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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zumutbarkeit nach Unterbrechung der Arbeitslosigkeit ?


Blackstar
11.09.2010, 15:50
Hallo, ich wollte jetzt kein neues Theme aufmachen, da dieses Theme ungefähr zu meiner Situation passt.

Also Ich werde zum 1. Okt. wieder arbeitsuchend. Ich war schonmal vor 6 Monaten für knapp 2 Monate arbeitsuchend ( Alg 1 wurde damals für 360 Tage bewilligt ). Hab dan aber Arbeit gefunden, 3 Monate dort gearbeitet, ne andere, besser bezahlte Stelle angenommen & bin jetzt den 3 Monat da & Auftragsmäßig sieht schlecht aus & mein Vertrag wird nicht verlängert. Ich habe nun insgesamt 6 Monate durchgearbeitet & stehe wieder vor der Arbeitslosigkeit :wut:

Nun meine Fragen bzw. die Dinge wo ich nicht weiter weiß...

1. Da ich ja nun NUR 6 Monate durchgearbeitet habe, habe ich ja keinen neuen Anspruch auf Alg1 erworben, oder?!

2. Ich war vor 6 Monaten ja nur 2 Monate arbeitsuchend, hab ich dan den noch Restanpruch auf die restlichen 10 Monate von damals? Wenn ja wie gehe ich da am besten vor um diese zu erhalten ?

Und die letze und auch für mich schwierigste Frage ist nun, ich habe damals bevor ich das erste mal Arbeitsuchend wurde knapp 17€Std Lohn gehabt, wurde dan ja arbeitslos... dan habe ich ne Arbeit angenommen für 11€ Std lohn, nach 3 Monaten habe ich zu einer anderen Firma gewechselt und habe dort nun 14€ die Std bekommen. Die Zumutbarkeit beim ALG I ist ja im §121 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__121.html) geregelt. Nun meine Frage in den ersten 3 Monaten muss ich ja 20% Einbuße und ab dem 4 Monat 30% Einbuße zu meinem alten Lohn hinnehmen. Aber WAS ist nun mein alter Lohn? Wenn ich keinen neuen Anspruch erworben habe auf Alg 1 und ich das alte Alg bekomme, kann ich dan auch von den 17€ Std Lohn ausgehen? Den mein altes Alg1 wurde ja damit berechnet!? Ich bedanke mich schonmal herzlich, wenn mir hier einer weiter helfen könnte.

Butterbrot
11.09.2010, 18:14
Du liegst richtig !Wenn du dich nach sechs Monaten wieder Arbeitslos meldest , wirst du deinen Restanspruch der letzten Arbeitslosigkeit bekommen und natürlich auch den Arbeitslosensatz aus dieser Zeit bekommen . Du wirst übrigens auch nochmal die Formulare ausfüllen müssen , da es sich um eine neue Arbeitslosigkeit handelt .

Blackstar
12.09.2010, 22:02
wie sieht das den nun mit der zumutbaren Arbeit aus, kann ich nun von 17€ std Lohn ausgehen? Wenn ich nun mein altes Alg1 bekomme?

Butterbrot
13.09.2010, 08:34
Du kannst von den 17 Euro Stundenlohn ausgehen !

Blackstar
13.09.2010, 12:06
Alles klar, super danke für die superschnellen Antworten .. Eine Frage hab ich noch die mir gerad eingefallen ist. soweit sogut hab ich nun alles verstanden was ich brauche. Nun gehe ich ja von den 17€ std Lohn aus. Ich habe ja schon 2 Monate Alg1 damals bezogen.. Ab welchen Monat zähle ich den nun die zumutbare Arbeit.. ganz normal ab dem 1. also mit 20% Einbußen oder weil ich ja schon 2 Monate damals bezogen habe nun schon ab dem dritten Monat? Also hätte ich nur noch einen Monat wo ich auf 20% Einbußen mich einlassen kann und ab dan schon 30% hinnehmen muss? Ich hoffe du verstehst was ich damit ausdrücken will..

bydgo
13.09.2010, 12:50
Hallo Blackstar,

zur Berechnung wird nicht nur der Stundenlohn herangezogen sondern auch Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.

Meiner Meinung nach werden nicht zusammenhängende Arbeitslosenzeiten zusammengerechnet, sofern man keinen neuen Anspruch erworben hat.

Die Arbeitsagentur hat sich auch an die Durchführungsanweisungen zu halten:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-p121.pdf


(1) Arbeitsentgelt i. S. von § 121 Abs. 3 ist das Bruttoarbeitsentgelt einschließlich Einmalzahlungen (§ 14 Abs. 1 SGB IV). Der Beginn der 3-Monatsfrist richtet sich nach dem Zeitpunkt der Entstehung des Stammrechts; sie umfasst nur Zeiten der Arbeitslosigkeit.Gruß

Blackstar
13.09.2010, 15:04
Alles klar, danke für die schnelle Antwort:)

Blackstar
30.09.2010, 12:50
Ich bin`s nochmal & zwar stellt sich mir nun die Frage bei der Zumutbarkeit ehm ich habe z.B. in der ersten 3 Monaten einen min. Zumutbarkeitslohn von 2100€ ausgerechnet.. Nun stellt sich mir die Frage wenn ich ein Angebot erhalte und ich kriege da z.B. Grundlohn von 1700€ und man sagt mir mit Zuschlägen Nachtschicht, Sonntag, Samstagszuschlägen komme ich auf 2100€ muss ich den Job dan annehmen? Oder wie rechnet das Arbeitsamt so ne Zumutbarkeit aus? Dürfen die die Zuschläge einfach drauf addieren?:confused:

bydgo
30.09.2010, 14:53
Hallo Blackstar,

das was sozialversicherungspflichtig ist wird dazuaddiert. Bei dem Personalbüro mußt du dich erkundigen welche Zuschläge sozialversicherungspflichtig sind und welche nicht.

Gruß

Seebarsch
30.09.2010, 19:11
Für die Zumutbarkeit ist in den ersten sechs Monaten ausschliesslich das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde zu legenden Bemessungsentgelt = Arbeitsentgelt heranzuziehen.
Den Wert kann man dem Bewilligungsbescheid entnehmen und dann mit 30 multipizieren.
Das ist dann die Basis zur Berechnung.

Ab dem siebten Monat werden dann das tatsächlich gezahlte monatliche Alg und der Nettolohn aus der neuen Beschäftigugn verglichen!
809)

Blackstar
30.09.2010, 22:50
@ bydgo: Nachtschichtzulagen und Sonntagszulagen sind ja Steuerfrei =) also dürfen die das nicht dazu addieren... Ich hatte mich auch bei meiner Alg 1 Berechnung gewundert, da die mir glaub ich die steuerfreien Zulagen auch nicht mitgerechnet hatten...

Seebarsch: So hab ich es auch gemacht und komme dan halt bei 20% Eibuße auf knapp 2100€...