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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann ich von mir aus ALG II kündigen?


optimistin
12.09.2005, 17:00
Ein Hallo an alle!

Bin neu hier und ich muss sagen, dass ich sehr von Seite beeindruckt bin. Vor allem gefallen mir die News und das Forum. Das Forum gefällt mir daher, dass jeder mit einer Frage oder einem Problem auf seriöse (soweit es geht) Antwortende stößt. Ich kann nur das beurteilen was ich bis jetzt gelesen hab. Also ein dickes lob an die Moderatoren und all diejenigen die versuchen anderen bei ihren Problemen hier zu helfen. 

Zu meiner Situation:

Würde gerne eine Stelle annehmen bei der ich wahrscheinlich mehr als 800 Euro und weniger als 1200 monatlich bekommen würde. Diese Stelle wäre auf 2 Monate befristet. Aufgrund der neuen Bestimmungen, die ab Oktober, 2005 gelten werden, würde mir von z.B. 1000 Euro (Brutto) nur ein Freibetrag von 260 Euro zustehen. Das ist zu wenig Geld für mich zumal ich gerne für den Flug in mein (anderes) Heimatland (neben Deutschland) sparen würde, der direkt nach der Arbeit, also Januar 2006 anfallen würde. Nun meine erste Frage: Gibt es die Möglichkeit dem Jobcenter zu sagen, dass man kein ALG II mehr will? Und die Zweite: Ich lebe bei meinen Eltern (beide ALG II-Bezieher wie ich), bin über 18 und daher in einer Haushaltsgemeinschaft. Wird denen irgendetwas abgezogen, zumal ich ja dann Geld verdiene? Und die dritte Frage: Wie lange habe ich Zeit um dem Jobcenter mitzuteilen, dass ich kündige ohne irgendwelche „Strafen“ in Kauf nehmen zu müssen?

Ein Dankeschön im Voraus schon für die Antwort(en) :D

StephanK
12.09.2005, 17:50
:welcome: optimistin (ein hübscher Name!),
Deine freundlichen Worte über das forum freuen mich natürlich - Danke!

Zu Deiner ersten Frage:
Natürlich kannst Du jederzeit auf Sozialleistungen wie das Alg II verzichten. Dazu genügt eine einfache Mitteilung an die ARGE.
Allerdings solltest Du überlegen, ob das klug ist, und zwar wegen Deiner Krankenversicherung. Ein auf zwei Monate befristeter Job ist nämlich - unabhängig vom Lohn - "geringfügig" und deswegen nicht sozialversicherungspflichtig. Sogar wenn wegen der Einkommensanrechnung nur 1 € Alg II übrigbliebe, wärest Du als Alg II-Bezieherin kostenlos krankenversichert. Wenn Du auf das Alg II verzichtest, fällt das weg und Du musst selbst für Deine Krankenversicherung sorgen. Deswegen wäre es vernünftig, wenn Du das genau durchrechnest.

Zu Deiner zweiten Frage:
Das lässt sich ohne genauere Angaben nicht ausrechnen. Bei Haushaltsgemeinschaften sind die Freibeträge nämlich andere als bei Bedarfsgemeinschaften. Ungefähr kannst Du Deinen Freibetrag ausrechnen:
(622 € + Dein Anteil an den Kosten der Wohnung) x 1,5 = Freibetrag
Nur wenn Dein Nettoeinkommen (wobei auch Werbungskosten wie z.B. Fahrtkosten zum Arbeitsplatz abzuziehen sind) über diesem Freibetrag liegt, wird angenommen, dass Du Deinen Eltern etwas abgeben kannst, und dieser Betrag wird dann den Eltern als Einkommen angerechnet, also von ihrem Alg II abgezogen.

Zu Deiner dritten Frage:
Bei der weiss ich leider nicht, ob ich sie richtig verstehe; vielleicht ist das ein kleines Sprachproblem. Wenn Dein Job von vornherein auf zwei Monate befristet ist, brauchst weder Du noch der Arbeitgeber ihn kündigen. Befristung heisst: nach den zwei Monaten ist automatisch Ende. Oder ist es eigentlich ein unbefristeter Job, den Du aber nach zwei Monaten kündigen willst? Das wäre allerdings problematisch, weil Du wegen der Kündigung Sanktionen bekommst. Ein von vornherein befristeter Vertrag ist aber unproblematisch, also solltest Du den Vertrag auch so mit Befristung abschließen.

optimistin
12.09.2005, 18:03
Hi Stephan,

also danke erstmal für die schnelle Antwort. Mit der letzten Frage meinete ich, wie lange ich Zeit habe um beim Jobcenter das ALG II zu kündigen. :-)

Außerdem noch eine andere Frage: Mal angenommen ich verzichte wirklich auf ALG II bis ich von meinem Auslandsaufenthalt zurück komme. Habe ich dann Anspruch auf die gleichen Vergünstigungen (Familienversicherung, da ich bei meinen Eltern wohne etc.). Zum Aufenthalt im Ausland: Ich kriege sicherlich kein ALG II wenn ich mich 3 Monate oder mehr im Ausland (ausserhalb Europas) aufhalte ohne die Begründung, dass ich dort nach Arbeit suche, oder? Daher würde mir das Jobcenter meinen Anteil der Familienversicherung sicherlich nicht bezahlen und ich müsste ihn aus eigener Tasche bezahlen. Mal angenommen ich leiste dort gemeinnützige Arbeit (freiwilliges soziales Jahr etc.) oder mach dort einen Sprachkurs etc., wäre dies für das Jobcenter ein Grund mir weiterhin ALG II zuzahlen (ich würde dafür natürlich Beweise vorlegen)?

Diese Frage ist natürlich an jeden gerichtet, der sie beantworten kann, also nicht von der Anrede oben verwirren lassen. :D

StephanK
12.09.2005, 18:17
Ach so! Das heisst dann nicht kündigen, sondern verzichten - und geht jederzeit. Du brauchst nur dem Job-Center mitteilen, dass Du auf den weiteren Bezug von Alg II verzichtest.
Allerdings wird Alg II immer im voraus, also am Monatsanfang für den dann gerade angefangenen Monat gezahlt. Wenn Dein Job am 1.10. anfängt, wäre es vernünftig, das möglichst bald zu klären, damit die Zahlung vor Oktober eingestellt wird - und das dauert ein Weilchen, weil die Software, mit der das Job-Center arbeitet, schlecht ist. Wenn Du das erst später machst, wird vielleicht noch für den Oktober Alg II überwiesen, und alles muss später rückgängig gemacht werden. Das ist umständlich und viel Schreibkram.
Also drei oder vier Wochen im voraus wäre wohl sinnvoll.

optimistin
12.09.2005, 18:50
Hab das Posting im Nachhinein erweitert und in der Zeit hast du schon geantwortet. Wäre sehr lieb wenn du (Stephan) oder ihr nochmal nach oben scrollen könnt :oops: :-) Danke!