tendorshiff
27.09.2010, 17:42
Person A ist zur ARGE aufgerufen und sieht ein neues Eingliederungsvereinbarung vor.
A will eigentlich nicht mit dem Berater konfrontieren - villeich will der Berater vom A nichts besonderes , z.B. nur die Bewerbenachweise und villeicht kann A weiter intensiv und störungsfrei job suchen.
Falls in der Eingliederungsvereinbarung unter Verpflichtungen von A ein überflüßige und allemeine Verpflichtung zur Arbeitsgelegenheiten, Massnahme nach § 16 SGB2 (o.ä.) steht...
Verhaltenslinie 1: Unterschreiben so wie es ist, da alle so unterschreiben und sich nicht als "besondere, erregende Vogel" vorstellen, da villeicht nach solche Vogel wird gesucht. Und wenn dann 1 euro job angeboten wird - erst dann dies bestreiten "ich bin nicht einverstanden dass es mich beruflich weiter bringt", und begründen.
Und jeder Vertrag/Einglied. Vereinbarung muss klar und deutlich sein sonst kein Zweck und entspricht nicht den Sitten und Gebräuchen ..... (verliert dann solche unterschriebene Vereinbarung Ihre gültigkeit?)
Verhaltenslinie 2: Sofort bitten um Konkretisierung von was sind die Arbeitsangelegenheiten, oder Massnahmen nach § 16 SGB2 (o.ä.)? Ah, 1 Euro Job??? Nein, das bringt mich nicht weiter weil.....(Begründung) Und Streiten aus der Stelle und weiser Vogel sofort werden?
Was ist effektiver?
A will eigentlich nicht mit dem Berater konfrontieren - villeich will der Berater vom A nichts besonderes , z.B. nur die Bewerbenachweise und villeicht kann A weiter intensiv und störungsfrei job suchen.
Falls in der Eingliederungsvereinbarung unter Verpflichtungen von A ein überflüßige und allemeine Verpflichtung zur Arbeitsgelegenheiten, Massnahme nach § 16 SGB2 (o.ä.) steht...
Verhaltenslinie 1: Unterschreiben so wie es ist, da alle so unterschreiben und sich nicht als "besondere, erregende Vogel" vorstellen, da villeicht nach solche Vogel wird gesucht. Und wenn dann 1 euro job angeboten wird - erst dann dies bestreiten "ich bin nicht einverstanden dass es mich beruflich weiter bringt", und begründen.
Und jeder Vertrag/Einglied. Vereinbarung muss klar und deutlich sein sonst kein Zweck und entspricht nicht den Sitten und Gebräuchen ..... (verliert dann solche unterschriebene Vereinbarung Ihre gültigkeit?)
Verhaltenslinie 2: Sofort bitten um Konkretisierung von was sind die Arbeitsangelegenheiten, oder Massnahmen nach § 16 SGB2 (o.ä.)? Ah, 1 Euro Job??? Nein, das bringt mich nicht weiter weil.....(Begründung) Und Streiten aus der Stelle und weiser Vogel sofort werden?
Was ist effektiver?