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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ratenzahlung bei Prozesskostenhilfe


Forumadmin
28.10.2006, 01:56
Wer Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen hat und in Raten zurückzahlen muss,
darf auch bei Arbeitslosigkeit nicht einfach damit aussetzen.

Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz.

Auch Arbeitslose müssten die Prozesskostenhilfe in vollem Umfang zurückzahlen, sobald sie mit mehr als drei Raten in Verzug geraten.

Laut LAG hat der Zahlungspflichtige nicht das Recht, die ratenweise Rückzahlung eigenmächtig zu verweigern.
(Az.: 9 Ta 633/03)

Infos im ALN zur Prozesskostenhilfe (http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/2141/91/)
Infos im ALN zur Beratungshilfe (http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/2140/91/)