Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einstufung als Bedarfsgemeinschaft und Rückforderung
Hallo,
mein ALGII wurde ab Juli von 560,-€ auf 107,-€ gesenkt, da meine lebenspartnerin als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mehr verdient hat.
Wir hatten das im Januar nicht angegeben, weniger bewusst, aber wir haben schon immer getrennte Konten und irgendwie hat keiner dran gedacht.
Ich mußte damals 1500,-€ nachzahlen, was ich auch (mit Widerspruch, da mir keine Berechnungsgrundlage genannt wurde und ich
die Höher der Summe nicht nachvollziehen kann ) vollständig getan habe.
Ausserdem sollte meine Partnerin die Lohnscheine monatlich abgeben, da Ihr Lohn nicht jeden Monat gleich hoch ist.
Das haben wir auch immer getan. Jetzt wurde mir mitgeteilt, das mir die 107,-€ von Juli bis Oktober nicht zustehen, und ich das geld zurückzahlen soll.
Ich weiß zwar nicht wie, denn die 107,-€ monatlich sind für den Lebensunterhalt drauf gegangen.
Nun ist meine Partnerin ab November selbst arbeitslos und die Einkommensverhältnisse ändern sich rapide, so dass ich wieder ALG II kriegen müsste.
Heute kam nun ein Brief von der AOK, mit der Mitteilung, das ich meine Karte zurücksenden soll, da ich seit Anfang Juli nicht mehr versichert bin.
Was nun?
Ich weiß nicht mehr weiter.
Gruß
waldy
Hallo Waldy,
meines Wissens nach trifft hier:
Ich weiß zwar nicht wie, denn die 107,-€ monatlich sind für den Lebensunterhalt drauf gegangen.
zu daß deine Partnerin zuviel verdient hat, und nicht DU, sondern sie dieses zuviel ausgezahlte Geld für eure BG an die ARGE wieder zurückzahlen muß.
- so blöd dies nun auch ist.
- auch ist es meinens Wissens nach so, daß wenn einer der Partner in der BG soviel verdient das man aus der BG herausfällt auch die Versicherung bei der Krankenkasse übernehmen muß.
-was widerum auch nicht schön ist.
- sollte ich mich irren, oder jemand andere Erfahrungen hier gemacht haben, bitte richtigstellen.
Gruß
border
Hallo border,
es geht in meinem Fall nicht um besonderen Reichtum, den meine Partnerin verdient hat. Es geht um Beträge zwischen 1100,-€ und 1300,-€ netto, die sie raus gekriegt hat. Bei knapp 600,-€ Miete und einer Tochter ihrerseits, welche studiert und noch zu Hause wohnt, die aber offenbar nicht zählt und die eine oder andere Geldspritze notwendig hat, kann man davon ausgehen, das auch bei Ihr unterm Strich nichts übrig bleibt.
Gruß
waldy
StephanK
29.10.2006, 11:01
"Bedarfsgemeinschaft" bedeutet leider, dass Ihr Euch alle drei auf ein äußerst bescheidenes Leben einstellen müsst. D.h. es geht in der Tat nicht um die Frage nach der Verteilung von Reichtum, sondern um die nach der Verteilung von Armut.
Es trifft zu, dass die Tochter wegen ihres Status als Studentin kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist. Wenn Sie noch kein BAföG beantragt hat, sollte sie das tun, um ihren Unterhaltsbedarf zumindest teilweise dadurch zu decken. Beim BAföG findet auch eine Einkommensanrechnung des Elternteils statt; der dabei angerechnete Betrag (der aus dem BAföG-Bescheid hervorgeht) wird dann bei der Einkommensanrechnung für's Alg II herausgerechnet (weil er ja nur einmal zur Verfügung) steht. Deswegen sollte zuerst ein BAföG-Antrag gestellt werden!
Ob die Miete im Hinblick auf Alg II als "angemessen" gilt, kann ich nicht einschätzen. Jedenfalls könnte dort ein Problem liegen, wenn die tatsächliche Miete nicht als Kosten der Unterkunft anerkannt wird. Das ist aus dem Alg II-Bescheid herauszulesen.
Wenn auch dann kein Alg II-Anspruch besteht, lässt das Problem mit der Krankenversicherung sich vermutlich nur so lösen, dass Du im Bedarfsfall Krankenhilfe nach dem SGB XII, also beim Sozialamt beantragst; das ist dann anstelle von Krankenversicherung, aber mit fast den gleichen Leistungen wie für Kassenpatienten.
Diesen Weg hat jedenfalls das sächsische Landessozialgericht gewiesen, siehe hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=458).
Danke für die Ausführungen.
Das BaFöG ist schon beantragt. Nur besteht vom leiblichen Vater Unterhaltspflicht,welcher aber nicht zahlt, ein ewiger Rechtsstreit zieht sich hin.
Dadurch wird das BaFöG nur unregelmäßig gezahlt, was wiederum letztlich einen Mehrbedarf für die Mutter bedeutet,
da sie Ihre Tochter nicht total auf dem Trocknen sitzen lassen kann und ich logischerweise erst an zweiter Stelle komme.
Allerdings ist trotz Meldung bei der ARGE nie eine Rechnungspostition Tochter aufgetaucht.
Was auch noch problematisch wird ist die Tatsache, das ich hier öfters von einer 3-Monatsfrist lese,
in der man sich nach Ablehnung von AGB II bei der Krankenkasse zwecks Weiterversicherung melden muß.
Ich habe am 10.10.06 den Bescheid erhalten, das ich die 107,-€ rückwirkend zurückzahlen muß, was aber dann eindeutig eine Falschberechnung der ARGE war,
da die geforderten Unterlagen regelmäßig erbracht wurden. Nirgendwo ein Hinweis darauf, das jetzt kein Versicherungsschutz mehr besteht.
Wenn man das erste Mal im Leben in dieser Situation ist, denkt man nicht an alles.
Gestern, 28.10.06 nun die Bitte der Krankenkasse, meine Chipkarte zurück zu senden, da ich seit Juli nicht mehr bei der AOK versichert bin.
Das ist doch irre.
Muß mich nochmal melden.
Habe heute meine Krankenkasse angerufen und wollte wissen, wann ich genau durch die ARGE abgemeldet wurde.
Am 01.07.2006. Am 10.07.2006 habe ich einen Bewilligungsbescheid über 107,-€ monatlich erhalten.
Zwischenzeitlich wurde sogar meine Partnerin auf Ihrer Arbeitsstelle von der ARGE angerufen,
weil die einen monatlich zu erbringenden Lohnschein verschmissen hatten.
Am 10.10.2006 erhielt ich dann den Aufhebungsbescheid über den Zeitraum 01.07.2006 - 31.10.2006.
Die einzige, die entgegenkommend war, ist die AOK, die mich trotz überschrittener 3-Monatsfrist rückwirkend freiwillig versichert hat.
Ich habe mir am 01.11. einen Termin bei der ARGE geholt. Ich muß jetzt 500,-€ an die AOK zahlen, die ich nicht habe und 750,-€ an die ARGE zurückzahlen,
die ich auch nicht mehr habe. Meine Partnerin erhält ab November 750,-€ ALG I.
Ich werde mir jetzt einen Anwalt nehmen, weil ich in diese Lage eindeutig durch die Schuld und Unfähigkeit der ARGE gekommen sind.
Ansonsten sollen die mich einlochen, ich sitze das lieber im Knast ab, als für die Rückzahlung noch Kredite aufnehmen zu müssen,
welche ich wiederum nicht erhalte, weil ich mittellos bin.
Ich hatte noch nie im Leben Schulden, jetzt drückt mir dieser Moloch welche auf.
waldy
So, für alle die es interessiert. Waren gerade bei der ARGE.
Die hatten Computerausfall. Aber die Dame war vorbereitet und unsere Unterlagen da. Fazit:
Tochter meiner Lebenspartnerin trotz Angabe nicht berücksichtigt.
Da die Partnerin monatlich unterschiedlich verdient, was der ARGE bekannt ist, wurde der Monat mit dem höchsten Verdienst genommen und für alle Monate zur Berechnung herangezogen, minimiert schließlich den Verwaltungsaufwand.
Bis auf diesen Monat besteht sonst weiterhin Anspruch auf ALG II, wenn auch nicht viel, aber die Pflichtversicherung ist gedeckt.
Das Problem, das ich erstmal in Vorkasse gegenüber der AOK gehen muß, bleibt aber.
Die Unterlagen, welche ich zur Neuberechnung des ALG II vor 14 Tagen eingereicht habe (persönlich), sind auch verschwunden.
Folgendes bleibt für mich unterm Strich: Vorsprache lohnt sich auf jeden Fall ( die Dame war sehr nett, was der Atmosphäre des Gesprächs dienlich war, und hat versprochen, die Sache umgehend zu bereinigen ).
Jeden Bescheid anzweifeln, da wegen nicht vorhandener Nachvollziehbarkeit eine Prüfung unmöglich ist und die gemachten Fehler seiten der ARGE gravierend ausfallen. Und der Hauptverantwortliche für Euer Elend ist die Politik.
Deshalb tretet Eure Abgeordneten und nicht Euren Sachbearbeiter bei der ARGE.
Gruß und danke für die Hilfe
waldy
Hallo Waldy,
Deshalb tretet Eure Abgeordneten und nicht Euren Sachbearbeiter bei der ARGE.
sehr weise gesprochen :sdafuer:, -wobei von Gewalt abzusehen ist.
Gruß
border
wobei von Gewalt abzusehen ist.
Hallo border,
ok, dann bearbeitet Euren Parteien-Gebietsleiter, jeder auf seine Art.
Gruß
wlady
Einen habe ich noch. Heute hat meine Partnerin, bis Ende Oktober 2006 voll im Berufsleben stehend, von der AOK die Nachricht erhalten, das Sie Ihre Gesundheitskarte zurück schicken möchte, da Sie seit 01.07.2006 nicht mehr versichert ist. Ein Anruf bei der AOK klärte uns auf, das Sie von der ARGE abgemeldet wurde. Ich frage mich langsam, wie lange man schon hirntot sein muss, um bei denen mitmachen zu dürfen? He, HartzIVler, das Problem sind nicht wir. Jeder Messie hat mehr Durchblick in seiner Wohnung als die ARGE-Typen in Ihren Bereichen. Dort ist offensichtlich die einzige Einstellungsvoraussetzung absolute Inkompetenz. Wir werden ständig genötigt, uns für die Dämlichkeiten dieser ARGE rechtfertigen zu müssen. Irgendwann ist das Maß voll. Auch bei denen schützt Blödheit vor Schaden nicht. Jetz schreibe ich die erste Dienstaufsichtsbeschwerde. Frau Pürsten, es wird ein kalter Winter.
waldy
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