichtweise dazu:

Super, danke! Ich habe halt eine tierische Panik vor denen, da ich nur Horrorstories kenne.

Wenn du also einen Stellenvorschlag mit RFB vom Amt bekommen hast, dann bewirbst du dich auch brav ! Wichtig ist erstmal das du evtl was schriftliches bekommst vom der ZAF um nachweisen zu können, das du einer Pflicht erstmal nach gekommen bist !

Dazu doch noch eine Frage: Bei einer weiteren ZAF habe ich mich per E-Mail beworben, ohne jede Reaktion. Muß ich nachfassen, um etwas schriftliches zu bekommen?

Im Notfall schreibe ich denen etwas zu Datenschutz, da müssen die drauf reagieren.

Deswegen höre dir das an und lehne es nicht gleich im Vorfeld ab. Und auf irgendeinen §§ würde ich mich nur im äußersten Notfall beziehen, falls einer zutrifft.

Mach ich. Wenn die etwas interessantes haben, greife ich zu. Wegen der Zumutbarkeit (80 % vom letzten Einkommen) mache ich mir aber doch noch mal Gedanken - auch wenn jetzt wieder säuerlich reagiert wird.

Pharao
04.09.2010, 23:03
Super, danke! Ich habe halt eine tierische Panik vor denen, da ich nur Horrorstories kenne.

Hi,

was negatives findet sich immer leichter als mal ein positiver Bericht, gerade in einem Forum wo es um Probleme geht :? Deswegen mach dir dein eigenes Bild und glaube nicht jede Horrorstory bzw nicht jede ZAF ist ein Sklaventreiber, das muss man ehrlicher Weise auch mal sagen. Um so niedriger der Job, um so schlechter sind Verhandlungen über Bonuszuzahlungen, ect. Am Tarif selber wird man nicht viel Verhandeln können, da wird man je nach Tätigkeit nur eingestuft zB:

Hilfsarbeiter = Tarif I = x €/Std.
Facharbeiter = Tarif II = x €/Std.
usw.
Dazu doch noch eine Frage: Bei einer weiteren ZAF habe ich mich per E-Mail beworben, ohne jede Reaktion. Muß ich nachfassen, um etwas schriftliches zu bekommen?

Das kommt schon mal vor das eine ZAF nicht reagiert, deswegen hebe alles genau auf und notiere dir privat, wann du was geschickt hast, mit wem du was besprochen hast, wann der Stellenvorschlag kam, usw.
Wenn die etwas interessantes haben, greife ich zu. Wegen der Zumutbarkeit (80 % vom letzten Einkommen) mache ich mir aber doch noch mal Gedanken - auch wenn jetzt wieder säuerlich reagiert wird.
Ich denke da kann dich jeder Verstehen das 80% oder mehr vom letzten Einkommen schon ein ziehmlicher "rückschlag" ist, aber bedenke wirklich das ein Jahr schnell rum ist und die Chancen sich nicht dadurch erhöhen um so länger du Arbeitslos bist.

Was du letztlich machst, das musst du entscheiden. Und "Butterbrot" hat da schon ein bischen Recht mit dem was sie schreibt, auch wenn das wieder keiner hören will.

Manchmal ist es eben besser ein schlechtes Angebot anzunehmen um dann besser Chancen wieder zu haben.

Und zu aller letzt noch: du darfst dich zwar nicht selber schlecht Reden in einem Bewerbungsgespräch, aber lügen musst du auf Fragen auch nicht ==> in dem Sinne entscheide selber was du wie machen will.

Butterbrot
05.09.2010, 08:36
@ Pharao , ich bin ein Er und keine Sie !:)

Pharao
05.09.2010, 09:01
@ Butterbrot

Entschuldigung ! Ab sofort gespeichter & gemerkt :)

stummelbeinchen
05.09.2010, 15:30
...aber es heißt doch DAS Butterbrot. :engel:

Ophelia
05.09.2010, 16:10
Du willst damit aber nicht sagen, daß ein "das" gleichbedeutend mit einer "die" ist.....

Tapir
05.09.2010, 16:40
...aber es heißt doch DAS Butterbrot. :engel:

.... aber die Stulle! :engel:

lg, T.:)

Step
05.09.2010, 19:17
Och Leute.....Disziplin bitte :)

Es dürfte doch inzwischen bekannt sein, daß Geschlechtsumwandlungen hier ein Service des Forums sind :engel:

Jetzt haben wir alle gelacht und es ist Zeit, wieder zum Thema zurück zu kommen.

Danke.

Bernard_1969
08.09.2010, 21:12
Hallo, ich war gestern bei der Zeitarbeitsfirma.

Erste Bemerkung von der Sachbearbeiterin (nennt man die so?): "Sie sind für die Arbeitsstelle überqualifiziert!"

"Wir benötigen jemanden mit einer Ausbildung (Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG, 3 1/2-jährige Ausbildung in der Industrie) und nicht mit Hochschulstudium. Wir wußten nicht, wie die korrekte Bezeichnung der Ausbildung lautet, da wir in dem Bereich selten tätig werden."

"Wenn sie es allerdings trotzdem machen wollen? Suche sie besser erst einmal normal weiter, sie sind ja gerade erst arbeitslos geworden."

(Alles sinngemäß wiedergegeben.)

Die Bezahlung hat sie mir genannt, die liegt unter der Zumutbarkeitsbedingung in § 121 SGB III.

Ein Arbeitsvertrag wurde mir nicht vorgelegt - wegen Überqualifikation halt.

WAS soll ich denn jetzt auf dem Antwortschreiben an die Agentur für Arbeit schreiben?

Ich wurde nicht eingestellt, weil ... :?::?:

P.S. Fahrtstrecke sind hin und zurück ca. 70 km. (Falls dies relevant ist? Muß ja vom Nettolohn abgezogen werden.)

Step
08.09.2010, 21:31
WAS soll ich denn jetzt auf dem Antwortschreiben an die Agentur für Arbeit schreiben?

Ich wurde nicht eingestellt, weil ... :?::?:
Gegenfrage: Warum hast Du den nicht unmittelbar nach der Bewerbung schon zurückgeschickt? Das ist doch einfach nur eine Bestätigung, daß Du Dich zeitnah beworben hast und muß keinesfalls erst dann zurückgeschickt werden, wenn sich der AG irgendwann mal meldet.

Ansonsten schreib doch einfach rein: ....weil ich nach Angaben der Dame vom Personalbüro, Frau XXXX, überqualifiziert bin.

Bernard_1969
09.09.2010, 13:31
Gegenfrage: Warum hast Du den nicht unmittelbar nach der Bewerbung schon zurückgeschickt? Das ist doch einfach nur eine Bestätigung, daß Du Dich zeitnah beworben hast und muß keinesfalls erst dann zurückgeschickt werden, wenn sich der AG irgendwann mal meldet.

Ansonsten schreib doch einfach rein: ....weil ich nach Angaben der Dame vom Personalbüro, Frau XXXX, überqualifiziert bin.

Weil da die Frage steht: "Ich wurde nicht eingestellt, weil ..."

Da möchte ich nichts hineinschreiben, was bei denen zu einer Sperre führt!

Step
09.09.2010, 13:50
Weil da die Frage steht: "Ich wurde nicht eingestellt, weil ..." Tja, und die kannst Du zum Zeitpunkt des Absendens der Bewerbung eben nicht beantworten. Deshalb den Bogen immer gleich nach der Bewerbung ausfüllen und zurücksenden.

Da möchte ich nichts hineinschreiben, was bei denen zu einer Sperre führt!Dann läßt Du es halt offen. Wichtig ist nur, daß Du angibts, wann Du Dich beworben hast, damit geprüft werden kann, ob die Bewerbung zeitnah war.

stummelbeinchen
09.09.2010, 22:02
Hi,

na Du wurdest nicht eingestellt, weil die sich für einen anderen Bewerber entschieden haben (muss ja, da Du es nicht bist). Schreibs ganz einfach und ohne Kommentar. Du hast alles richtig gemacht, dich bemüht, die wollen nicht, fertig.

LG

Bernard_1969
10.09.2010, 11:08
Hallo, vielen Dank für die vielen Hinweise hier. Sehr hilfreich. :)

Vor allem, da man wegen dieser Behörde doch immer wieder stark verunsichert ist. (Geht mir jedenfalls so.) So eine Art Black-Box, wo man nie weiß, was jetzt wieder kommt.

Ärgerlich ist, daß jetzt keiner die Fahrtkosten übernehmen will... :(

stummelbeinchen
13.09.2010, 23:11
Hi,

wenns die Zeitarbeit nicht ausdrücklich schriflich ausgeschlossen hat (und zwar im Voraus) muss sie zahlen.
Ansonsten zahlt die BA, wenn Du im Voraus einen Antrag darauf gestellt hast (also vor dem Gespräch).

LG