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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Obdachlos durch Rauswurf


Ergstar
05.09.2010, 19:56
Hi,

ich stecke in einer echt miesen Lage...
Mein Vater hat mich von knapp 6Monaten zu Hause (Grundlos) rausgeworfen.
Klar haben wir uns, wie auch in den besten Familienverhältnissen, mal gestritten, allerding ist das für mich kein Grund sein Kind auf die Straße zu setzen...

Wohne derzeit bei Freunden und Verwanten...

Durch einige Missverständnisse und Probleme wurde ich zu dem auch noch von meiner Ausbildung zur Verkäuferin gekündigt... Hatte aber nur noch ein halbe Jahr vor mir...

Freunde unterstüzen mich in jeder hinsicht, aber in einem punkt, können auch die mir leider nicht helfen....
Ich würde gern wieder von meinem Vater, der genug Platz in seiner Wohnung hat, aufgenommen werden. Er meint aber, er muss mich nicht wieder aufnehmen. Habe ihm schon gesagt, dass es seine Pflicht ist, da ich unter 25Jahren bin, mich wieder aufzunehemn.
Beim Arbeitsamt wurde mir nur gesagt, dass die nicht´s für mich tun können, sprich keine zuschüsse oder unterstützung bekommen kann, da mein Vater Vollverdiener ist, eine Wohnung mit genug Platz hat und somit verpflichtet ist für mich aufzukommen.
Würde gerne eine eigene Wohnung beziehen, allerding stellt sich das Amt auch da quer.

Frage dazu:
Muss mein Vater mich nun wieder aufnehmen oder sich weiter um mich kümmern?
Wie stehen meine Chancen, eine eigene Wohnung vom Amt fienaziert zu bekommen?
Wie weit muss das Amt mich unterstützen?
Kann ich meinen Vater Gerichtlich dazu führen mich wieder aufzunehmen?

Ohne einen festen Wohnsitz habe ich auch keine Möglichkeit, Arbeit zu bekommen...
Bewerbungen kann ich nur über Freunde schreiben, doch kann ich keine Rückmeldeadresse angeben...

Ich brauche Eure Hilfe!!!!

Bitte sagt mir, wenn Ihr was wisst oder mir Helfen könnt!

Besten Dank im Vorraus!!!

Liebe Grüße
Naddel

Nadine B.

Pharao
05.09.2010, 22:41
Hi,

da du keine Ausbildung hast und unter 25 Jahre bist, sein deine Eltern dir gegenüber weiter Unterhaltspflichtig. Aufnehmen muss dich dein vater nicht, aber dann muss er für dich zahlen. Und eigentlich müsste das A-Amt dir hier auch weiterhelfen :wut: (finde ich nicht gut, das man dich hier so im Regen stehen lässt). Evtl solltest du mal beim Jugendamt nachhacken, vielleicht können die dir weiterhelfen, den die jetzige Situation ist ja keine Lösung.

Sollte das auch nicht zum gewünschten Erfolg führen, dann empfehle ich dir umbedingt den Gang zu einer Beratungsstelle (http://www.my-sozialberatung.de/adressen) oder ggf mal zu einem Anwalt.

Von was lebst du den jetzt gerade ? Ich würde einfach mal einen Antrag auf Alg2 stellen und auf eine Wohnung, da das Amt meiner Meinung nach es verhindern muss, das du Obdachlos wirst. Und das bei Freunden ist ja wohl die allerletzte Notlösung.

wodchuk
05.09.2010, 22:41
Durch einige Missverständnisse und Probleme wurde ich zu dem auch noch von meiner Ausbildung zur Verkäuferin gekündigt... Hatte aber nur noch ein halbe Jahr vor mir...

Wann war das? Kläre mit der zuständigen Kammer und der Arbeitsagentur, ob du trotzdem weiterhin am Berufsschulunterricht teilnehmen kannst und dann zur Abschlussprüfung zugelassen wirst. Die Arbeitsagentur kann vielleicht auch die Prüfungsgebühr übernehmen.
Vielleicht kann man dich für das halbe Jahr, auch an einen Ersatzbetrieb vermitteln.

Habe ihm schon gesagt, dass es seine Pflicht ist, da ich unter 25Jahren bin, mich wieder aufzunehemn.

Nö, muss er nicht. Er kann auch Barunterhalt zahlen.
Außerdem ist er dir nur während der Erstausbildung unterhaltspflichtig, danach nicht mehr.
Was ist mit deiner Mutter? Sie ist ebenfalls unterhaltspflichtig.

Beim Arbeitsamt wurde mir nur gesagt, dass die nicht´s für mich tun können, sprich keine zuschüsse oder unterstützung bekommen kann

Du hast doch aber wenigstens Anspruch auf ALG I, zwar nicht viel aber immerhin.
Wenn du deine Ausbildung auch ohne Betrieb fortsetzt, besteht auch noch Anspruch auf Kindergeld. Das kannst du dir notfalls per Abzweigung direkt von der Familienkasse holen.
Zu guter letzt musst du dann von deinen Eltern Unterhalt einfordern.

Pharao
05.09.2010, 22:49
Durch einige Missverständnisse und Probleme wurde ich zu dem auch noch von meiner Ausbildung zur Verkäuferin gekündigt... Hatte aber nur noch ein halbe Jahr vor mir...
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Ok, "Woodchuck" hat natürlich recht, hier müsstest du schon einen Anspruch auf Alg1 dir erwirtschaftet haben.