PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bezüge während Anhörungsverfahren läuft


Nora78
20.09.2010, 15:20
Hallo zusammen!

Momentan läuft bei mir grade ein Anhörungsverfahren ob evtl. eine Sperrzeit von 3 Wochen eintritt.

Im Anschreiben zur Anhörung steht ganz klar, dass Zahlungen eingestellt wurden um Überzahlung zu vermeiden.
Ist das korrekt? Denn eine Woche des laufenden Monats steht mir ja definitiv zu. Warum wird dieses Geld also erstmal einbehalten?

Danke!

Step
20.09.2010, 15:46
Denn eine Woche des laufenden Monats steht mir ja definitiv zu. Warum wird dieses Geld also erstmal einbehalten?Die eine Woche, die Dir zusteht, wird nachgezahlt, wenn über die Sperrzeit entschieden wurde. Warum das so ist? Keine Ahnung. Vielleicht wird es ja gezahlt. Da bleibt nur abzuwarten.

Im §144 (2) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html) heißt es eindeutig:

(2) Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, oder, (...)

Man will hier sicherstellen, daß man nach Feststellung einer Sperrzeit nicht seinem Geld hinterherläuft, denn wenn jetzt gezahlt wird, müßte man es zurückfordern.

Nora78
20.09.2010, 15:55
...Sperrzeit wäre dann also ab dem 6. oder wenn es heißt ab dem Tag NACH wäre es der 7.9.!!
Nun werden ja laut dieser Aussage auch die 5 bezw. 6 Tage vor der Sperrzeit erstmal einbehalten.
Das ist nicht verständlich!

Pharao
20.09.2010, 16:00
Hi,

kläre das doch mal mit deinem SB ab. Es bringt doch jetzt nichts hier zu Diskutieren ob man damit Einverstanden ist oder nicht.

Step
20.09.2010, 16:00
...Sperrzeit wäre dann also ab dem 6. oder wenn es heißt ab dem Tag NACH wäre es der 7.9.!!Wann hättest Du bei der Maßnahme erscheinen sollen? Am 6.9.? Dann würde die Sperrzeit am 7.9. beginnen.

Nun werden ja laut dieser Aussage auch die 5 bezw. 6 Tage vor der Sperrzeit erstmal einbehalten.
Das ist nicht verständlich!Wie gesagt, das sind doch jetzt ungelegte Eier. Vielleicht bekommst Du das ja und vielleicht ist bis dahin ja auch über die Sperrzeit entschieden worden.

Von wieviel Euro netto reden wir denn hier für die 6 Tage ?

Man hätte ja auch ALG II beantragen können, auch wenn man sich zur Antragsfristwahrung einfach nur den Antrag bei der ARGE abgeholt hätte. Dann hättest Du Anfang Oktober Anspruch auf einen Vorschuß gehabt, wenn sich ein Anspruch ergeben hätte.

Nora78
20.09.2010, 16:12
Genau, Sperrzeit beginnt am 7.9. und wir reden von 232 Euro für 6 Tage.