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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft ?!?


Melli
14.09.2005, 14:08
Hallo,

ich beziehe alg 2 und möchte mit meinem freund zusammen ziehen. mein freund hat arbeit und übersteigt das einkommen von 1000 €, wenn ich mit einem untermietsvertrag zu ihm ziehe, zählt er dann in meine bedarfsgemeinschaft? ich möchte nicht, dass er für meinen unterhalt belangt wird, da wir erst seit 2 monaten zusammen sind. führt das arbeitsamt auch hausbesuche durch zur überprüfung, wenn ich ein nicht eheähnliche gemeinschaft angebe, wir aber nun ein schlafzimmer teilen?

StephanK
14.09.2005, 14:15
:welcome: Melli,
Ob die ARGE Berlin auch Hausbesuche durchführt, weiss ich nicht. Wenn sie klug ist, lässt sie es bleiben, weil sie damit sowieso nix beweisen kann.
Als frisch zusammengezogene seit Ihr höchst wahrscheinliche keine eheähnliche Gemeinschaft. Lies Dir bitte die Einzelheiten bei
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#22) durch.