bertram22222
06.09.2010, 21:32
Ich habe auf der Seite des Arbeitsames folgendes gefunden:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Publikation/pdf/GA-Gruendungszuschuss-2009-08.pdf (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Publikation/pdf/GA-Gruendungszuschuss-2009-08.pdf)
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit kann nur gefördert werden, wenn die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Dies schließt eine Betriebsübernahme oder die Umwandlung einer nebenberuflichen Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbständigkeit ein. Die selbständige Tätigkeit wird dann nicht hauptberuflich ausgeübt, wenn andere abhängige oder selbständige Tätigkeiten in der Summe in zeitlich höherem Umfang ausgeübt werden.
Das bedeutet für mich, dass wenn jemand beispielweise 20 Stunden angestellt arbeitet, er dann 19 Stunden als Nebentätigkeit haben könnte.
Wie ist das aber dann mit dem Verdienst? Wenn ich eine Nebentätigkeit habe und mich dann alo melde? Muss man nachweisen wieviel man in der Nebentätigkeit verdient und wie kann man das machen?
Kann es sein, dass man bis zum Beginn der Arbeitslosigkeit ganz brauchbar verdient und dann eben alo wird und auch in der Nebentätigkeit nicht mehr aktiv ist und folglich auch nichts mehr dort verdient?
Wie würde das in der Praxis aussehen bei der alo Meldung?
Für die die sich fragen was das soll: Hintergrund dieser Fragestellung ist:
Ich stehe vor der Entscheidung mich jetzt alo zu melden und Gründungszuschuss zu beantragen, oder adann nach einigen Monaten alo zu werden, da diese Tätigkeit befristet ist. DAnn wäre ich eben in der Situation meine Nebentäigkeit mittels Grüdnungszuschuss zur Haupt- Selbststädigkeit zu machen.
Danke und Gruß Bertram
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Publikation/pdf/GA-Gruendungszuschuss-2009-08.pdf (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Publikation/pdf/GA-Gruendungszuschuss-2009-08.pdf)
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit kann nur gefördert werden, wenn die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Dies schließt eine Betriebsübernahme oder die Umwandlung einer nebenberuflichen Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbständigkeit ein. Die selbständige Tätigkeit wird dann nicht hauptberuflich ausgeübt, wenn andere abhängige oder selbständige Tätigkeiten in der Summe in zeitlich höherem Umfang ausgeübt werden.
Das bedeutet für mich, dass wenn jemand beispielweise 20 Stunden angestellt arbeitet, er dann 19 Stunden als Nebentätigkeit haben könnte.
Wie ist das aber dann mit dem Verdienst? Wenn ich eine Nebentätigkeit habe und mich dann alo melde? Muss man nachweisen wieviel man in der Nebentätigkeit verdient und wie kann man das machen?
Kann es sein, dass man bis zum Beginn der Arbeitslosigkeit ganz brauchbar verdient und dann eben alo wird und auch in der Nebentätigkeit nicht mehr aktiv ist und folglich auch nichts mehr dort verdient?
Wie würde das in der Praxis aussehen bei der alo Meldung?
Für die die sich fragen was das soll: Hintergrund dieser Fragestellung ist:
Ich stehe vor der Entscheidung mich jetzt alo zu melden und Gründungszuschuss zu beantragen, oder adann nach einigen Monaten alo zu werden, da diese Tätigkeit befristet ist. DAnn wäre ich eben in der Situation meine Nebentäigkeit mittels Grüdnungszuschuss zur Haupt- Selbststädigkeit zu machen.
Danke und Gruß Bertram