Dantius
14.09.2005, 13:26
Hallo,
wie wird denn nun genau verfahren, was diese Vermögensumschichtung angeht, ich würde dazu gerne etwas wissen...
Wenn ich als ALG II Bezieher nun folgendes veräußere/verkaufe/einnehme:
1. Ebayeinnahmen durch Verkauf von virtuellen Gegenständen, z.B. aus Onlinespielen / Rollenspielen usw.
2. Ebayeinnahme durch Verkauf von einem Handy (auch erlaubt??)
3. DVD Player an Bekannte verkauft (Erlaubt, da es zu Unterhaltungselektr. zählt?!
4. Rückzahlung der Schulden eines Freundes
5. Dividende eine angelegten Betrages...
6. Interessant: Einzahlung aufs Konto (z.B. durch angespartes Bargeld für Rücklagen - 750.- € Freibetrag?! <--- aha, und ab wann für WIE langen Zeitraum gilt der?!)
---
Wer kann zu den einzelnen Punkten was sagen?
PS: Dazu vielleicht hilfreich:
http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hartz/forum/zeige_beitrag.php?36/176
wie wird denn nun genau verfahren, was diese Vermögensumschichtung angeht, ich würde dazu gerne etwas wissen...
Wenn ich als ALG II Bezieher nun folgendes veräußere/verkaufe/einnehme:
1. Ebayeinnahmen durch Verkauf von virtuellen Gegenständen, z.B. aus Onlinespielen / Rollenspielen usw.
2. Ebayeinnahme durch Verkauf von einem Handy (auch erlaubt??)
3. DVD Player an Bekannte verkauft (Erlaubt, da es zu Unterhaltungselektr. zählt?!
4. Rückzahlung der Schulden eines Freundes
5. Dividende eine angelegten Betrages...
6. Interessant: Einzahlung aufs Konto (z.B. durch angespartes Bargeld für Rücklagen - 750.- € Freibetrag?! <--- aha, und ab wann für WIE langen Zeitraum gilt der?!)
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Wer kann zu den einzelnen Punkten was sagen?
PS: Dazu vielleicht hilfreich:
http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hartz/forum/zeige_beitrag.php?36/176