sakem
29.10.2006, 00:38
Hallo,
meine Freundin hat bis Mitte 2006 ALG I bekommen. ALG II wurde nicht beantragt, weil das Arbeitsamt ihr vorgerechnet hat, das bei ihrem vorhandenen "Vermögen" kein Anspruch besteht.
Seither zahlt sie also ihre Krankenversicherung mit mtl. 125,00 Euro selbst.
Sie wohnt mit jemandem zusammen, der mtl. ca 1900 netto verdient.
In einem anderen Thema bin ich darauf gestoßen, wenn aufgrund zu hohem Einkommens des anderen in einer Bedarfsgemeinschaft ALG II abgelehnt wird, besteht Pflichtversicherung in der Krankenkasse desselben. Gilt das dann auch in diesem Fall und würde sich also ein Antrag auf ALG II lohnen, um so wenigstens eine reelle Krankenversicherung zu bekommen? Den KKbeitrag zahlen z.Zt. ihre Eltern.
meine Freundin hat bis Mitte 2006 ALG I bekommen. ALG II wurde nicht beantragt, weil das Arbeitsamt ihr vorgerechnet hat, das bei ihrem vorhandenen "Vermögen" kein Anspruch besteht.
Seither zahlt sie also ihre Krankenversicherung mit mtl. 125,00 Euro selbst.
Sie wohnt mit jemandem zusammen, der mtl. ca 1900 netto verdient.
In einem anderen Thema bin ich darauf gestoßen, wenn aufgrund zu hohem Einkommens des anderen in einer Bedarfsgemeinschaft ALG II abgelehnt wird, besteht Pflichtversicherung in der Krankenkasse desselben. Gilt das dann auch in diesem Fall und würde sich also ein Antrag auf ALG II lohnen, um so wenigstens eine reelle Krankenversicherung zu bekommen? Den KKbeitrag zahlen z.Zt. ihre Eltern.