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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug zum Freund ins Eigenheim


Planlose
24.09.2010, 15:48
Hallo!

Ich habe im Forum gesucht und gelesen, ich habe in die FAQ´s reingeguckt, aber meine Frage konnte ich nicht beantworten.

Also, mein Freund ist arbeitstätig und schuftet wie ein Tier, hat sich vor Ablauf der Eigenheimförderung ein Haus gekauft. Dieses wurde saniert, renoviert und ist nun einzugsbereit.

Ich war aufgrund meiner Krankheit lange arbeitslos und beziehe Harz 4.

Nun wollen wir einziehen, ende nächsten Monat. Geplant war das ich bis dahin einen festen Arbeitsplatz habe, jedoch hat es bisher leider nicht geklappt.

Mein Freund ist sehr gutmütig, jedoch kriegt er die Krise wenn er dem Amt wegen mir seinen Lohnzettel vorzeigen muss und Geld abgezogen bekommt.

Einen Mietvertrag kann er mir nicht ausstellen, da er ja Eigenheimzulage bezieht. Sonst hätte er mir einfach eins der Stockwerke komplett für mich überlassen.

Die Wohnsituation war vorher so, das er bei seinem Vater gewohnt hat, und ich in meiner eigenen Wohnung. Wir wollen Nägel mit Köpfen machen und zusammenziehen, wie gesagt, ohne Mietvertrag. Abgeben muss ich allerdings doch einiges, da er das Haus nicht alleine tragen kann, und wenn es nur Strom, Telefon usw ist.

Ich bin so planlos, was soll ich nur tun? Durch den ganzen Umzugsstress glaube ich nicht an einen raschen Eintritt ins Arbeitsleben.

Bitte helft mir, ich weiss nicht was ich tun soll, was ich dem Amt sagen soll. Meiner Arbeitsamttante habe ich schon gesagt das ich Ende des Monats bei einem Freund in das Haus ziehen und da sich keinen Mietvertrag bekommen kann.

Wie ist das mit dem Geld?

Ich hab nun gelesen, das man erst 1 Jahr zusammenleben muss, um als Bedarfsgemeinschaft zu gelten. Da wir ja bisher noch nie zusammen gewohnt haben, ist das ja dann bei uns nicht der Fall. Ergo, er muss auch bei der Arge keinen Lohnzettel vorzeigen, verstehe ich das richtig?

Da ich ja aber auch keinen Mietvertrag bekommen kann, erhalte ich ja wohl auch kein Wohngeld mehr, aber ich brauche ja dennoch Geld zum Leben. Vor allem wenn ich Strom und so weiter zahlen soll. Ich weiss nicht wie das alles funktionieren soll, im Keller des Hauses befindet sich nur ein Zähler, zahlt dann das Amt die Hälfte des Stromverbrauches? Und wie ist das mit Wasser und Nahrung?

Bitte helft mir, ich bin so schrecklich ratlos, ich hoffe ja auch nur auf ein paar Überbrückungsmonate. Ich will und werde in Zukunft arbeiten gehen und meinen eigenen Scheffel zu dem Haus zahlen.

Bitte helft und ratet mir. Danke im vorab.

Gruß Planlose :confused:

ela1953
24.09.2010, 19:29
Hallo!

Ich habe im Forum gesucht und gelesen, ich habe in die FAQ´s reingeguckt, aber meine Frage konnte ich nicht beantworten.

Also, mein Freund ist arbeitstätig und schuftet wie ein Tier, hat sich vor Ablauf der Eigenheimförderung ein Haus gekauft. Dieses wurde saniert, renoviert und ist nun einzugsbereit.

Ich war aufgrund meiner Krankheit lange arbeitslos und beziehe Harz 4.

Nun wollen wir einziehen, ende nächsten Monat. Geplant war das ich bis dahin einen festen Arbeitsplatz habe, jedoch hat es bisher leider nicht geklappt.

Mein Freund ist sehr gutmütig,jedoch kriegt er die Krise wenn er dem Amt wegen mir seinen Lohnzettel vorzeigen muss und Geld abgezogen bekommt.

Einen Mietvertrag kann er mir nicht ausstellen, da er ja Eigenheimzulage bezieht. Sonst hätte er mir einfach eins der Stockwerke komplett für mich überlassen.

Die Wohnsituation war vorher so, das er bei seinem Vater gewohnt hat, und ich in meiner eigenen Wohnung. Wir wollen Nägel mit Köpfen machen und zusammenziehen, wie gesagt, ohne Mietvertrag. Abgeben muss ich allerdings doch einiges, da er das Haus nicht alleine tragen kann, und wenn es nur Strom, Telefon usw ist.

Ich bin so planlos, was soll ich nur tun? Durch den ganzen Umzugsstress glaube ich nicht an einen raschen Eintritt ins Arbeitsleben.

Bitte helft mir, ich weiss nicht was ich tun soll, was ich dem Amt sagen soll. Meiner Arbeitsamttante habe ich schon gesagt das ich Ende des Monats bei einem Freund in das Haus ziehen und da sich keinen Mietvertrag bekommen kann.

Wie ist das mit dem Geld?
Bitte helft und ratet mir. Danke im vorab.

Die Planlose

Mich würde so einiges am Verhalten des Freundes misstrauisch machen.



Mein Freund ist sehr gutmütig,jedoch kriegt er die Krise wenn er dem Amt wegen mir seinen Lohnzettel vorzeigen muss und Geld abgezogen bekommt.

Also will er sein Geld für sich alleine und nichts davon an dich abgeben.

Abgeben muss ich allerdings doch einiges, da er das Haus nicht alleine tragen kann, und wenn es nur Strom, Telefon usw ist.

Er braucht also eine Mitbewohnerin, diee ihm dabei hilft, sein Haus abzuzahlen.

Strom kann ich noch verstehen, da zwei Leute ja mehr verbrauchen, wie einer. Aber Telefon im Zeiten der Flatrate braucht doch eigentlich nicht mehr geteilt zu werden.

Ohne Mietvertrag kann er dich auch so von heute auf morgen vor die Tür setzen. Vielleicht wenn er jemanden kennenlernt, die nichts mit der Arge zu tun hat?

Das Jahr Karrenzzeit funktioniert eigentlich nur, wenn man einen Vertrag hat und alle Kosten nachweislich teilt.

Warum er wegen der Eigenheimzulage keinen Mietvertrag machen kann, weiß ich nicht. Hat er dich im Antrag angegeben, um mehr zu bekommen? (kenne aber die aktuellen Regelungen nicht)

Papabär
24.09.2010, 23:24
Hi,

Also will er sein Geld für sich alleine und nichts davon an dich abgeben.

ich glaube hier geht´s nicht zwingend darum, daß er nichts abgeben will, sondern vielmehr darum, daß die Lebensgemeinschaft ja nichts davon hätte, da die Arge ja die Leistungen an Planlose im gleichen Maß kürzen würden. Eine Unterhaltszahlung wäre also für Ihn im Grunde eine Zahlung an das JobCenter ohne Gegenleistung ... so würde ich das zumindest sehen.


Er braucht also eine Mitbewohnerin, diee ihm dabei hilft, sein Haus abzuzahlen.

Ja, daß wundert mich allerdings auch´n bissel ... wenn er sich auf das Abenteuer Hauskauf - Sanierung usw. eingelassen hat, wird er ja wohl nicht so blauäugig kalkuliert haben, daß er jetzt die lfd. Kosten nicht tragen kann.


Ohne Mietvertrag kann er dich auch so von heute auf morgen vor die Tür setzen. Vielleicht wenn er jemanden kennenlernt, die nichts mit der Arge zu tun hat?

Ganz genau ... das ist ein richtig heißes Eisen!!! Ich würde mir diesen Schritt an Stelle von Planlose 3 x überlegen, zumal ...


Warum er wegen der Eigenheimzulage keinen Mietvertrag machen kann, weiß ich nicht. Hat er dich im Antrag angegeben, um mehr zu bekommen? (kenne aber die aktuellen Regelungen nicht)

... die Eigenheimzulage nur für selbstgenutzten Wohnraum gilt.


Quelle: Wikipedia
Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Die Wohnung muss vom bürgerlich-rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentümer zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken oder eine Vermietung zu Wohnzwecken ist schädlich.

ratsuchende
25.09.2010, 07:49
Hallo,
ich finde am Verhalten des Freundes nichts ungewöhnliches. Er hat jahrelang daran gearbeitet, sich das Eigenheim schaffen zu können und bezahlt sicher noch Kredite ab. Da ist es nicht verwunderlich, daß er eben jetzt nicht auch noch ne Frau mit finanzieren kann, ohne langfristig die Finanzierung des Hauses zu gefährden. Und das hat, bei aller Liebe Priorität. Ich finde das nur vernünftig...

Und natürlich müssen die Kosten, die anfallen geteilt werden, auch bei einer Telefonflat, oder telefoniert sie nicht mit?

Fakt ist, daß sein Einkommen unabhängig von sonstigen Belastungen voll auf ihr Alg2 angerechnet wird, so daß Gefahr besteht, daß sie gar nichts mehr bekommt und deshalb auch ohne KV da steht.

Deshalb würde ich den Umzug erst mal zurückstellen, bis Einkommen vorhanden ist.

sauveteur
25.09.2010, 08:10
Das muss ja ein toller "Freund" sein , der seine Freundin zum Abzahlen der von Ihm gemachten Schulden benötigt. Das steht die Finanzierung auf sehr Töernden Füßen.
So etwas hört man normaler Weise von Leuten die sonst Ihre Eltern / Schwiegerletern usw. mit zu sich einziehen lassen, damit die Finanzierung nicht Zusamenbricht bzw. Aufrecht erhalten werden kann. Und dann Wundern sich die die unter einem Dach Zusammen Leben >müssen< wenn es dann zu Auseinandersetzungen kommt.

Ich würde mir das an Ihrer Stelle Überlegen.Kann ja sein das wenn eine andere kommt die Finanziell besser Situiert ist, könnte Sie ja schnell Ausgetauscht werden - denn im Grundbuch wird Sie kaum mit drin stehen, nicht mal ein Mietvertrag liegt vor - also keine Grundlage nicht über Nacht auf die Straße gesetzt zu werden.


sauveteur :cool:

ratsuchende
25.09.2010, 10:45
Hallo,
ich les aus dem Eingangthread nicht raus, daß der Kredit mit Hilfe der Frau abbezahlt werden soll, von einer Alg2-Empfängerin ist finanziell ja ohnehin nichts zu erwarten. Lediglich an den Verbrauchskosten soll sie sich beiteiligen und für den Unterhalt eigenständig sorgen können. Das kann sie aber nicht, wenn sie keine Leistungen mehr erhält.

Wenn sie eigenständig ohne Leistungen leben könnte, müßte sie allein doch auch Miete bezahlen, wieso also nicht auch hier.

Der Hinweis des Zusammenziehens ohne Mietvertrag stimmt und das ist immer heikel...

sauveteur
26.09.2010, 08:17
Das die Frau mit zur Tilgung des Kredites herangezogen werden soll habe ich so Verstanden da sie weiterhin das Geld für Ihre jetztige Miete haben möchte, um dies dann zum Lebensunterhalt Beizusteuern.

Also eine Indirekte Unerstützung des Freundes für sein Traumhaus.



sauveteur :cool:

Planlose
27.09.2010, 16:55
Hallo!

Bin leider nicht vorher dazu gekommen zurück zu schreiben, und mich die erste Antwort sehr verstört hat.

Ich verstehe nicht, das man nicht die Situation meines Freundes nachvollziehen kann. Stellt euch mal vor: Ihr arbeitet euer Leben lang, spart für euren Traum, kauft dann endlich ein Haus und bekommt eine kleine Förderung vom Staat. Zwischenzeitlich lernt ihr eine Frau kennen, die leider Harz 4 bezieht. Dennoch wollt ihr endlich zusammen leben, natürlich im vorhandenen Eigenheim. Das Haus ist selbstverständlich noch nicht abbezahlt und es laufen noch Kredite.

Ist es so schwer zu verstehen, das man keine Lohnkürzungen möchte wegen der Freundin? Wir kennen uns da ja nicht so gut aus, aber wir gehen beide davon aus, das ihm dann Lohn gekürzt bzw. abgezogen wird wenn wir eine "Bedarfsgemeinschaft" sind.

Einen Mietvertrag kann man nicht ausstellen da es der Gesetzgeber vorsieht das man selbst im Haus wohnen muss um die Zulage zu beziehen. Hat man jedoch "Mieter" drinnen, bekommt man einiges abgezogen, was ja ne Milchmädchen Rechnung wäre.

Den Umzug aufschieben geht nun nicht mehr. Meine Wohnung ist gekündigt, und ich hätte eh umziehen müssen, da ich einen Wasserschaden von oben hatte.

Sorgen wegen dem nicht vorhandenen Mietvertrag habe ich auch keine, ich liebe und vertraue meinem Freund und Partner. Ich verstehe es auch nicht so, das ich ihm bei der Abbezahlung bzw. Finanzierung des Heimes helfe, wir wollen ja auch in Zukunft darin leben und vielleicht mal Kinder haben usw. pp..

Wir beide möchten einfach das wir die laufenden Kosten teilen, und das sind nun mal Telefon, Müll, Strom, Gas, Wasser. Also quasi die "Warmkosten".
Klar macht ein Telefon nicht viele Kosten, Kleinvieh macht aber auch Mist, das summiert sich ja alles.

@sauveteur: Versuch doch bitte, nicht negatives zu mit Gewalt zu suchen, es gibt nichts schlimmes bei uns. Weder wollen wir den Staat veräppeln, noch versucht mein Freund mich zu veräppeln, und er benutzt mich auch nicht um seinen Kredit zu finanzieren. Wir wollen einfach nur zusammenleben.
Ich will mich einfach nicht von ihm aushalten lassen, versteht du das nicht? Und natürlich und verständlicherweise möchte mein Freund mich auch gar nicht "aushalten". Er will seinen Lohn behalten und weiterhin für sein Häusel zahlen. Er wird mich auch nicht vor die Türe setzen bei Nacht und Nebel Aktionen, bitte gestehe mir zu gesunden Menschenverstand besitzen. :-))


Wir erbeten uns einfach Rat, da wir uns nicht auskennen. Wie ist das? Im schlimmsten Fall bekomme ich Geld, das bei ihm abgezogen wurde? Oder bekomme ich einfach gar kein Geld mehr da er welches verdient?
Gibt es keine Möglichkeit das wir dieses Jahr Karenzzeit bekommen, wenn wir dem Amt z.B. eine schriftliche Vereinbarung vorlegen uns die Warmkosten zu teilen? Bekomme ich wenigstens Geld für Essen, wenn nicht schon für den Strom? Oder würde mein "Essensgeld" auch bei ihm abgezogen werden? Und wenn sie ihm was abziehen, meldet sich dann das Amt bei seinem Arbeitgeber und wird es schon auf dem Lohnzettel abgezogen?

Vielleicht versteht ihr mich nun besser und könnt mir besser helfen, ich hoffe sehr und bedanke mich schonmal bei allen.

Gruß Planlose :-)

Step
27.09.2010, 17:14
@Planlose

Wie sind doch alle nur besorgt um Dich, denn Deine Schilderung liest sich wirklich so, als wenn da einige Fallstricke zu erwarten sind.

Es sollte Dir nur aufgezeigt werden, wie es im schlimmsten Fall rechtlich für Dich aussieht, denn du wärst nicht dei Erste, die auf sowas reinfällt.

Daß die Eigenheimzulage gekürzt wird, wenn der Eigentümer Wohnraum zur Verfügung stellt, halte ich für ein Gerücht. Woher habt Ihr das? Es ist lediglich Bedingung, daß der Eigentümer im Grundbuch steht und dort auch mit Wohnsitz gemeldet ist. Die Eigenheimzulage wird nach dem Kaufpreis berechnet und nicht nach der Wohnfläche.

Im schlimmsten Fall bekomme ich Geld, das bei ihm abgezogen wurde?Nein. Er müßte sich vor der ARGE "nackig" machen und seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Dann wird der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft berechnet und seine Einkünfte mit diesem Bedarf verrechnet. Schlimmstenfalls verdient er soviel, daß sich gar kein ALG II berechnet, was bedeutet, daß auch Du nichts mehr bekommst und Dich selbst krankenversichern mußt.

Ohne Mietvertrag würde es auch schwer werden, hier ein Jahr ohne Unterstellung einer Bedarfsgemeinschaft zu wohnen.

Planlose
27.09.2010, 18:42
Hallo Step!

Ich finde es toll, das ihr so besorgt seid. Wirklich, das ist nicht ironisch gemeint! :-)

Betreff der Vermietung zitiere ich mal aus Wikipedia, wie schon einer meiner Vorschreiber.

Quelle: Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenheimzulage)

Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
Die Wohnung muss vom bürgerlich-rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentümer zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken oder eine Vermietung zu Wohnzwecken ist schädlich. Der Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht mit Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und endet mit Beendigung der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken.
Die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung wird wie eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken behandelt. Eine Zahlung von Verbrauchskosten (Wasser, Strom, ...) an den Eigentümer ist für die Erlangung der Förderung nicht hinderlich.


Aber habe ich das nun richtig verstanden?

Allerschlimmstenfalls bekomme ich gar nix, weil er zuviel verdient? (Was sicher nicht der Fall sein wird!)
Und schlimmsten falls bekomme ich einfach weniger, berechnet auf der Grundlage seines Verdienstes. Dann würde er ja gar nichts "abgezogen" bekommen?

Wenn ich dein Beitrag von Wiki richtig verstehe, wäre es ja kein Problem eine schriftliche Vereinbarung zu machen mit der Teilung der Nebenkosten. Das ich keine "Miete" zahle, müsste das Amt doch freuen und meine Nebenkosten zahlen? Ich meine... schlimmstenfalls fürs Amt wohne ich in Miete und sie zahlen alles. Da kommt doch ein jeder gut weg, was meint ihr?

ela1953
27.09.2010, 20:29
Quelle: Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenheimzulage)

Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
Die Wohnung muss vom bürgerlich-rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentümer zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken oder eine Vermietung zu Wohnzwecken ist schädlich. Der Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht mit Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und endet mit Beendigung der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken.
Die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung wird wie eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken behandelt. Eine Zahlung von Verbrauchskosten (Wasser, Strom, ...) an den Eigentümer ist für die Erlangung der Förderung nicht hinderlich.

Das fett markierte würde zutreffen, wenn ihr verheiratet wäret.

Dann wärt ihr sofort eine BG.

Wenn er dich kostenlos wohnen lässt, wird die Arge sofort eine BG annehmen.

Ich schreib jetzt mal auf, was passieren wird, wenn ihr als BG berechnet wird.

Euer Einkommen muss angegeben werden, s.h. alles was du alleine angeben musstest beim Antrag, muss er auch vorlegen.

Er muss sein Einkommen aus Arbeit angeben, anhand der Lohnabrechnungen und/oder Formularen, die sein Arbeitgeber ausfüllen muss.

Er muss seine Kontoauszüge aller Girokonten vorlegen, meist für drei Monate. Habe auch schon von sechs Monaten gelesen.

Er muss all seine Sparbücher vorlegen.

Er muss den Wert seines Autos angeben.

Er muss sein sonstiges Vermögen angeben. Evtl. Antiquitäten...

Und dann kommt das Haus.

Es darf eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Die Belastung darf nicht höher sein, wie in einer angemessenen Mietwohnung.

Es werden nur die Zinsen anerkannt, die Tilgung muss vom Regelsatz geleistet werden.

Wenn er das Haus noch nicht lange abzahlt, werden die Zinsen wohl höher sein wie eine Miete. Dann werdet ihr zur Kostensenkung aufgefordert.
Bei vielleicht 800 Euro Zinsen bleibt da für eine Reduzierung nur der Verkauf.

Da du schreibst, dass ihr euch noch nicht lange kennt, ist das eine sehr große Belastung für eine Beziehung.

Gerade wenn man ein Haus hat. Denn dein Freund kann nicht einfach sein Gehalt in das Haus stecken. Kann also nicht einfach sagen, dass er sich jetzt einen elektrischen Garagentüröffner einbauen lässt (besseres Beispiel fiel mir grad nicht ein). Für dies Geld müsste er dir dein Shampoo oder neue Schuhe kaufen.

Vielleicht stellt sich nach der Prüfung heraus, dass er doch für die Arge zu viel verdient.
Dann muss er nicht nur deinen Lebensunterhalt bestreiten, sondern dich auch noch versichern.
Er kann das zwar bei der Steuer absetzen, aber das bringts auch nicht.

Vielleicht stellt sich aber auch heraus, dass ihr zusammengerechnet zu wenig habt. (denn es gibt bei Hartz IV nicht "meins" und "deins", sondern nur "unser")

Dann kommt es aber nur daher, weil ihr beiden zusammen berechnet werdet.
Aber im Endeffekt ist es so, dass du praktisch die "Schuldige" bist, wenn ihr ALGII bezieht.

In der heutigen Zeit ist nur davon abzuraten, dass sich ein Verdiener mit einem Arbeitslosen zusammentut. Wenn einer davon ALGII Empfänger ist und das auch weiter beziehen soll.

Wenn das aber BEIDEN egal ist, weil einer viel Knete hat, dann kann man zusammenziehen.

Ach - und was die Eigenheimzulage betrifft. Die wird auch als Einkommen angerechnet. Genau so wie eine Einkommenssteuererstattung.
Bei der Eigenheimzulage meine ich, dass es da mal als Auflage gab, dass man die wieder ins Haus stecken muss, damit sie nicht angerechnet wird.

Wie hoch ist heutzutage denn überhaupt die Eigenheimzulage für einen Single? (die Höhe berücksichtigt doch den Familienstand und die Kinderzahl?) Wie würde es denn aussehen, wenn dir dein Freund ein Zimmer vermietet? Wäre diese Miete vielleicht höher wie die Eigenheimzulage?

ela1953
27.09.2010, 20:50
Mir ist noch was eingefallen.

Wenn man ALGII bezieht, bzw. wenn man, wie dein Freund, seine Einnahmen vorlegen muss, interessiern viele Ausgaben nicht.

So werden folgende Dinge nicht anerkannt, die müssen vom Regelsatz bestritten werden.

Lebensversicherung
Unfallversicherung
Hausratversicherung
private Haftpflichtversicherung
Kaskoversicherung vom Auto

Bausparverträge, die bespart werden (hat man ja als Häuslebauer immer einen kleinen, für spätere Reparaturen)

Dann gibt es auch noch Argen, die verlangen vom dem Vollzeitbeschäftigten Bewerbungen auf besser bezahlte Stellen u.v.m..

Wenn du dir eine kleine Wohnung in der Nähe deines Freundes suchen würdest, wäre euer Leben sicherlich um einiges entspannter.

Du hast deine eigenen vier Wände, in die du dich jederzeit zurückziehen kannst, falls die Beziehung schief geht. Bekommst, solange du arbeitslos bist, das Geld von der Arge.

Und du bist unabhängig von deinem Freund. Die Abhängigkeit von der Arge sehe ich als das kleinere Übel. Denn auf die Unterstützung habe ich ein Recht. Du brauchst ja nur täglich deinen Briefkasten kontrollieren können.

Step
27.09.2010, 20:54
Das fett markierte würde zutreffen, wenn ihr verheiratet wäret.Verlobt würde m.E. auch reichen.

Es darf eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Kleiner Einwand: Hier würde der Verkehrswert zählen, die Wohnfläche ist egal.

Ach - und was die Eigenheimzulage betrifft. Die wird auch als Einkommen angerechnet.Die Eigenheimzulage wird nicht angerechnet, da dies eine zweckbestimmte Einnahme im Sinne des § 11 Abs 3 Nr 1 SGB II und somit grundsätzlich privilegiertes Einkommen darstellt (LSG Niedersachsen-Bremen, Aktenzeichen: L 8 AS 39/05 ER)

Der Rest, was Ela geschrieben hat, klingt heftig, ist aber Tatsache und wird so gehandhabt.

Dann kommt noch dazu, daß Dein Freund ebenfalls eine Eingliderungsvereinbarung unterschreiben müßte und Bewerbungen schreiben, denn er wäre verpflichtet, sich nach einem besser bezahlten Job umzuschaun, um die Bedürftigkeit zu verringern. Er müßte sich eine Ortsabwesenheit bei der ARGE genehmigen lassen, wenn Ihr in seinem zustehenden Urlaub, den er im Arbeitsverhältnis erwirbt, wegfahren/wegfliegen/Wegschwimmen ;-) wollt und letztlich muß er auch Termine bei einem Fallmanager wahrnehmen, wenn er eingeladen wird.

ela1953
28.09.2010, 00:22
Kleiner Einwand: Hier würde der Verkehrswert zählen, die Wohnfläche ist egal.


Das Haus ist doch bis zu einer bestimmten Größe geschützt, 120 m² bei zwei Personen. Vom Verkehrswert höre ich zum ersten Mal.



Die Eigenheimzulage wird nicht angerechnet, da dies eine zweckbestimmte Einnahme im Sinne des § 11 Abs 3 Nr 1 SGB II und somit grundsätzlich privilegiertes Einkommen darstellt (LSG Niedersachsen-Bremen, Aktenzeichen: L 8 AS 39/05 ER)


Das ist das Urteil, das ich meine. Die Zulage ist nur zweckbestimmt, wenn sie wieder für das Haus eingesetzt wirdm so wie ich es geschrieben hatte.

Bei der Eigenheimzulage handelt sich um eine durch die Agentur für Arbeit nicht anrechenbare zweckbestimmte Leistung im Sinne von § 11 Abs.3 Nr.1 SGB II. Das gilt jedoch nur dann, wenn der Hartz IV Antragsteller nachweisen kann, dass er die Eigenheimzulage auch tatsächlich zu der Herstellung oder der Anschaffung eines Eigenheims verwendet (LSG Niedersachsen-Bremen, Az. L 8 AS 39/05 ER).

Step
28.09.2010, 12:57
Das Haus ist doch bis zu einer bestimmten Größe geschützt, 120 m² bei zwei Personen. Vom Verkehrswert höre ich zum ersten Mal.Nein. Das hat mit der Wohnfläche nichts (mehr) zu tun. Ausschlaggebend ist der Verkehrswert und die Verwertungsmöglichkeit. Wenn Du in ländlicher Gegend als Single z.B. (übertrieben gesagt) ein Haus mit 250 m² Wohnfläche und golfplatzähnlichem Grundstück hast, der Verkehrswert aber aufgerund der Verschlechterung der Infrastruktur nun einen geringen Verkehrswert hat, dann kann eine Verwertung nicht zugemutet werden, gerade auch, weil sich wahrscheinlich kein Käufer findet. Man würde halt lediglich nur die Wohnkosten für eine angemessene Mietwohnung bekommen. Hier würde dann aber auch der Einzelfall geprüft werden. Denn was bringt es, wenn das Haus zu einer wirtschaftlich besseren Zeit für viel Geld erworben wurde, der Verkehrswert aber so dermaßen gesunken ist, daß ein Verkauf das Darlehen nicht einmal zur Hälfte deckt und der Bedürftige sich dann hoch verschulden würde? Das würde gegen die Verwertungsanrechnungsvorschriften verstoßen.

Das ist das Urteil, das ich meine. Die Zulage ist nur zweckbestimmt, wenn sie wieder für das Haus eingesetzt wirdm so wie ich es geschrieben hatte.Okay, ich hatte nur die Kurzform des Urteils gelesen und da wurde das so nicht konkretisiert :oops:

Meistens ist es doch aber so, daß die Eigenheimzulage von der Bank mit in die Finanzierung eingeplant ist und der Nachweis so nicht schwer fallen dürfte.