TomTomTom
10.09.2010, 20:35
Hallo zusammen,
ich werde den Gründungszuschuss beantragen.
Sieht auch sehr gut aus lt. Bearbeiter.
Nun habe ich folgende Frage, welche ich hier stellen möchte.
Ich melde ein bestimmtes Gewerbe über den Gründungszuschuss an
(z.B. Vertrieb von Sportgeräten).
Zusätzlich möchte ich aber noch ein weiteres Gewerbe (Bistro) betreiben.
Aber erst, wenn der Gründungszuschuss bewilligt wurde (für Vertrieb).
Darf man das? Wenn der Gründungszuschuss ja bewilligt wurde, falle ich ja
aus ALG1 raus, und werde nicht mehr betreut.
Mein weiteres Gewerbe (Bistro) würde ich dann "normal" anmelden.
Warum das Ganze:
Ein "Bistro" unterstützt das Amt nicht!
Ich möchte aber 2 STandbeine!
Zeitlich geht sich das Ganze aus, da das Bistro nur ABend geöffnet ist.
Was meint Ihr?
Möglich???
Danke
Tom
ich werde den Gründungszuschuss beantragen.
Sieht auch sehr gut aus lt. Bearbeiter.
Nun habe ich folgende Frage, welche ich hier stellen möchte.
Ich melde ein bestimmtes Gewerbe über den Gründungszuschuss an
(z.B. Vertrieb von Sportgeräten).
Zusätzlich möchte ich aber noch ein weiteres Gewerbe (Bistro) betreiben.
Aber erst, wenn der Gründungszuschuss bewilligt wurde (für Vertrieb).
Darf man das? Wenn der Gründungszuschuss ja bewilligt wurde, falle ich ja
aus ALG1 raus, und werde nicht mehr betreut.
Mein weiteres Gewerbe (Bistro) würde ich dann "normal" anmelden.
Warum das Ganze:
Ein "Bistro" unterstützt das Amt nicht!
Ich möchte aber 2 STandbeine!
Zeitlich geht sich das Ganze aus, da das Bistro nur ABend geöffnet ist.
Was meint Ihr?
Möglich???
Danke
Tom