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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung kurz vor Umzug


bianca86
27.09.2010, 23:38
Hallo zusammen,
ich wurde heute gekündigt .
Die Probezeit wird am 30.09. auslaufen. (arbeitsbegin war am 01.07). Die Kündigung erfolgt zum 31.10. ich bin aber für nächsten monat auch nicht in den Schichtplan eingetragen. Neben einem festen grundgehalt hatte ich noch Nacht d. spätschichtzuschläge bekommen. Das Gehalt wurde immer zum 15ten überwiesen. Bekomme ich nun für den Monat Oktober auch Geld bzw. steht mir da ein Anspruch zu? Desweitern wird die Kopie der Kündigung jetzt die Tage nach Wiesbaden geschickt (ich habe sie also nicht direkt in emfang nehmen können), wodurch folgender Punkt wichtig wird (denke ich).
Ich habe hier in Berlin noch keinen festen Wohnsitz, da ich wegen der Arbeit hier hoch ziehn wollte von Wiesbaden. Ich habe aber bereits eine Wohung hier gefunden und muss auch aus der Wiesbadner nun raus. Mir gefällt Berlin sehr gut und möchte auch weiterhin hier arbeiten. Die Wohnung kann ich erst zum 15.10 beziehn, habe aber leider auch noch nichts schrifftliches.Die Miete der Wohung ist 390€ (warm).

Was kann /muss ich jetz tun?
Muss ich nun nach Wiesbaden zum Amt fahren um sich arbeitsuchend zu melden (wenn die Kündigung eingetroffen ist [ eine Freundin mit Vollmacht nimmt diese entgegen daher kenn ich meine Post])?
Wenn ich die nächsten Tage einen Job finde, wie verhält sich da?
Ursprünglich bin ich aus dem Hartz-4-verhältnis in das Arbeitsverhältnis hierher gekommen. Steht mir dewegen noch für den kommenden Umzug etwas zu?
Ist da die Zeit mit ausschlaggebend, z.b. Unterzeichnung des Mietvertrages & eintreffen der Kündigung?

Ich bin zur zeit ziemlich ratlos, da so viele sachen aufeinander treffen. Und ich möchte das möglichst gut überstehen. Hoffe ihr habt vielleicht erfahrung darin und könnt mir helfen, da diese vielen Fragen zusammen mich einfach keinen ausweg sehen lassen.

Liebe Grüße
Bianca

Pharao
28.09.2010, 00:16
Die Probezeit wird am 30.09. auslaufen. (arbeitsbegin war am 01.07). Die Kündigung erfolgt zum 31.10. ich bin aber für nächsten monat auch nicht in den Schichtplan eingetragen.
Hi,

wichtig ist hier meiner Meinung nach der Erhalt der Kündigung, sieh dazu auch was im Arbeitsvertrag steht.
Das Gehalt wurde immer zum 15ten überwiesen. Bekomme ich nun für den Monat Oktober auch Geld bzw. steht mir da ein Anspruch zu?
Natürlich stehen dir deine Überstunden, evtl. Urlaubsansprüche oder Restgehalt (Tageweise) noch bis zum Ender der Beschäftigung zu.
Mir gefällt Berlin sehr gut und möchte auch weiterhin hier arbeiten. Die Wohnung kann ich erst zum 15.10 beziehn, habe aber leider auch noch nichts schrifftliches.Die Miete der Wohung ist 390€ (warm).

Wichtig ist erstmal, wo bist du z.Z. gemeldet ? Wenn du in Berlin bleiben willst, dann solltest du dich auch dort Anmelden beim Einwohnermeldeamt (Bürgeramt). Dies ist wichtig, denn das ist erstmal entscheidend welche Arge (bzw AfA) für dich zuständig ist.
Allerdings macht das keinen Sinn, wenn du keine Wohnung in Berlin hast. Wie sieht es mit der alten Wohnung aus ? Ist diese auch schon gekündigt ?

Außerdem ganz wichtig noch, das du innerhalb von 3 Tagen dich beim A-Amt Arbeitssuchend meldest, notfalls geht das auch a`la Telefon ! Hier mal ein Link vom Amt dazu ==> Drück mich (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Alg-Nav.html)
Ursprünglich bin ich aus dem Hartz-4-verhältnis in das Arbeitsverhältnis hierher gekommen. Steht mir dewegen noch für den kommenden Umzug etwas zu?

Hmmm ? Meiner Meinung nach: Jein-vielleicht, denn normal beantragt man sowas im Vorfeld und nicht im Nachhinein, aber ein Versuch ist es Wert, allerdings ist ja das Hauptargument jetzt futsch, nämlich der Job. Ob nun der Umzug als erforderlich oder sogar notwenig eingestuft wird, das kann ich dir nicht sagen.

bianca86
28.09.2010, 12:03
Meine Wohung in Wiesbaden ist zum 31.10 gekündigt.
Und der Umzug wurde nun auch schon genehmingt.

Pharao
28.09.2010, 12:05
Hi,

na dann spricht doch trotz Jobverlust nichts dagegen. Ich mein, die alte Wohnung ist ja nun auch gekündigt und das man den Job nur so kurz hatte, das war ja auch nicht absehbar.

Schau also das du schnellstmöglich dir einen Wohnsitz in Berlin zulegst und dann meldest du dich auch in Berlin beim A-Amt.

Step
28.09.2010, 12:44
Hallo zusammen,
ich wurde heute gekündigt .
Die Probezeit wird am 30.09. auslaufen. (arbeitsbegin war am 01.07). Die Kündigung erfolgt zum 31.10. ich bin aber für nächsten monat auch nicht in den Schichtplan eingetragen. Das solltest Du auf jeden Fall klären. Wenn Du nicht arbeiten sollst in der Kündigungsfrist, dann stelle klar, daß Du bezahlt freigestellt bist. Du hast Anspruch darauf, beschäftigt zu werden und wenn der Arbeitgeber Dir keine Arbeit zuweist, dann gerät er in Annahmeverzug und muß Dich trotzdem bezahlen. Dies müßtest Du schlimmstenfalls aber gerichtlich durchsetzen und deshalb wäre es besser, wenn Dir Dein Arbeitgeber eine bezahlte Freistellung bescheinigt oder Dich halt zum Arbeiten vorsieht.

bianca86
28.09.2010, 13:34
wird 390 euro für ne miete übernommen?

Papabär
28.09.2010, 14:37
Hallo Bianca,

für Einzelpersonen werden nur 378,- € übernommen - unabhängig von der Wohnungsgröße. Schau mal hier (http://www.berlin.de/jobcenter/tempelhof-schoeneberg/leistungsservice/kosten_der_unterkunft.html).