Zufällighier
13.09.2005, 15:45
Sorry, ich schon wieder.
Heute kam Post.
>>Sehr geehrte Frau.....
nach meinen Erkenntnissen wurde ihnen ALGII ab 01.01.2005 in Höhe von 866,56 € zu Unrecht gezahlt.
Einrechnung Ihres Lebensgefährten Herrn.... ab Januar 2005.
Herr .... hat Einkommen aus selbständiger Tätigkeit sowie bis Mai Überbrückungsgeld.
Nach den mir vorliegenden Unterlagen haben sie die Überzahlung verursacht, das sie eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderung in ihren Verhältnissen nicht vollständig mitgeteilt haben.
ich beabsichtige daher, die Leistungsbewilligung nach §48 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 SGB X ab 01.01.2005 ganz aufzuheben.
Bevor ich in ihrem Leistungsfall eine abschließende Entscheidung treffe, die ihnen dann schriftlich zugehen wird, gebe ich ihnen Hiermit Gelegenheit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern.<<
dazu eine vorbereitete Rückantwort:
trifft zu oder nehme wie folgt Stellung
und Frist bis 13.10.
>>Bitte machen sie Angaben dazu, wie sie gegebenfalls die Rückzahlung vornehmen wollen oder können.<<
Puh...bevor ich wieder was falsch mache und dann hinterher hier frage, diesmal andersrum.
Lebensgefährte ab Jan.05?!
Wie sind sie auf die Summe von 866,56 € gekommen?!
Keine Erklärung, keine Berechnung, wo man das nachvollziehen könnte.
(hab nicht die Absicht in den nächsten 2 Wo. persönlich nochmal vorzusprechen, werde es aber per Post machen)
Überbrückungsgeld, dachte ich, wär anrechnungsfrei?!
Wo und wie richtig anfangen?
Ich würde ja jetzt zum Tatverdacht "Lebensgefährten ab Jan 05" Stellung nehmen!? und lediglich Unterhaltspflicht laut §1615 Abs.1 BGB 4 akzeptieren, da sie lediglich auf dem zu erwartendem gemeinsamen Kind "rumreiten". Wäre das nicht, würden sie auch keine eäG unterstellen, da alle anderen Vermutungen widerlegt werden könnten. Das hat sie vorher auch nicht interessiert und WG wurde akzeptiert.
Muß ich noch was beachten?
Ich bin der Meinung, §48 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 SGB X trifft so nicht zu.
Ich - schwanger, alleinerziehend in einer WG habe mich erstmal allein informiert, welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung ich habe (Caritas ect.), wenn ich das Kind behalte und daraufhin entsprechende Mittel bei der ARGE beantragt.
Danke im vorraus
Jana (hab übrigens doch kein Geld für Sept. erhalten)
Heute kam Post.
>>Sehr geehrte Frau.....
nach meinen Erkenntnissen wurde ihnen ALGII ab 01.01.2005 in Höhe von 866,56 € zu Unrecht gezahlt.
Einrechnung Ihres Lebensgefährten Herrn.... ab Januar 2005.
Herr .... hat Einkommen aus selbständiger Tätigkeit sowie bis Mai Überbrückungsgeld.
Nach den mir vorliegenden Unterlagen haben sie die Überzahlung verursacht, das sie eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderung in ihren Verhältnissen nicht vollständig mitgeteilt haben.
ich beabsichtige daher, die Leistungsbewilligung nach §48 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 SGB X ab 01.01.2005 ganz aufzuheben.
Bevor ich in ihrem Leistungsfall eine abschließende Entscheidung treffe, die ihnen dann schriftlich zugehen wird, gebe ich ihnen Hiermit Gelegenheit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern.<<
dazu eine vorbereitete Rückantwort:
trifft zu oder nehme wie folgt Stellung
und Frist bis 13.10.
>>Bitte machen sie Angaben dazu, wie sie gegebenfalls die Rückzahlung vornehmen wollen oder können.<<
Puh...bevor ich wieder was falsch mache und dann hinterher hier frage, diesmal andersrum.
Lebensgefährte ab Jan.05?!
Wie sind sie auf die Summe von 866,56 € gekommen?!
Keine Erklärung, keine Berechnung, wo man das nachvollziehen könnte.
(hab nicht die Absicht in den nächsten 2 Wo. persönlich nochmal vorzusprechen, werde es aber per Post machen)
Überbrückungsgeld, dachte ich, wär anrechnungsfrei?!
Wo und wie richtig anfangen?
Ich würde ja jetzt zum Tatverdacht "Lebensgefährten ab Jan 05" Stellung nehmen!? und lediglich Unterhaltspflicht laut §1615 Abs.1 BGB 4 akzeptieren, da sie lediglich auf dem zu erwartendem gemeinsamen Kind "rumreiten". Wäre das nicht, würden sie auch keine eäG unterstellen, da alle anderen Vermutungen widerlegt werden könnten. Das hat sie vorher auch nicht interessiert und WG wurde akzeptiert.
Muß ich noch was beachten?
Ich bin der Meinung, §48 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 SGB X trifft so nicht zu.
Ich - schwanger, alleinerziehend in einer WG habe mich erstmal allein informiert, welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung ich habe (Caritas ect.), wenn ich das Kind behalte und daraufhin entsprechende Mittel bei der ARGE beantragt.
Danke im vorraus
Jana (hab übrigens doch kein Geld für Sept. erhalten)