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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay Verkäufe uvm.


Dantius
14.09.2005, 13:26
Hallo,

wie wird denn nun genau verfahren, was diese Vermögensumschichtung angeht, ich würde dazu gerne etwas wissen...

Wenn ich als ALG II Bezieher nun folgendes veräußere/verkaufe/einnehme:

1. Ebayeinnahmen durch Verkauf von virtuellen Gegenständen, z.B. aus Onlinespielen / Rollenspielen usw.

2. Ebayeinnahme durch Verkauf von einem Handy (auch erlaubt??)

3. DVD Player an Bekannte verkauft (Erlaubt, da es zu Unterhaltungselektr. zählt?!

4. Rückzahlung der Schulden eines Freundes

5. Dividende eine angelegten Betrages...

6. Interessant: Einzahlung aufs Konto (z.B. durch angespartes Bargeld für Rücklagen - 750.- € Freibetrag?! <--- aha, und ab wann für WIE langen Zeitraum gilt der?!)

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Wer kann zu den einzelnen Punkten was sagen?

PS: Dazu vielleicht hilfreich:

http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hartz/forum/zeige_beitrag.php?36/176

StephanK
14.09.2005, 14:08
Dantius, was meinst Du mit "erlaubt"? Natürlich ist es Dir erlaubt, zu verkaufen, was Du möchtest.
Die Frage ist allenfalls, was Dir als Einkommen angerechnet wird.
Zu den Punkten 1-3 schau bitte diesen Diskussionsfaden (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=24764) an.
Zu 4: auch das ist nur eine Vermögensumschichtung, weil Du vorher eine (vermögenswerte) Forderung hattest, die durch die Bezahlung erloschen ist und sich in Geld verwandelt hat.
Zu 5: Das ist ein Einkommen!
Zu 6: Das macht überhaupt keinen Unterschied; Bargeld oder Geld auf dem Konto ist so oder so Vermögen.

JS33
02.10.2005, 15:41
Tip: melde Nebengewerbe an und nutze Steuervorteile!
Das darf jeder AL / Hartz4!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wenn Du mehr wissen willst rufe mich an 03576 2166759

Das Finanzamt fischt immer eBay Verkäufer raus, die durch regelmäßige Verkäufe einer Gewinnabsicht nachgehen! Das muss nicht sein!