PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Existenzgründung und Sperre- 4 Fragen


bertram22222
06.09.2010, 12:24
Hallo zusammen,

ich möchte demnächst ALG beantragen und dann den Existenzgründerzuschuss beantragen.
Ich werde aber wohl eine dreimonatige Sperre bekommen, da ich selbst kündigen werde (Gründe habe ich hierfür jede Menge, möchte die aber nicht angeben, gehe aber davon aus, dass die Agentur diese Gründe nicht anerkennt).

Frage1: In den drei Monten in denen ich kein ALG bekommen können die mir dennoch Jobangebote zusenden nehme ich an. Wenn ich diese nicht annehme kann es ja vermutlich zu weiteren Sperren kommen?

Frage 2: Bin ich während der 3 Monate ohne Bezug über das Amt krankenversichert?

Frage3: Kann ich gleich am Anfang sagen, dass ich den Gründungszuschuss beantragen möchte und habe dann meine Ruhe bzgl. Vermittlungsbemühungen, oder muss ich dennoch dann Jobs annehmen und meine Absicht Existenzgründer zu werden muss hinten an stehen?
Wenn ich das gleich am Anfang sage, mache ich mich dann verdächtig ich hätte nur wegen Existenzgründung gekündigt und die verweigern mir den Gründungszuschuss?

Frage4: Wie ist es mit der Sperre, wenn ich mich jetzt drei Monate nach in Kraft treten der Kündiugng selbst finanziere und krankenversichere und mich dann erst arbeitslos melde (es könnte ja sein ich habe einfach jetzt mal 3 Monate Urlaub machen müssen auf eigene Kosten). Gibt es dann dennoch drei Monate Sperre, oder wird akzeptiert, dass ja seit der Kündigung schon drei Monate vergangen sind und ich mich erst dann arbeitslos gemeldet habe?

Vielen Dank im Voraus Bertram

stummelbeinchen
06.09.2010, 20:33
Hi,

Frage1: In den drei Monten in denen ich kein ALG bekommen können die mir dennoch Jobangebote zusenden nehme ich an. Wenn ich diese nicht annehme kann es ja vermutlich zu weiteren Sperren kommen?
Ja und ja. Solange Du arbeitslos gemeldet bist und Anspruch auf ALG1 hättest (und nur aufgrund einer Sperre das Geld nicht ausgezahlt wird), musst Du trotzdem alles tun, um so schnell wie möglich eine Stelle anzutreten, inkl. Bewerbungen, Vermittlungsvorschläge befolgen etc.. Tust Dus nicht, können weitere Sperren hinzukommen.

Frage 2: Bin ich während der 3 Monate ohne Bezug über das Amt krankenversichert?
Da muss ich passen, warte auf die Leistungsprofis, die wissen das.

Frage3: Kann ich gleich am Anfang sagen, dass ich den Gründungszuschuss beantragen möchte und habe dann meine Ruhe bzgl. Vermittlungsbemühungen, oder muss ich dennoch dann Jobs annehmen und meine Absicht Existenzgründer zu werden muss hinten an stehen?
Wenn ich das gleich am Anfang sage, mache ich mich dann verdächtig ich hätte nur wegen Existenzgründung gekündigt und die verweigern mir den Gründungszuschuss?
Ja, Du solltest es gleich zu Anfang sagen. Je nachdem, wie weit Deine Selbständigkeit in die Zukunft liegt, kann es trotzdem sein, dass Du Dich weiter bewerben musst. Planst Du aber Deine Selbständigkeit schon z.B. zum 1.10., dann lässt man Dich dann normalerweise in Ruhe, was Vermittlungsvorschläge angeht. Allerdings kann dann verlangt werden, dass Du regelmäßig Deine Bemühungen hin zur Selbständigkeit nachweisen musst, bspw. Geschäftsplan, Rentabilitätsvorschau usw. .
Mal ganz ehrlich, es gibt ziemlich viele, die sich nur mal für 1 Tag alo melden nach einer Eigenkündigung, um den Gründungszuschuss zu bekommen. Aber das ist für die Förderung egal, denn der ist eine Pflichtleistung. Erfüllst Du die Voraussetzungen, dann kriegst Dus, egal, ob Du die Arbeitslosigkeit nun selbst herbeigeführt hast oder nicht.

Nur mal als Tip: Du kannst Dich auch während der Sperrzeit selbständig machen. Der Gründungszuschuss wird dann trotzdem in voller Länge und Höhe ausgezahlt, er beginnt eben nur später. Nämlich dann, wenn die Sperrzeit theoretisch geendet hätte. D.h. Du musst jetzt nicht ewig bei der Agentur gemeldet bleiben, sondern kannst Dich bereits ab Tag 2 der Arbeitslosigkeit in Selbständigkeit abmelden. Aber bitte beantrage dann jetzt schon den Gründungszuschuss, dass Du auch alles rechtzeitig fertig hast.

Frage4: Wie ist es mit der Sperre, wenn ich mich jetzt drei Monate nach in Kraft treten der Kündiugng selbst finanziere und krankenversichere und mich dann erst arbeitslos melde (es könnte ja sein ich habe einfach jetzt mal 3 Monate Urlaub machen müssen auf eigene Kosten). Gibt es dann dennoch drei Monate Sperre, oder wird akzeptiert, dass ja seit der Kündigung schon drei Monate vergangen sind und ich mich erst dann arbeitslos gemeldet habe?

Siehe Frage 2.

LG