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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muss alleinerziehender Vater Vollzeitstelle annehmen?


bubbi42
29.10.2006, 12:25
Hi zusammen ,
Leider bin ich vor einigen Monaten arbeitslos geworden habe erst ALG 1 bekommen und beziehe nun ALG II , habe vorher immer 6 std. am Tag gearbeitet also Teilzeit weil es anders nicht wegen meinem Sohn mit der betreuung funktioniert hätte.

Ich habe dann eine einladung zum Jobcenter bekommen und dort meinte die zuständige sachbearbeiterin , Herr ***** eigentlich weiss ich nicht warum sie zu mir eigeladen sind da ich sie nur auf Teilzeit zu vermitteln sind , sie wollte die sache dann zu einem Fallmanager weitergeben und ich sollte einen neuen Termin bekommen , was natürlich nicht passiert ist.

Gestern habe ich einen Brief bekommen .

Sehr geehrter Herr *******
wir freuen uns , ihnen folgenden Arbeitsplatz vorschlagen zu können.
Arbeitszeit : Vollzeit.

Hä der eine sagt so der andere sagt so ?
Ich bin in keinster weise abgeneigt arbeiten zu gehen , allerdings bin ich alleinerziehender Vater ( mein Sohn ist 7 ) und geht in die 2 Klasse , betreung könnte in der schule nur bis 13.40 uhr sichergestellt werden.
Danach hätte ich niemanden der meinen Sohn betreuen könnte , habt ihr eine Idee was ich machen kann ?
Muss ich diese Vollzeitstelle nehmen oder kann ich auch auf Teilzeit bestehen ?

ps : schreiben kam gestern : 28.10.2006 aber als eintrittsdatum steht da der 27.10.2006 drin ist das richtig so ?

Die Ägypter
29.10.2006, 15:30
Leider bin ich vor einigen Monaten arbeitslos geworden habe erst ALG 1 bekommen und beziehe nun ALG II , habe vorher immer 6 std. am Tag gearbeitet also Teilzeit weil es anders nicht wegen meinem Sohn mit der betreuung funktioniert hätte.

Bei ALG I gelten andere Regeln als bei ALG II --> jetzt musst du nachweisen, dass dir eine solche Kinderbetreuung nicht möglich ist, dazu gleich mehr



Hä der eine sagt so der andere sagt so ?
Ich bin in keinster weise abgeneigt arbeiten zu gehen , allerdings bin ich alleinerziehender Vater ( mein Sohn ist 7 ) und geht in die 2 Klasse , betreung könnte in der schule nur bis 13.40 uhr sichergestellt werden.
Danach hätte ich niemanden der meinen Sohn betreuen könnte , habt ihr eine Idee was ich machen kann ?


Ja.

1) Bemühe dich schriftlich nachweisbar um Kinderbetreuung nachmittags bei Kitas etc. Adressen kann hier ggf. das Jugendamt mitteilen.

2) Stell bei der ArGe einen konkreten Antrag, das du für die Nachmittagsstunden eine Kinderbetreuung (und auch die Finanzierung dafür!) benötigst um Vollzeit arbeiten zu können. Beziehe dich auf die mündlichen Gespräche dazu. und reiche den Antrag gegen Empfangsbeleg ein.....

Stell dich dann aber auch darauf ein, dass du eine Kinderbeteuung erhalten wirst.....

Im konkreten Fall würde ich eine Extrakopie des Stellenvorschlages machen - Siehe weiter unten - und den dann mit einreichen und thematisieren.



Muss ich diese Vollzeitstelle nehmen oder kann ich auch auf Teilzeit bestehen ?

Im Gesetz steht dazu nicht, ob man zur Vollzeitarbeit verpflichtet ist, ist wohl Ermessenssache des SB =?



ps : schreiben kam gestern : 28.10.2006 aber als eintrittsdatum steht da der 27.10.2006 drin ist das richtig so ?


Was steht sonst in dem Stellenvorschlag = grundsätzlich veraltet? Welches Datum dort aufgedruckt vor dem eigentlichen Text?

Hast du den Briefumschlag noch? Steht da das Datum drauf (Poststempel)

Ansonsten... ich notiere mir auf alle Behördenbriefe: Posteingang am:........! Und tackere den Umschlag auch hinten mit ran....

Wenn eine Telefon-Nummer hinterlegt ist, dort anrufen und fragen ob Bewerbung noch erwünscht ist - gelben Klebezettel rantackern: Bei FA XYZ am................. um ............... Uhr angerufen - gesprochen mit Herrn/Frau................. und was besprochen wurde = Stelle besetzt, Bewerbung in Schriftform bis.............., Persönliche Vorsprache am.......

Kopie davon machen und nachweisbar (gesammelt mit anderen "Vorschlagskopien) irgendwann bei der ArGe vorlegen (Vorlage bestätigen lassen).

Das veraltete Stellen geschickt werden, kann Zufall oder Schlamperei sein, wobei ich eher auf "Drückerei" tippe.... Daher.... gewöhne dir an, alles dokumentiert zu vollziehen - alles mit Nachweis - nichts nur auf mündliche Zusicherung veranlassen etc.