ALN - Robot
07.04.2005, 16:37
Ein Betriebsratsmitglied, das sich in Elternzeit ohne Arbeitsleistung befindet, ist nicht zeitweilig an der Ausübung seines Amtes gehindert.
Es kann sich dafür entscheiden, weiterhin Betriebsratstätigkeiten zu verrichten und an Betriebsratssitzungen teilzunehmen.
Die Kosten für die Fahrten zu den Sitzungen müssen erstattet werden.
Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 22. Juli 2004 – 2 TaBV 5/04
Es kann sich dafür entscheiden, weiterhin Betriebsratstätigkeiten zu verrichten und an Betriebsratssitzungen teilzunehmen.
Die Kosten für die Fahrten zu den Sitzungen müssen erstattet werden.
Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 22. Juli 2004 – 2 TaBV 5/04