PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuverdienst: 400 € oder 165 € ?


Centaura
25.09.2010, 16:05
Hallo ihr lieben,
ihr müsst mir unbedingt einen Rat geben. Folgende Situation: Ich bin 23 und seit etwa 3 Monaten Arbeitslos und bekomme 200 € Arbeitslosengeld.
Mein Problem ist wie folgt: ich habe schon einen neuen Arbeitgeber, aber dieser weiß noch nicht wann er mich einstellen kann (bzw. Voll und unbefristet einstellen kann). Weil die Firma, bei der ich arbeite, erst aufgebaut wird und man weiß ja am Anfang nie wie die Auftragslage wird usw. Nun... wäre ja nicht so das Problem aber... natürlich interessiert das das Arbeitsamt nicht (was ich auch verstehen kann) und verlangt natürlich von mir, dass ich mich fleißig bewerbe und zu Maßnahmen gehe. Kann ich diese Situation irgentwie ändern? Also ich meine mein zukünftiger Arbeitgeber meinte er könnte mir als Nebenverdienst die erlaubten 165 € zahlen (als für Malerarbeiten und einrichten des Büros etc.) Dann bin ich aber praktisch noch Arbeitslos oder?! Ich meine ich muss mich weiter bewerben usw.?! Er meinte er könnte mich auch auf 400 Basis einstellen aber dann würde ich weniger raushaben, als nur mit den 165 € stimmt das?! Kann man denn nicht einen Vertrag auf die 165 € schließen und damit ist das gegessen?! Ich weiß auch noch nicht ob ich Hartz 4 bekommen würde, weil ich mit meinem Freund zusammenwohne... Dann wäre doch ein 400 € job okay oder?! Also wenn ich Hartz 4 bekommen würde (welches ich ungern in Anspruch nehmen würde) und einen 400€ Job habe. Oder wisst ihr vielleicht eine andere Möglichkeit?! Ist eigentlich ein 400 € Job eine große Belastung für den AG? (Bin auch leider zu rücksichtsvoll) Bin über jedes Kommentar dankbar! Weil ich wirklich gern für dieses Arbeitgeber in Zukunft arbeiten würde...

LG und danke :razz:

Step
25.09.2010, 16:10
Beim ALG I sind 165 Euro anrechnungsfrei. Alles darüber wird vollständig angerechnet. Ein 400-Euro-Job bringt Dir also nicht mehr Einkommen. Die Tätigkeit darf aber 14,99 Stunden/Woche nicht überschreiten, sonst bist Du nicht mehr arbeitslos.

An die Eigenbemühungen etc. bleibst Du aber auch während des Zusatzjobs gebunden, da Du ja weiter ALG I erhälst. Wenn das Einkommen aus dem Nebenjob höher als Dein ALG I ist, fällst Du ebenso aus dem ALG I raus und mußt Dich dann auch selbst krankenversichern.

Centaura
25.09.2010, 16:13
Danke für die schnelle Antwort aber nehmen wir mal an, ich würde 14,9 Std. arbeiten. Was ist dann, wenn ich an einer Maßnahme teilnehmen soll?!

Step
25.09.2010, 16:15
Danke für die schnelle Antwort aber nehmen wir mal an, ich würde 14,9 Std. arbeiten. Was ist dann, wenn ich an einer Maßnahme teilnehmen soll?!Das sind dann Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur, die einem Nebenjob vorrangig sind, wenn der Nebenjob nicht sozialversicherungspflichtig ist.

ela1953
25.09.2010, 20:05
Vor einigen Jahren bekamen Firmengründer einen Zuschuss, wenn sie einen Arbeitslosen einstellten.

Dein zukünftiger Chef sollte sich mal bei der Arbeitsagentur erkundigen.

stummelbeinchen
26.09.2010, 22:26
Hallo,

ich kann Dir nur raten weiter aktiv nach einer Arbeit zu suchen. Solange Du keinen Arbeitsvertrag in Deinen Händen hast, trau dem Arbeitgeber nicht über den Weg.
Wie lang dauert denn die Anfangsphase bis Du unbefristet/in Vollzeit eingestellt wirst? Was, wenn die Auftragslage nicht gut ist? Wieso kannst Du denn jetzt schon in Nebentätigkeit arbeiten? Für den AG ist ein 400€ Job was ganz feines, denn er spart sich jede Menge Abgaben. Kein Wunder, dass die das bevorzugen.

Solltest Du eine Nebentätigkeit bis 14,9 Wochenstunden annehmen, so bist Du nachwievor verpflichtet alles zu tun (bewerben, Maßnahmen, Termine), um so schnell wie möglich eine Arbeit ab 15 Wochenstunden zu finden. Dein Nebenjob steht immer hinten an.

LG