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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung Mietvertrag - Mietbescheinigung


eibajo
23.09.2010, 10:23
Habe folgende Frage: Mieter (+30 Jahre alt), bei Abschluß des Mietvertrages 2008 ALG2 Empfänger (Miete wurde vom Amt direkt an Vermieter überwiesen). Im Juli 2010 Arbeit bei Zeitarbeitsfirma aufgenommen (sehr gute Bezahlung). Miete August und September nicht bezahlt, daraufhin fristlose Kündigung, hilfsweise ordnungsgemäße Kündigung zum 30.11.2010 vom Vermieter erhalten. Seit 01.10.2010 wieder ohne Arbeit, d.h. ALG 2 -Antrag. Nun muß natürlich die Mietbescheinigung ausgefüllt werden. Wie verhält es sich denn nun mit den rückständigen Mieten? Würden die evtl. von der Arge übernommen und damit die Kündigung hinfällilg?

Step
23.09.2010, 10:31
Nun muß natürlich die Mietbescheinigung ausgefüllt werden.Es muß keine Mietbescheinigung ausgefüllt werden. Alle Angaben dazu stehen auch im Mietvertrag, den die ARGE ja noch haben muß.

Eine Mietbescheinigung ist eine unzulässige Dritterhebung von Daten. Benutze mal die Suchfunktion des Forums, da solltest Du Einiges zu finden, denn das Thema wurde hier schon mehrfach diskutiert.

Weiterhin ist eine Wohnungskündigung nach einem so kurzen Mietrückstand auch anfechtbar bzw. schwer durchzusetzen.

Wie verhält es sich denn nun mit den rückständigen Mieten? Würden die evtl. von der Arge übernommen und damit die Kündigung hinfällilg?Man könnte hier ein Darlehen bei der ARGE beantragen. Man kann aber auch versuchen, sie als Mietrückstand erstattet zu bekommen, da anderenfalls Wohnungslosigkeit droht, was die ARGE verhindern muß.

aln-kenner
23.09.2010, 10:58
An der Kündigung ist nichts mehr zu rütteln, selbst die fristlose ist rechtens.

Das BGB ist bei Mietverträgen hier recht eindeutig.
§543 Abs.2 Nr.3a (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__543.html) i.V.m. §569 Abs.3 Nr.1 BGB (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__569.html)

Sobald man also mehr als 2 MM nicht zahlt ist die Berechtigung zur Kündigung gegeben.

Bei Wohnraum gibt es eine Besonderheit:
Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine nach Satz 1 unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist.§569 Abs.3 Nr.2 BGB (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__569.html)

Jetzt hierzu:
Man könnte hier ein Darlehen bei der ARGE beantragen. Man kann aber auch versuchen, sie als Mietrückstand erstattet zu bekommen, da anderenfalls Wohnungslosigkeit droht, was die ARGE verhindern muß. Dies ist fest geregelt.
Sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.§22 Abs.5 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html)

Das heißt es wäre im Regelfall die Übernahme als Darlehn, der gegen die RL aufgerechnet wird Möglich.

Hierdurch würde die Kündigung somit unwirksam werden.

daraufhin fristlose Kündigung, hilfsweise ordnungsgemäße Kündigung zum 30.11.2010Hups, das hatte ich überlesen.

Ich würde mir schonmal eine neue Wohnung suchen.
Hat der Vermieter eine fristlose Kündigung und außerdem noch eine ordentliche Kündigung aus gleichem Grunde ausgesprochen, bleibt die ordentliche Kündigung. Diese ordentliche Kündigung wird durch entsprechende Zahlung nach dem Gesetz nicht automatisch unwirksam. Das kann nur dann der Fall sein, wenn die Nichtzahlung der Miete vom Mieter nicht verschuldet ist.

Sie ist aber durch den Mieter verschuldet soweit ich es verstehe.

Hier (http://www.kostenlose-urteile.de/BGH-Zur-Kuendigung-des-Vermieters-wegen-Zahlungsverzugs-des-Mieters.news182.htm) entsprechendes BGH Urteil zu dieser Rechtsgestaltung.

Pharao
23.09.2010, 16:44
Hi eibajo,

darf man mal fragen warum du die Miete nicht gezahlt hast ? Du hast doch in dem Zeitraum gut verdient ? Gab es Mahnungen vom Vermieter ? Warum darauf nicht reagiert ?

Papabär
23.09.2010, 17:56
Hi,

... Gab es Mahnungen vom Vermieter ? Warum darauf nicht reagiert ?

selbst ohne Mahnung wär´ die Fristlose wirksam. Da gab´s mal´n Urteil zu, welches ich nur leider grad´ nicht finde. Wenn ich mich recht erinnere hieß es in der Begründung, daß die Mietzahlung - da Bringeschuld - auch ohne Mahnung in Verzug ist.

Die hilfsweise fristgemäße Kündigung ist eine Standartformulierung, die heute von den meisten Rechtsanwälten empfohlen wird. Ob die frstgemäße Kündigung nach Ausgleich der komplette Mietschulden weiterhin gültig bleibt weiß ich ehrlich gesagt nicht, zumindest ist mir kein Fall bekannt, in dem ein Vermieter (beim ersten Mal) darauf bestanden hätte.

Vorsichtshalber würde ich mich an Deiner Stelle wirklich nach ´ner neuen Bleibe umschauen (ohne Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bestimmt nicht einfach), denn falls die Bearbeitung Deines Darlehensantrages "wider Erwarten" länger dauert als bis zum angegebenen Räumungstermin solltest Du evtl. Absagen vorweisen können um die drohende Obdachlosigkeit zu untermauern.

Grüßung

sauveteur
23.09.2010, 19:41
Wenn eine Fristlose und eine Hilfsweise Ordentliche Kündigung vom Vermieter an den Säumigen Mieter ergehen, spricht vieles dafür das dieses Mietverhältnis schon vor dem aktuellen Zahlungsrückstand "Belastet" war . .

Eine Rücknhame , selbst durch Unverzügliche Zahlung der Rückständigen Mieten, wird in der Regel zugleich mit Ausgeschlossen.

D.h der Vermieter will diesen Mieter los werden.




sauveteur :cool:

Pharao
23.09.2010, 21:38
Hi,

trotzdem würde mich hier wirklich Interessieren, WARUM man die Miete nicht gezahlt hat, wenn man gerade in Arbeit ist und gut verdient, nach eigenen Aussagen ?

Vielleicht kann mir das ja der Fagesteller mal erklären.


Außerdem finde ich es eben komisch, das evtl keine Mahnung gekommen ist, auch wenn das gültig ist nach der Rechtssprechung, den normal sind da Vermieter schon hinterher und fragen mal nach. Sicherlich, wenn man den Mieter eh los werden will, dann hätte ich auch nix gemacht, aber .....

Step
23.09.2010, 22:35
Außerdem finde ich es eben komisch, das evtl keine Mahnung gekommen ist,Wenn eine Zahlung auf einen Zeitpunkt bestimmt ist, bedarf es keiner Mahnung mehr, um den Schuldner in Verzug zu setzen. Zumindest ist das z.B. bei Handwerkerrechnungen etc. so. Das wurde mal mit der Schuldrechtsreform vor Jahren geändert. Wenn gemahnt wird, dann ist das reine Kulanz des Gläubigers.

Pharao
23.09.2010, 22:48
@ Step,

das ist ja OK, aber normal bzw im Normalfall erkundigt sich der Vermieter mal was da los ist, denn es kann auch auch mal vorkommen das die Bank hier einen Fehler gemacht hat oder was weis ich. Und normal bzw im Normalfall schreibt der Vermieter einen erst mal eine Mahnung, auch wenn die Rechtsprechung das nicht so vorsieht.

Trotzdem, vielleicht kann der Fragesteller ja mir meine Frage beantworten, den ich finde das hier alles etwas merkwürdig. Ein Vermieter hat ja kein Interesse hier ran, immer einen neuen Mieter sich zu suchen, gerade wenn es eben keine Probleme vorab hab, dann verstehe ich eben das Verhalten des Vermieters nicht, den man will normal einen Mieter so lang haben wie es nur geht.

Und vielleicht kann mir der Fragesteller ja auch mal sagen, warum er keine Miete gezahlt hat, gerade wenn er in Arbeit war in dem Zeitraum und gut Verdient hat ?

eibajo
24.09.2010, 09:14
Nun will ich mal zur Aufklärung der Vorgeschichte beitragen. Ich bin der Vermieter und die Kündigung war leider umumgänglich, um meinem Mieter den sogenannten "Schuß vorm Bug" zu versetzen. Im Grunde genommen will ich ihn auch nicht verlieren, weil er mir 1. sympatisch ist und er mir 2. einfach leid tut. Das Problem mit ihm ist seine Unzuverlässigkeit und vor allem die Lügerei. Erst hat angeblich die Firma noch nicht gezahlt, dann hat sein Freund angeblich das ganze Geld vom Konto abgehoben, dann wurde gepfändet, dann hat das mit dem Pfänungskonto-Umschreiben nicht geklappt und und und....
Seit der Kündigung nun kam er zwei mal mit Ratenteilbeträgen an (wenigstens das), so daß nunmehr nur noch die Miete für September aussteht. Und weil er so unzuverlässig ist, bezweifle ich leider auch, dass er überhaupt schon bei der Arge vorstellig war (aber ich kann das ja leider nicht überprüfen). Ich bekomme ihn auch kaum zu greifen, er versteckt sich förmlich vor mir, dabei habe ich ihm wirklich Hilfe angeboten bei seinem Schuldenproblem. Der ist nämlich einfach zu gut, fällt auf jeden Haustürwerber rein und hat demzufolge die blödesten Schulden, wie z.B. aus Zeitschriftenverträgen "Bild der Frau" etc. Aber er kriegt leider überhaupt nichts auf die Reihe, mich graust es schon davor, wenn ich nur überlege, wie meine arme Wohnung wohl aussieht.
Ich möchte mich aber hier herzlich bedanken, denn den Tip mit dem Darlehen werde ich ihm geben (fürchte aber, das wird auch wieder ne langwierige Angelegenheit, bis ich wenn überhaupt, wieder Miete erhalte.

Papabär
24.09.2010, 18:27
Hi,

...Und weil er so unzuverlässig ist, bezweifle ich leider auch, dass er überhaupt schon bei der Arge vorstellig war (aber ich kann das ja leider nicht überprüfen).

als erstes würde ich mich aber trotzdem mal direkt an die Arge wenden (BG-Nr. bereithalten, hilfsweise Name und Geb.-Dat Deines Mieters) und eine Abtretung der Miete verlangen, da die zweckentsprechende Verwendung durch den Mieter ja offenbar nicht gewährleistet ist. Meist landet man zwar erst in einer Telefonzentrale, kann dem SB aber ein "Ticket" schicken lassen ... dieser müsste Dich dann innerhalb von 2 Werktage zurückrufen. In den Fällen wo ich so gehandelt habe wurde meist eine "Anhörung" mit den Mieter einberufen (sprich, der SB hat den Mieter angerufen) und sodann eine Abtretung "von Amts wegen" erfasst. Damit hättest Du zumindest die laufenden Mieten etwas abgesichert.

Wegen der Rückstände kannst du versuchen eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen. Falls das Vertrauensverhältnis soetwas nicht mehr her gibt, würde ich notfalls einen Darlehensantrag selber formlos aufsetzen, den der Mieter in meiner Gegenwart unterschreiben soll und den ich - mit dem Hinweis auf die ausgesprochene Kündigung - selber an das JobCenter senden würde. Wenn der zuständige SB nicht komplett auf stur schaltet sollte das funktionieren.

sauveteur
25.09.2010, 08:33
Aus meiner Erfahrug heraus sollte dir dieser Mieter nicht Leid tun. Menschen dieser Coler leben in Ihrer eigenen Welt und Erzählen Geschichten die schon vom ertsen Anschein her nicht Schlüssig sind, siehe deine genannten Beispiele.
Überlege einmal was es dich Kostet wenn der Schuldner nicht zahlt und der GV in Marsch gesetzt wird.

Dann muss die Wohnung warscheinlich auch noch Wiedervermietbar hergerichtet werden.

Den Titel vom Gericht kannste dir Einrahmen, bekommen wirst du nix.

Keine falsche Scham mit solchen Leuten, solange es immer solch Gutmütige Menschen wie dich, gibt werden die Schuldner auf die gleiche Art und Weise Vorgehen und kleine Vermieter in den Ruin treiben.





sauveteur :cool:

eibajo
25.09.2010, 10:04
Vielen Dank für die fundierten Antworten. Hatte bisher selbst keinerlei Erfahrungen mit Behörden, wie Arge. Werde am Montag dort mal anrufen und wenigstens versuchen, die Oktober- und Novembermiete abzusichern. Gekündigt habe ich ihn ja hilfsweise auch ordentlich zum 30.11. Nur, natürlich wird er nicht räumen, d.h. ich muß Räumungsklage erheben und wieder viel Geld zahlen. Also bin ich wieder so blöd und gebe ihm noch eine Chance. Habe ihm nämlich insgeheim früher Unrecht getan, weil ich dachte, der wäre zum Arbeiten zu faul. Aber in den 2,5 Monaten, wo er bei dieser Zeitarbeitsfirma war, ist er wirklich unentwegt (hat als Altenpflegerhelfer Schichtdienst geschoben) pünktlich abgedüst. Angeblich ist er dann gemobbt worden (kann sein - aber bei seinen vielen Lügen?) Natürlich hat er auch keinerlei Übersicht mehr über seine Schulden (ungeöffnete gelbe Briefe etc), deshalb habe ich ihm ja auch meine Hilfe angeboten. Irgendwie ist man halt versucht, so jungen Menschen halbwegs auf die Beine zu helfen. Nochmals danke - mal sehen, wie es ausgeht.

Step
25.09.2010, 15:53
Hi,
als erstes würde ich mich aber trotzdem mal direkt an die Arge wenden (BG-Nr. bereithalten, hilfsweise Name und Geb.-Dat Deines Mieters) und eine Abtretung der Miete verlangen, da die zweckentsprechende Verwendung durch den Mieter ja offenbar nicht gewährleistet ist.Woher will man die BG-Nummer bekommen? Und wenn man das alles hat, verletzt die ARGE die Datenschutzgesetze, wenn sie aufgrund eines Anrufs von Dritten Auskünfte gibt. Das wäre dasselbe, wenn sich die ARGE ohne Einwilligung des Betroffenen an den Vermieter wenden würde und dieser dann erfährt, daß der Mieter im ALG II-Bezug ist :sdagegen:

Papabär
27.09.2010, 19:28
Hi Step,

Woher will man die BG-Nummer bekommen?

Wenn man die BG-Nr. nicht hat, findet die Arge den Leistungsempfänger auch über den Namen und das Geburtsdatum.

Und wenn man das alles hat, verletzt die ARGE die Datenschutzgesetze, wenn sie aufgrund eines Anrufs von Dritten Auskünfte gibt. ...

Völlig korrekt, ... WENN!... Normalerweise kriegt man ja auch keine Auskunft außer die, die man selbst bereits hat ... nämlich das der Mieter Leistungen bezieht. Eine Rückmeldung seitens der Arge darf man natürlich nicht erwarten ... das kam in meinem letzten post vielleich nicht richtig rüber.

... Das wäre dasselbe, wenn sich die ARGE ohne Einwilligung des Betroffenen an den Vermieter wenden würde und dieser dann erfährt, daß der Mieter im ALG II-Bezug ist :sdagegen:

Da ist was dran, die feine englische Art isses vielleicht nicht - aber der Mieter sollte in so einer Situation der Letzte sein, der darauf pocht und ungewöhnliche Situationen erfordern nunmal ungewöhliche Maßnahmen.

Was würdest Du denn z. B. machen, wenn bei einem Mieter - alleinerziehend mit zwei Kindern - bereits der Räumungstermin vom GV festgesetzt wurde und die Nachbarn Dir nun erzählen, daß sie ALG II-Bezug vermuten? (Ich hatte so einen Fall bereits). Soll man dann auch warten bis der Gerichtsvollzieher dem Mieter ´ne hübsche Parkbank empfiehlt?

Step
27.09.2010, 21:30
Was würdest Du denn z. B. machen, wenn bei einem Mieter - alleinerziehend mit zwei Kindern - bereits der Räumungstermin vom GV festgesetzt wurde und die Nachbarn Dir nun erzählen, daß sie ALG II-Bezug vermuten? (Ich hatte so einen Fall bereits). Soll man dann auch warten bis der Gerichtsvollzieher dem Mieter ´ne hübsche Parkbank empfiehlt?Das kann ich Dir nicht beantworten, da ich im Leben kein Vermieter werde. Das ist mir viel zu kompliziert. Mieter haben zuviele Rechte. Sie wohnen schlimmstenfalls Dein bitter erarbeitetes Eigentum kaputt und man kann sie nur schwer in Regress nehmen. Und wenn sie es geschickt anstellen, zahlen sie keine Miete und man kann sie nur schwer bis gar nicht vor die Tür setzen.

Pharao
27.09.2010, 22:19
Mieter haben zuviele Rechte. Sie wohnen schlimmstenfalls Dein bitter erarbeitetes Eigentum kaputt und man kann sie nur schwer in Regress nehmen.
Deswegen "prüfe mit wem man sich bindet" oder wie war das ? :)