Blackstar
11.09.2010, 15:50
Hallo, ich wollte jetzt kein neues Theme aufmachen, da dieses Theme ungefähr zu meiner Situation passt.
Also Ich werde zum 1. Okt. wieder arbeitsuchend. Ich war schonmal vor 6 Monaten für knapp 2 Monate arbeitsuchend ( Alg 1 wurde damals für 360 Tage bewilligt ). Hab dan aber Arbeit gefunden, 3 Monate dort gearbeitet, ne andere, besser bezahlte Stelle angenommen & bin jetzt den 3 Monat da & Auftragsmäßig sieht schlecht aus & mein Vertrag wird nicht verlängert. Ich habe nun insgesamt 6 Monate durchgearbeitet & stehe wieder vor der Arbeitslosigkeit :wut:
Nun meine Fragen bzw. die Dinge wo ich nicht weiter weiß...
1. Da ich ja nun NUR 6 Monate durchgearbeitet habe, habe ich ja keinen neuen Anspruch auf Alg1 erworben, oder?!
2. Ich war vor 6 Monaten ja nur 2 Monate arbeitsuchend, hab ich dan den noch Restanpruch auf die restlichen 10 Monate von damals? Wenn ja wie gehe ich da am besten vor um diese zu erhalten ?
Und die letze und auch für mich schwierigste Frage ist nun, ich habe damals bevor ich das erste mal Arbeitsuchend wurde knapp 17€Std Lohn gehabt, wurde dan ja arbeitslos... dan habe ich ne Arbeit angenommen für 11€ Std lohn, nach 3 Monaten habe ich zu einer anderen Firma gewechselt und habe dort nun 14€ die Std bekommen. Die Zumutbarkeit beim ALG I ist ja im §121 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__121.html) geregelt. Nun meine Frage in den ersten 3 Monaten muss ich ja 20% Einbuße und ab dem 4 Monat 30% Einbuße zu meinem alten Lohn hinnehmen. Aber WAS ist nun mein alter Lohn? Wenn ich keinen neuen Anspruch erworben habe auf Alg 1 und ich das alte Alg bekomme, kann ich dan auch von den 17€ Std Lohn ausgehen? Den mein altes Alg1 wurde ja damit berechnet!? Ich bedanke mich schonmal herzlich, wenn mir hier einer weiter helfen könnte.
Also Ich werde zum 1. Okt. wieder arbeitsuchend. Ich war schonmal vor 6 Monaten für knapp 2 Monate arbeitsuchend ( Alg 1 wurde damals für 360 Tage bewilligt ). Hab dan aber Arbeit gefunden, 3 Monate dort gearbeitet, ne andere, besser bezahlte Stelle angenommen & bin jetzt den 3 Monat da & Auftragsmäßig sieht schlecht aus & mein Vertrag wird nicht verlängert. Ich habe nun insgesamt 6 Monate durchgearbeitet & stehe wieder vor der Arbeitslosigkeit :wut:
Nun meine Fragen bzw. die Dinge wo ich nicht weiter weiß...
1. Da ich ja nun NUR 6 Monate durchgearbeitet habe, habe ich ja keinen neuen Anspruch auf Alg1 erworben, oder?!
2. Ich war vor 6 Monaten ja nur 2 Monate arbeitsuchend, hab ich dan den noch Restanpruch auf die restlichen 10 Monate von damals? Wenn ja wie gehe ich da am besten vor um diese zu erhalten ?
Und die letze und auch für mich schwierigste Frage ist nun, ich habe damals bevor ich das erste mal Arbeitsuchend wurde knapp 17€Std Lohn gehabt, wurde dan ja arbeitslos... dan habe ich ne Arbeit angenommen für 11€ Std lohn, nach 3 Monaten habe ich zu einer anderen Firma gewechselt und habe dort nun 14€ die Std bekommen. Die Zumutbarkeit beim ALG I ist ja im §121 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__121.html) geregelt. Nun meine Frage in den ersten 3 Monaten muss ich ja 20% Einbuße und ab dem 4 Monat 30% Einbuße zu meinem alten Lohn hinnehmen. Aber WAS ist nun mein alter Lohn? Wenn ich keinen neuen Anspruch erworben habe auf Alg 1 und ich das alte Alg bekomme, kann ich dan auch von den 17€ Std Lohn ausgehen? Den mein altes Alg1 wurde ja damit berechnet!? Ich bedanke mich schonmal herzlich, wenn mir hier einer weiter helfen könnte.