Melli
14.09.2005, 14:08
Hallo,
ich beziehe alg 2 und möchte mit meinem freund zusammen ziehen. mein freund hat arbeit und übersteigt das einkommen von 1000 €, wenn ich mit einem untermietsvertrag zu ihm ziehe, zählt er dann in meine bedarfsgemeinschaft? ich möchte nicht, dass er für meinen unterhalt belangt wird, da wir erst seit 2 monaten zusammen sind. führt das arbeitsamt auch hausbesuche durch zur überprüfung, wenn ich ein nicht eheähnliche gemeinschaft angebe, wir aber nun ein schlafzimmer teilen?
ich beziehe alg 2 und möchte mit meinem freund zusammen ziehen. mein freund hat arbeit und übersteigt das einkommen von 1000 €, wenn ich mit einem untermietsvertrag zu ihm ziehe, zählt er dann in meine bedarfsgemeinschaft? ich möchte nicht, dass er für meinen unterhalt belangt wird, da wir erst seit 2 monaten zusammen sind. führt das arbeitsamt auch hausbesuche durch zur überprüfung, wenn ich ein nicht eheähnliche gemeinschaft angebe, wir aber nun ein schlafzimmer teilen?