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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beschreibung Maßnahme in EGV


oo0*0oo
19.09.2010, 12:45
Hallo,

ich habe schon ganz oft gelesen das in der EGV die Maßnahme genau beschrieben sein muss sonst ist es nicht rechtens.
Nur leider habe ich noch kein Bsp. gesehen wie das auszusehen hat das eine Maßnahme genau beschrieben ist.:confused:
Kann mir vlt. bitte jemand helfen?
mfg
:danke:

Kedeli
19.09.2010, 18:34
Hallo,

ich habe schon ganz oft gelesen das in der EGV die Maßnahme genau beschrieben sein muss sonst ist es nicht rechtens.
Nur leider habe ich noch kein Bsp. gesehen wie das auszusehen hat das eine Maßnahme genau beschrieben ist.:confused:
Kann mir vlt. bitte jemand helfen?
mfg
:danke:

Beispiel aus meiner:


1. Ihr Träger für Grundsicherung ARGE K...... unterstützt Sie mit folgendenden Leistungen zur Eingliederung
1. Er emöglicht Ihnen die Teilnahme an der ESF-Maßnahme "Handwerk Aktiv" beim K......,Adresse von 20.09.2010 bis 01.07.2011. (§ 16 SGB II i. V. m. § 46 SGB III) Auf die entsprechenden Unterlagen wird verwiesen.


Hast Du Unterlagen zu der Maßnahme. Wenn ja, musste wohl hin. Die EGV ist ja sowieso mit RFB und zur Not kriegste dann von der Arge das Ganze (also die Maßnahme) per Bescheid.

oo0*0oo
20.09.2010, 09:05
hay,
hab ja schon die egv.
da steht aber nur drin :
maßnahme "praxiscenter"
beginn...
dauer 6 monate
maßnahmenummer...

das wars.
also meines erachtens nicht genau beschrieben.
bloß wie müsste es beschrieben sein?

Pharao
20.09.2010, 13:07
Hi,

was müsste den deiner Meinung nach doch erwähnt werden ? Außerdem, wenn dein SB meint das das Hilfreicht für dich wäre, dann wirst du dich da wohl schwer gegen wehren können, den im Nofall kommt es eben dann als Verwaltungsakt.