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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnung zu klein, Umzug ?


LordVader
19.09.2010, 16:08
Hallo zusammen

Wir haben folgendes Problem.

Durch die Geburt unseres Kindes ist unsere 71 Quadratmeter Wohnung mit nun mehr 4 Personen natürlich zu klein.
Uns fehlt ein Kinderzimmer.
Derzeit schläft unsere Kleine noch im Schlafzimmer mit uns.Aber demnächst braucht Sie natürlich ein eigenes Zimmer.Denn das Schlafzimmer ist gerade mal 10 Quadratmeter groß.Selbst jetzt ist es eigentlich schon eine Zumutung in diesem kleinem Raum zu dritt zu schlafen.Dort steht ja unser Bett, das Bett unserer Tochter und ein Kleiderschrank.
Wir können und wollen auch nicht die Kleine ins Kinderzimmer von meinem Sohn stecken.Denn er geht ja zur Schule und das wäre nicht so schön.
Ausserdem ist es ja ein Mädchen.
Eine Möglichkeit in dieser Wohnung zu bleiben gibt es nicht.

Wir sind nun auf der Wohnungssuche.Sind auf fündig geworden.
Es ist eine 83 Quadratmeter Wohnung mit 2 Kinderzimmern.
Das Problem ist aber das es eine Wohnung in einem 2 Familienhaus ist.
Wobei die Kaltmiete gerade mal 450 Euro beträgt.Vergleichbare Wohnungen kosten bei uns im Schnitt zwischen 400-600 Euro kalt.

Welche Vorraussetzungen muss man erfüllen um umziehen zu dürfen?

Kann das Arbeitsamt uns den Umzug trotz der geschilderten Situation ablehnen?

Übernimmt das Arbeitsamt die Kosten(incl.Renovierung/Tapeten) für den Umzug?

Und wie müsen wir das nun vorgehen?
Gibt es speziele Antragsvordrucke?Was muss man alles machen?
Kommt ein Gutachter des Arbeitsamtes raus und schaut wie wir leben?

Würde mich über eine Antwort freuen.

PS.Bekommen Harz4.

LG
LordVader

ela1953
19.09.2010, 19:41
Das Problem ist aber das es eine Wohnung in einem 2 Familienhaus ist.

Ich sehe das eher als Vorteil an. Die Nebenkosten sind in solchen Wohnungen meist niedriger wie in Mehrfamilienhäusern.

Meine Töchter wohnen auch in solchen Häusern, allerdings ohne den Vermieter.

Wobei die Ältere vorher in einem Haus mit den Vermietern gewohnt hat. Sie wäre auch dort nicht ausgezogen, wenn die 50 m² entsprechend mit der Anzahl der Bewohner gewachsen wären.

LordVader
20.09.2010, 06:04
Ich sehe das eher als Vorteil an. Die Nebenkosten sind in solchen Wohnungen meist niedriger wie in Mehrfamilienhäusern.



Das habe ich mir auch schon gedacht.Und ob der Vermieter mit im Haus wohnt ist mir im Grunde egal.
Kann ja auch Vorteile haben.Bei Problemen zum Beispiel wäre er ja gleich an Ort und Stelle.

Aber...
Welche Vorraussetzungen muss man erfüllen um umziehen zu dürfen?

Kann das Arbeitsamt uns den Umzug trotz der geschilderten Situation ablehnen?

Übernimmt das Arbeitsamt die Kosten(incl.Renovierung/Tapeten) für den Umzug?

Und wie müsen wir das nun vorgehen?
Gibt es speziele Antragsvordrucke?Was muss man alles machen?
Kommt ein Gutachter des Arbeitsamtes raus und schaut wie wir leben?

Pharao
20.09.2010, 12:09
Hi,

hier mal ein Link zu Thema aus der Hilfe/FAQ`s ==> Was bei einem Umzug unter ALG II-Bezug zu beachten ist (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_umzug)

LordVader
21.09.2010, 10:03
Hi,

hier mal ein Link zu Thema aus der Hilfe/FAQ`s ==> Was bei einem Umzug unter ALG II-Bezug zu beachten ist (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_umzug)


Ja.Danke.Das hat mir schon mal ein wenig weiter geholfen.