bertram22222
06.09.2010, 12:24
Hallo zusammen,
ich möchte demnächst ALG beantragen und dann den Existenzgründerzuschuss beantragen.
Ich werde aber wohl eine dreimonatige Sperre bekommen, da ich selbst kündigen werde (Gründe habe ich hierfür jede Menge, möchte die aber nicht angeben, gehe aber davon aus, dass die Agentur diese Gründe nicht anerkennt).
Frage1: In den drei Monten in denen ich kein ALG bekommen können die mir dennoch Jobangebote zusenden nehme ich an. Wenn ich diese nicht annehme kann es ja vermutlich zu weiteren Sperren kommen?
Frage 2: Bin ich während der 3 Monate ohne Bezug über das Amt krankenversichert?
Frage3: Kann ich gleich am Anfang sagen, dass ich den Gründungszuschuss beantragen möchte und habe dann meine Ruhe bzgl. Vermittlungsbemühungen, oder muss ich dennoch dann Jobs annehmen und meine Absicht Existenzgründer zu werden muss hinten an stehen?
Wenn ich das gleich am Anfang sage, mache ich mich dann verdächtig ich hätte nur wegen Existenzgründung gekündigt und die verweigern mir den Gründungszuschuss?
Frage4: Wie ist es mit der Sperre, wenn ich mich jetzt drei Monate nach in Kraft treten der Kündiugng selbst finanziere und krankenversichere und mich dann erst arbeitslos melde (es könnte ja sein ich habe einfach jetzt mal 3 Monate Urlaub machen müssen auf eigene Kosten). Gibt es dann dennoch drei Monate Sperre, oder wird akzeptiert, dass ja seit der Kündigung schon drei Monate vergangen sind und ich mich erst dann arbeitslos gemeldet habe?
Vielen Dank im Voraus Bertram
ich möchte demnächst ALG beantragen und dann den Existenzgründerzuschuss beantragen.
Ich werde aber wohl eine dreimonatige Sperre bekommen, da ich selbst kündigen werde (Gründe habe ich hierfür jede Menge, möchte die aber nicht angeben, gehe aber davon aus, dass die Agentur diese Gründe nicht anerkennt).
Frage1: In den drei Monten in denen ich kein ALG bekommen können die mir dennoch Jobangebote zusenden nehme ich an. Wenn ich diese nicht annehme kann es ja vermutlich zu weiteren Sperren kommen?
Frage 2: Bin ich während der 3 Monate ohne Bezug über das Amt krankenversichert?
Frage3: Kann ich gleich am Anfang sagen, dass ich den Gründungszuschuss beantragen möchte und habe dann meine Ruhe bzgl. Vermittlungsbemühungen, oder muss ich dennoch dann Jobs annehmen und meine Absicht Existenzgründer zu werden muss hinten an stehen?
Wenn ich das gleich am Anfang sage, mache ich mich dann verdächtig ich hätte nur wegen Existenzgründung gekündigt und die verweigern mir den Gründungszuschuss?
Frage4: Wie ist es mit der Sperre, wenn ich mich jetzt drei Monate nach in Kraft treten der Kündiugng selbst finanziere und krankenversichere und mich dann erst arbeitslos melde (es könnte ja sein ich habe einfach jetzt mal 3 Monate Urlaub machen müssen auf eigene Kosten). Gibt es dann dennoch drei Monate Sperre, oder wird akzeptiert, dass ja seit der Kündigung schon drei Monate vergangen sind und ich mich erst dann arbeitslos gemeldet habe?
Vielen Dank im Voraus Bertram