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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zweitwohnsitz im Erziehungsurlaub


benimaus
28.10.2006, 11:54
Hallo,
ich bekomme im Dezember oder Januar mein 1. Kind. Ich werde dann im Januar ALG II beantragen.

Mein Problem ich wohne in Berlin und meine Familie (Oma 77 Jahre) wohnt 130km von hier.
Ich möchte trotz ALG II mich weiterhin um sie kümmern können.
Mir sagte man auch im Erziehungsurlaub darf ich nur für 21 Tage beantragen?

Wäre es Möglichkeit den Wohnort meiner Oma als Zweitwohnsitz zu nehmen.
Ich habe ja dann Zeit mich zu kümmern. Wird kontrolliert ob man sich ständig hier aufhält?

Danke
:(

StephanK
28.10.2006, 14:20
:welcome: benimaus,
die Frage ist so kaum zu beantworten, weil nicht klar wird, was mit "um sie kümmern" gemeint ist. Sollte es so gemeint sein, dass Du am Wohnort Deiner Oma wohnen willst (also nicht nur sie häufiger besuchen), dann musst Du Dich bei der ARGE Berlin ab- und beim für den neuen Wohnort zuständigen Alg II-Träger neu anmelden.
Das gilt unabhängig von Fragen des Erziehungsurlaubs (und damit der Nicht-Verfügbarkeit für den Arbeitmarkt) schon deswegen, weil die Stadt Berlin Dir keine Wohnung finanziert, die Du tatsächlich gar nicht nutzt.

benimaus
29.10.2006, 11:20
Nein ich meine damit das ich die Freiheit haben will mich auch dort aufzuhalten. Weil sie braucht meine Hilfe schon desöfteren. Ich habe dort nur ein Zimmer und es wäre immer am WE, wenn meine Mutter oft nicht da ist, also wie ich es jetzt auch mache. Die Wohnung hier brauche ich schon gerade mit einem Kind wäre das mit einem Zimmer kaum zu machen. Und ich fange ja dann auch wieder an mit arbeiten also kann ich ja klaum umziehen. Auch wenn ich wieder arbneiten gehe bekomme ich theroretisch Unterstützung durch ALG II. Man sagte mir nur ich darf mich meine 21 Tage Urlaub woanders aufhalten naja ...Aus diesem Grund ein Zweitwohnsitz.????

StephanK
29.10.2006, 11:43
Wenn Dein "Pflegedienst" immer auf die Wochenenden fällt, wird es keine Probleme geben, denn für die ARGE erreichbar sein musst Du ja nur während ihrer Dienstzeiten.
Es gibt dann eigentlich auch keine Veranlassung, dort einen Zweitwohnsitz anzumelden.

Wenn Deine Mutter selbst mal in Urlaub fährt, Du dann "Urlaubsvertretung" machst und auch während der Woche dort bist, musst Du allerdings bei der ARGE "Urlaub nehmen", also Deine zeitweise Abwesenheit genehmigen lassen. Das ist dann auf drei Wochen beschränkt.