ALN - Robot
07.04.2005, 16:36
Kündigung folgt nicht automatisch
Die Verurteilung eines Arbeitnehmers zu einer Haftstrafe rechtfertigt nicht automatisch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Straftaten nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.
Kann der Häftling als Freigänger seiner Arbeitspflicht nachkommen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 3. Juni 2004 – 11 Sa 704/03
Die Verurteilung eines Arbeitnehmers zu einer Haftstrafe rechtfertigt nicht automatisch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Straftaten nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.
Kann der Häftling als Freigänger seiner Arbeitspflicht nachkommen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 3. Juni 2004 – 11 Sa 704/03