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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Maßnahme bei Selbständigkeit


Katharina76
26.09.2010, 16:01
Hallo,

Werde mich ab 1. Oktober selbständig machen und brauche wahrscheinlich mindestens 1 Jahr aufstockend ALG II.

Man soll ja theoretisch bis zu 24 Monaten Unterstützung vom Amt erhalten können und nach 2 Jahren werde ich auch ganz sicher unabhängig vom Amt sein.

Allerdings nur dann, wenn ich auch wirklich 24 Monate arbeiten darf.

Sollte ich in Maßnahmen gesteckt werden, dann sind (bei 40h/Woche) täglich wenigstens 12 Stunden weg und somit kann ich an diesen Tagen nur schwerlich noch groß meiner "richtigen" Arbeit nachgehen.

Was mich jetzt interessiert: Verlängert sich diese 24-monatige Unterstützungszeit durch die Maßnahmen?
Es geht nicht um Einstiegsgeld, denn das werde ich garantiert nicht erhalten und darum auch nicht beantragen.

Es geht wirklich "nur" um das normale ALG II.

Oder müsste ich meine Selbständigkeit auch dann nach 24 Monaten aufgeben (falls der Gewinn nicht zum Leben reicht), wenn ich davon 6 Monate oder mehr in irgendwelchen Maßnahmen verbringen musste?

Weiß da irgendwer Bescheid?

Und ab welchem Gewinn würde die Maßnahmenpflicht entfallen? Ich weiß, dass 400€ für das Amt noch zu wenig sind, aber wie sieht es bei höheren Beträgen aus?

Und wie ist das mit der Gewerbeanmeldung?

Ich werde mich hauptberuflich selbständig machen und darf dann ja so viel arbeiten, wie ich will.
Wenn ich wegen der Maßnahme zwar über 16 Stunden wöchentlich für meine Selbständigkeit arbeiten würde, aber nur an zwei Tagen die Woche, muss ich das dann für den Zeitraum als Nebengewerbe angeben?

Falls das wichtig ist: Werde erst ab Oktober ALG II beantragen, beende also nicht meine Arbeitslosigkeit mit ALG II.

Stelle die Frage auch hauptsächlich deshalb, weil bis jetzt jeder aus meiner Familie wegen solcher Maßnahmen Jobs von bis zu 400€ monatlich aufgeben und seine Abhängigkeit vom Amt erhöhen musste. Und die erste Maßnahme kam immer ziemlich zeitgleich mit dem Bescheid über das zu erwartende ALG II...



PS: Jetzt hätte ich fast auch die Schätzungen vergessen.
Bei Anlange EKS soll man ja sein Einkommen für die nächsten Monate schätzen. Sobald man eine Maßnahme bekommt, werden sich die voraussichtlichen Gewinne ja nach hinten verschieben.

Ich hatte für meine jetzigen Schätzungen keine Maßnahmen eingeplant. Sollte ich das lieber machen und die erwarteten Einkünfte nach unten korrigieren oder kann man das noch nachreichen, falls man in eine Maßnahme gesteckt wird?

Maduri
26.09.2010, 19:58
Ich kann dir nur soweit helfen und sagen dass nach 24 Monaten du keine ALG mehr kriegst und bis dahin entweder selber fliegen lernst oder oder dich wo anders als fest angestellter Basis beschäftigst sonnst gibt es schon kein Geld mehr.. oder du gehst wieder in die Arbeistlosigkeit musst aber dann deine Gewerbe wieder abmelden. Ist schon schwer die Selständigkeit :wut:

Viel Glück

Katharina76
27.09.2010, 12:21
Ich kann dir nur soweit helfen und sagen dass nach 24 Monaten du keine ALG mehr kriegst und bis dahin entweder selber fliegen lernst oder oder dich wo anders als fest angestellter Basis beschäftigst sonnst gibt es schon kein Geld mehr.. oder du gehst wieder in die Arbeistlosigkeit musst aber dann deine Gewerbe wieder abmelden. Ist schon schwer die Selständigkeit :wut:

Viel Glück

Und da gibt es auch keine Regelung wegen der Maßnahmen, oder? Also wenn man mich jetzt pausenlos in irgendwelche Maßnahmen steckt und das 24 Monate lang, dann kann ich ja nicht vernünftig an meiner Selbständigkeit arbeiten.

Und trotzdem darf ich die Zeit der Maßnahmen nicht rausrechnen?

Und wenn ich das Gewerbe immer während der Maßnahmen abmelden und danach wieder anmelden würde? Dann wäre ich ja während dieser Monate nicht selbständig gewesen und das würde theoretisch gar nicht zählen.

Oder habe ich da einen Denkfehler drin?


Darf man eigentlich wenigstens während der Maßnahme auch immer sein Handy anhaben und rangehen, falls ein Kunde anruft?
Kann ja schlecht erst Werbung schalten und dann Kundenanrufe ignorieren...