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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : arbeitslos,trainingsmassnahme korrekt?


schnatzi
12.09.2005, 23:17
hallo ihr lieben :P

kleines vorwort :
ich war 13 jahre in einem unternehmen fest angestellt und bin aber irgendwie nicht weiter gekommen,des heisst ich wollte noch ein bischen beruflich vorankommen und bin deshalb nach den 13 jahren in ein anderes bundesland gezogen,und habe dort 1 jahr als filialleiterin gearbeitet,natürlich befristet,die folge war logischer weise,das man mich nach einem jahr nicht weiter beschäftigen konnte,mit dem argument man müsste die personalkosten senken und ich wäre zu teuer.jetzt bin ich seit mai arbeitslos!
nun hatte ich mich mit einem privaten arbeitsvermittler getroffen,der hatt leute gesucht für einen lebensmitteldiscounter!
jetzt meinte er : wenn die firma interesse hatt,dann müsste ich eine trainingsmassnahme in die firma machen die sich auf 4- 6 wochen beläuft,natürlich unbezahlt!
ist das rechtens?ich meine nach 6 wochen sagen die,die nehmen mich nicht,hatten sie eine billige arbeitskraft,zumal ich ja eh aus dieser branche komme!das machen die dann mit 30 leuten und sind ohne was zu zahlen übers jahr gekommen!
könnt ihr mir dazu was sagen?

ich danke euch,lg schnatzi

StephanK
13.09.2005, 08:39
Hallo schnatzi,
mit "Trainingsmaßnahmen" und "Praktika" wird leider viel Missbrauch getrieben, den Du auch ganz richtig witterst.
Nun ist man als Arbeitsloser leider nicht in der Situation, Chancen auf einen Arbeitsplatz von vornherein auszuschlagen. Trotzdem sollte man sich nicht ausbeuten lassen.
Es kommt auf die genaue Vertragsgestaltung an. Wenn nach erfolgreicher Absolvierung der "Trainingsmaßnahme" ein verbindlicher Anspruch auf Einstellung (= auf Abschluss eines Arbeitsvertrages) vorgesehen ist, kann man sich auf so etwas einlassen, obwohl der gleiche Effekt (Arbeitgeber kann jemanden feuern, wenn er sich als ungeeignet erweist) auch durch die Vereinbarung einer Probezeit in einem regulären Abeitsvertrag zu erzielen ist und eigentlich diese Vertragsgestaltung gewählt werden sollte. Natürlich müssen dann klare Kritierien dafür im Vertrag stehen, unter welchen Voraussetzungen die "Trainingsmaßnahme" als "erfolgreich abgeschlossen" gilt.
Wenn das ganze aber völlig unverbindlich ist, Du also sechs Wochen für lau arbeiten sollst und danach der Arbeitgeber einfach kalt lächelnd sagen kann "das war's - schönen Dank!", selbst wenn Du dort sehr erfolgreich gearbeitet hast, dann solltest Du Dich meiner Meinung nach nicht darauf einlassen. Das würde dann äußerst verdächtig danach riechen, dass sechs Wochen kostenlose Arbeit gleichsam erschlichen werden.

Wahrscheinlich wäre es auch ratsam, wenn Du diese Frage noch mit der Arbeitsagentur besprichst.